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Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

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6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

Last update: 14 March 2024

Der Sekundarbereich gliedert sich in den Sekundarbereich I, der die schulischen Bildungsgänge von Jahrgangsstufe 5/7 bis 9/10 umfasst, und in den Sekundarbereich II, zu dem alle Bildungsgänge gehören, die auf dem Sekundarbereich I aufbauen.

Im Sekundarbereich I haben alle Bildungsgänge die Funktion der Vorbereitung auf die Bildungsgänge im Sekundarbereich II, an deren Ende eine berufliche Qualifikation oder die Berechtigung für den Hochschulzugang erworben wird. Dementsprechend haben die Bildungsgänge des Sekundarbereichs I einen überwiegend allgemeinbildenden Charakter, während der Sekundarbereich II den  allgemeinbildenden Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe und die beruflichen Bildungsgänge umfasst.

Den Sekundarbereich I besucht in der Regel die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler von 10/12 bis 15/16 Jahren, den Sekundarbereich II die Altersgruppe von 15/16 bis 18/19 Jahren. Beide Altersgruppen unterliegen der Schulpflicht, davon die erstere der Vollzeitschulpflicht, während die 15- bis 19-jährigen in der Regel zum Besuch einer Teilzeitschule für die Dauer von drei Jahren bzw. bis zur Erlangung der Volljährigkeit mit 18 Jahren verpflichtet sind, soweit sie keine Vollzeitschule besuchen.

Die Abschlüsse der Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs sind nach Dauer und Abschlussqualifikation zwar verschieden, jedoch stellen sie insgesamt ein weitgehend durchlässiges System dar. In der Regel können die Abschlüsse zudem auch nachträglich in Einrichtungen der beruflichen Bildung und der Erwachsenenbildung oder über eine Nichtschüler  - oder Schulfremdenprügung erworben werden.

Allgemeine Ziele

Allgemeine Ziele – Sekundarstufe I

Die Gestaltung der Schularten und Bildungsgänge des Sekundarbereichs I geht vom Grundsatz einer allgemeinen Grundbildung, einer individuellen Schwerpunktsetzung und einer leistungsgerechten Förderung aus. Dies wird angestrebt durch:

  • die Förderung der geistigen, seelischen und körperlichen Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler, Erziehung zur Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit sowie zu personaler, sozialer und politischer Verantwortung;
  • die Sicherung eines Unterrichts, der sich am Erkenntnisstand der Wissenschaft orientiert sowie in Gestaltung und Anforderungen die altersgemäße Verständnisfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und Grundlagen für einen erfolgreichen weiteren Bildungsweg im Sinne des lebenslangen Lernens vermittelt;
  • eine schrittweise zunehmende Schwerpunktsetzung, die individuelle Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler aufgreift;
  • die Sicherung einer Durchlässigkeit, die nach einer Phase der Orientierung auch Möglichkeiten für einen Wechsel des Bildungsgangs eröffnet.

Allgemeine Ziele – Sekundarstufe II – allgemeinbildende Schulen

Die Bildungsgänge an allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs II führen zu studienqualifizierenden Abschlüssen, die eine Zugangsberechtigung zu den Einrichtungen des Hochschulbereichs verleihen.

Ziel des Lernens und Arbeitens in der gymnasialen Oberstufe ist die Allgemeine Hochschulreife, die zu jedem Studium an einer Hochschule berechtigt und auch den Weg in eine berufliche Ausbildung ermöglicht. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit und wissenschaftspropädeutische Bildung. Von besonderer Bedeutung sind dabei vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Darüber hinaus trägt der Unterricht in den musisch-künstlerischen, den gesellschaftswissenschaftlichen und den naturwissenschaftlich-technischen Fächern wesentlich zur Verwirklichung der Ziele der gymnasialen Oberstufe bei. Der Unterricht ist fachbezogen, fachübergreifend und fächerverbindend angelegt. Er führt exemplarisch in wissenschaftliche Fragestellungen, Kategorien und Methoden ein und vermittelt eine Erziehung, die zur Persönlichkeitsentwicklung und -stärkung, zur Gestaltung des eigenen Lebens in sozialer Verantwortung sowie zur Mitwirkung in der demokratischen Gesellschaft befähigt. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe schließt eine angemessene Information über die Hochschule, über Berufsfelder sowie Strukturen und Anforderungen des Studiums und der Berufs- und Arbeitswelt ein.

Allgemeine Ziele – Sekundarstufe II – berufliche Schulen und Berufsausbildung im dualen System

Die Bildungsgänge an beruflichen Schulen des Sekundarbereichs II führen zu berufsqualifizierenden Abschlüssen, die eine berufliche Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft ermöglichen, z. B. in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beruf, der nur über den Besuch einer Schule erworben werden kann. Durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz ist zudem sichergestellt, dass in vielen berufsqualifizierenden Bildungsgängen eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann.

Das Berufliche Gymnasium umfasst einen dreijährigen Bildungsgang. Aufbauend auf einem Mittleren Schulabschluss mit besonderem Leistungsprofil, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, oder einem gleichwertigen Abschluss führt das Berufliche Gymnasium in der Regel zur Allgemeinen Hochschulreife. Die Berufsfachschulen dienen der Einführung in einen oder mehrere Berufe, vermitteln einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen oder führen zu einem Berufsausbildungsabschluss in einem Beruf. Gleichzeitig erweitern sie die vorher erworbene allgemeine Bildung. In der Berufsoberschule wird den Schülerinnen und Schülern aufbauend auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ihrer beruflichen Erstausbildung eine erweiterte allgemeine und vertiefte fachtheoretische Bildung mit dem Ziel der Studierfähigkeit vermittelt. Die Berufsoberschule führt in zweijährigem Vollzeitunterricht zur Fachgebundenen und mit einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife. Die Fachoberschule baut auf dem Mittleren Schulabschluss auf und führt in der Regel in einem zweijährigen Bildungsgang zur Fachhochschulreife. Sie vermittelt allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten. An der Fachoberschule ist auch die Einrichtung einer Jahrgangsstufe 13 möglich, deren Besuch zur Fachgebundenen Hochschulreife und unter bestimmten Voraussetzungen zur Allgemeinen Hochschulreife führt.

Im Rahmen der Berufsausbildung im dualen System hat die Berufsschule die Aufgabe, berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln und zugleich ein die Berufsausbildung vorbereitendes oder die Berufstätigkeit begleitendes Bildungsangebot bereitzustellen. Die Berufsschule kann bei Aufgaben der beruflichen Fort- und Weiterbildung mitwirken.

Spezifischer rechtlicher Rahmen

Allgemeinbildende und berufliche Schulen des Sekundarbereichs

Auf der Grundlage der Schulgesetze und Schulpflichtgesetze der Länder enthalten insbesondere Verordnungen für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen detaillierte Vorschriften über den Inhalt des Bildungsgangs und die Abschlüsse und Berechtigungen, die am Ende des Sekundarbereichs I und II erlangt werden können.

Berufsausbildung im Betrieb

Für die betriebliche Berufsausbildung sind die gesetzlichen Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für den Bereich des Handwerks ergänzend im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) enthalten. Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung regeln unter anderem grundsätzliche Fragen des Berufsausbildungsverhältnisses zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb (z. B. Vertrag, Zeugnis, Vergütung), also die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und der Ausbilderin bzw. des Ausbilders, Fragen der Ordnung der Berufsbildung (z. B. die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbilders, Inhalte der Ausbildungsordnungen, das Prüfungswesen und die Überwachung der Ausbildung) und der Organisation der beruflichen Bildung (z. B. Aufgaben der Kammern als zuständige Stellen und ihrer Berufsbildungsausschüsse).

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht besondere Schutzbestimmungen für jugendliche Auszubildende vor.