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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Fördermaßnahmen für Lernende in der Hochschulbildung
Germany

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12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.5Fördermaßnahmen für Lernende in der Hochschulbildung

Last update: 10 April 2025

Definition der Zielgruppe

Deutschland hat sich im Rahmen des Bologna Prozesses dem gesellschaftlichen Anspruch verpflichtet, dass die Studierenden bei ihrem Eintritt in die Hochschule, mit ihrer Beteiligung an der Hochschulbildung und beim Abschluss auf allen Ebenen die Zusammensetzung der Bevölkerung widerspiegeln sollten. Mit Blick auf den wachsenden Bedarf an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen und ihre überdurchschnittlich guten Arbeitsmarkt- und Karrierechancen muss es daher darum gehen, für bislang unterrepräsentierte Gruppen soziale Hindernisse zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Im deutschen Hochschulsystem unterrepräsentiert sind bislang Frauen (in bestimmten Fächergruppen und beim wissenschaftlichen Personal), Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Kinder aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Herkunftsgruppen sowie Studierende mit Migrationsgeschichte.

Spezifische Unterstützungsmaßnahmen

Im Hinblick auf die gleiche Beteiligung der Geschlechter sind insbesondere die Verteilung in verschiedenen Fächergruppen und deren Konsequenzen für gesellschaftliche Entwicklungen (Schulbereich, MINT-Fächer) weiter zu verfolgen. An vielen Hochschulen unterstützen Gleichstellungsbeauftragte bzw. Gleichstellungsbüros die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule.

Für Studierende mit Kindern bieten die insbesondere die 57 Studierendenwerke in eigener Trägerschaft oder mit der Unterstützung anderer Träger Kinderbetreuungsplätze an. Mehr als die Hälfte der vorhandenen Plätze sind für Kinder unter drei Jahren. Viele Studeierendenwerke ergänzen die klassischen Betreuungsangebote durch Betreuung außerhalb der Regelzeiten, am Wochenende und in Ferienzeiten sowie flexible Kurzzeitbetreuungsangebote. Letzteres wird auch von Hochschulen angeboten. Mit BAföG geförderte Studierende erhalten für jedes Kind unter 14 Jahren einen Kinderbetreuungszuschlag sowie eine angemessene Verlängerungszeit ihrer Ausbildungsförderung. Für Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie haben die Hochschulen Familienbüros eingerichtet. Weitere Unterstützungsmaßnahmen der Studierendenwerke sind spezielle Wohnraumangebote für Studierende mit Kind, Spiel-, Wickel- und Stillräume sowie Kinderausstattung und Spielecken in der Mensa. Bei der Gestaltung familienfreundlicher Studienbedingungen kooperieren die Hochschulen unter anderem mit Studierendenwerken und Kommunen, zum Teil im Rahmen des „audit familiengerechte hochschule“.

Nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) und den Hochschulgesetzen der Länder haben die Hochschulen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Studierende mit Behinderungen nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe wahrnehmen können. Die Prüfungsordnungen müssen zur Wahrung der Chancengleichheit die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigen. Die Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderungen sowie die Interessenvertretung von Studierenden mit Behinderungen nehmen eine wichtige Mittlerfunktion zwischen den Studierenden und den Hochschulleitungen ein. Die Mehrzahl der Studierendenwerke hält außerdem Beratungsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit vor. Im April 2009 hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Empfehlung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit verabschiedet.

Informationen über Unterstützungsmaßnahmen für Studierende aus einkommensschwachen Familien sind den Ausführungen über die Finanzierung des tertiären Bereichs zu entnehmen.

Besondere Fördermöglichkeiten für internationale Studierende in der Ausbildungs- und Begabtenförderung sind in den vergangenen Jahren erweitert worden. Verstärkt engagieren sich auch private Stiftungen für die Unterstützung von Jugendlichen mit Migrationsgeschichte.

Im Hochschulbereich gehören zu den Maßnahmen, mit denen Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Inklusivität gefördert werden:

  • Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder trägt dazu bei, dass der Anteil von Frauen an Hochschulprofessuren weiter in Richtung Parität ansteigt; ein weiteres zentrales Ziel des Programms ist die Stärkung der Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen durch spezifische Maßnahmen.
  • Im Rahmen des Bündnisses für Frauen in MINT-Berufen soll der Anteil von Studienanfängerinnen und -absolventinnen in den naturwissenschaftlich-technischen Berufen gesteigert werden;
  • Das BMBF hat drei Förderrichtlinien aufgelegt, um Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu setzen und die Entwicklung in richtung Parität von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung zu stärken: „Innovative Frauen im Fokus“ (IFIF), „Mission MINT – Frauen gestalten Zukunft“ und „Geschlechteraspekte im Blick“ (GiB).
  • Im Rahmen der vom BMBF finanzierten Initiative der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ wurden Hochschulen bei der Weiterentwicklung von ganzheitlichen Diversitätskonzepten unterstützt.
  • Das Netzwerk „Wege ins Studium“ führt eine Informationskampagne zur Steigerung der Studierneigung durch.
  • Die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen sollen im Hinblick auf die Zulassung zum Studium, Arbeitsbelastung und Prüfungen unter anderem auch im Rahmen der Akkreditierung von Studiengängen und der Systemakkreditierung ganzer Hochschulen berücksichtigt werden.
  • Auf Empfehlung der Kultusministerkonferenz fördert das BMBF seit 1982 die Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ (IBS) beim Deutschen Studentenwerk; die IBS ist die bundesweite Kompetenzstelle zum Thema „Inklusiv studieren“ und ist zentrale Ansprechpartnerin für alle Akteure, die mit der Gestaltung barrierefreier Studienbedingungen, der Umsetzung angemessener Vorkehrungen und der Beratung von Studieninteressierten und Studierenden mit Beeinträchtigungen befasst sind.
  • Die Finanzierung der Mehrkosten, die für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Zusammenhang mit Studium und Lebensunterhalt anfallen („behinderungsbedingter Studienmehrbedarf“), soll durch eine Anpassung der sozialrechtlichen Regelungen an moderne Bildungswege gesichert werden.
  • Die Hochschulen sollen für die spezifischen Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen sensibilisiert werden.
  • Die Studienorganisation soll flexibilisiert und die Teilzeitstudienangebote sollen ausgebaut werden.