Für Kinder, die schulpflichtig sind, bei denen aber anzunehmen ist, dass sie nicht mit Erfolg am Anfangsunterricht teilnehmen können, bestehen in einigen Ländern Schulkindergärten (auch Vorklassen oder Grundschulförderklassen genannt). Der Besuch dieser Einrichtungen ist in der Regel freiwillig, kann jedoch in der Mehrzahl der betreffenden Länder angeordnet werden. Die Einrichtungen sind in der Regel organisatorisch mit einer Grundschule oder einer sonderpädagogischen Bildungseinrichtung verbunden. Ziel der Arbeit des Schulkindergartens ist es, die Voraussetzungen für eine den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Bildung, Ausbildung und Erziehung zu schaffen und zu verbessern, und zwar durch eine möglichst individuelle Förderung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit, durch Bewegungserziehung und Beschäftigung mit Material, das geeignet ist, die willkürliche Aufmerksamkeit der Kinder zu wecken und zu entwickeln. Die Kompetenzentwicklung für einen gelingenden Übertritt in die Schule soll durch eine Unterstützung seiner Interessen, Motivationen und Aktivitäten für das Kind sinngebenden Spiel- und Alltagssituationen gefördert werden, ohne dass ein Vorgriff auf Ziele und Inhalte des schulischen Lernens erfolgt. Das Spielen und Lernen in sozialen Kontexten ist dabei von großer Bedeutung.
Für Fünfjährige, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, deren Eltern aber eine besondere Förderung und Vorbereitung ihrer Kinder auf die Grundschule wünschen, gibt es in einzelnen Ländern auch sogenannte Vorklassen. Der Besuch dieser Vorklassen an den Grundschulen ist freiwillig. In der Vorklasse sollen die Kinder in Formen spielerischen Lernens gefördert werden, ohne dass der Unterricht der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule vorweggenommen wird.
In einzelnen Ländern können Kinder mit Behinderungen im Kindergartenalter eine Förderung in einem Schulkindergarten erhalten, wenn die Eltern dies wünschen und die Schulverwaltung den Bedarf an einer frühkindlichen sonderpädagogischen Förderung feststellt.
Definition der Zielgruppe
Die Länder haben in den vergangenen Jahren intensive Anstrengungen unternommen, diagnostische Verfahren als Grundlage für die individuelle Förderung zu etablieren. Dazu zählen etwa Sprachstandsfeststellungen vor der Einschulung, Lernausgangslagenerhebungen zu Schulbeginn ebenso wie Lernstandserhebungen, Vergleichs- und Orientierungsarbeiten oder Kompetenzanalysen in verschiedenen Jahrgangsstufen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I. Auf dieser Grundlage können notwendige individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet werden, die in individuellen Lernplänen und bei einem besonderen Förderbedarf in individuellen Förderplänen systematisch entwickelt werden.
Die Anstrengungen der Länder werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Forschungsförderrichtlinie „Förderungsbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“ unterstützt. Mit der Förderrichtlinie wird untersucht, wie eine förderbezogene und alltagsintegrierte Diagnostik gelingen kann und welcher Rahmenbedingungen es dafür bedarf. Damit sollen die Voraussetzungen für eine inklusive Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsenen in allen Bildungsbereichen verbessert werden. Dies schließt die wichtigen Übergänge mit ein.
Spezifische Unterstützungsmaßnahmen
Sprachstandserhebung und Sprachförderung im frühkindlichen Bereich
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der sprachlichen Kompetenz im frühkindlichen Bereich gibt es mittlerweile in den Ländern eine Vielzahl wichtiger und etablierter Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren zur Feststellung des Stands der Sprachkompetenz vor der Einschulung und gegebenenfalls daran anschließende Sprachfördermaßnahmen. Durch diese und andere Maßnahmen sollen insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache und Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen gefördert sowie soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden. In beinahe allen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Verfahren zur Sprachstandsbeobachtung und Sprachstandsfeststellung im frühkindlichen Bereich eingeführt und zum Teil verpflichtende Maßnahmen zur Sprachförderung ergriffen.
Startchancen-Programm
Im Februar 2024 haben sich das BMBF und die Länder auf das Startchancen-Programm verständigt. Das bislang größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland startete am 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Bund und Länder fördern es jeweils mit einer Milliarde Euro pro Jahr.
Mit dem Startchancen-Programm begegnen Bund und Länder dem Rückgang in der Kompetenzentwicklung bei vielen Schülerinnen und Schülern. Es bereichert die bereits bestehenden Aktivitäten der Länder bei der Erhöhung der Chancengerechtigkeit, der Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft, sowie der Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.
Es nehmen ca. 4.000 Schulen in herausfordernder Lage teil, damit werden rund zehn Prozent bzw. 1 Million Schülerinnen und Schüler in Deutschland erreicht. Es werden 60 Prozent Grundschulen und 40 Prozent weiterführende Schulen und berufliche Schulen, hier vorrangig die Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung, partizipieren.
An den Startchancen-Schulen wird in eine bessere und lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung investiert, aber auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams werden gefördert.
Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Bildung durch Sprache und Schrift
Um den Bereich der sprachlichen Bildung im Sinne einer durchgängigen wirksamen Förderung nach einer Phase des intensiven Auf- und Ausbaus qualitativ weiterzuentwickeln, haben die Kultusministerkonferenz, die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das BMFSFJ im Oktober 2012 eine gemeinsame Initiative zur Verbesserung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung vom Elementarbereich bis zur Sekundarstufe I vereinbart. Im Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)" wurden die in den Ländern eingeführten Maßnahmen zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung vom Elementarbereich bis zur Sekundarstufe I im Hinblick auf ihre Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt.
Im Anschluss an BiSS startete im März 2020 startete die Bund-Länder-Initiative „Transfer von Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung“ (BiSS-Transfer). Ziel der fünfjährigen Transferphase ist es, die Ergebnisse von BiSS in die Fläche zu tragen. Dazu arbeiten mehr als 3.300 Schulen und Kindertageseinrichtungen in Verbünden – mit Unterstützung der Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen der Länder – daran arbeiten, verbesserte Maßnahmen der Sprachbildung sowie der Lese- und Schreibförderung fest in ihrer Einrichtung zu verankern. Das BMBF fördert die Gesamtkoordination sowie das Forschungsnetzwerk, in dem die Gelingensbedingungnen für den Transfer untersucht werden. Die Länder tragen die Kosten für den Personal- und Koordinationsaufwand der teilnehmenden Schulen sowie für die Beratungs- und Betreuungsaufgaben von Schulaufsicht und Landesinstituten.
Maßnahmen zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler
Im März 2010 hat die Kultusministerkonferenz eine gezielte „Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler“ beschlossen, die Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Kompensation umfasst. Die Förderstrategie steht in engem Zusammenhang mit dem "Handlungsrahmen zur Reduzierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, zur Sicherung der Anschlussfähigkeit des Hauptschulabschlusses an einen weiterführenden Bldungsgang oder eine Berufsausbildung im dualen System und zur Verringerung der Zahl der Ausbildungsabbrecher" der Kultusministerkonferenz. Ihr Ziel ist es, den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsgangs ein Mindestniveau der Kompetenzentwicklung nicht erreichen, deutlich zu reduzieren. Zugleich sollen auf diesem Weg ihre Chancen auf einen Schulabschluss und eine erfolgreiche Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben erhöht werden.
Innerhalb der genannten Zielgruppe finden Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte besondere Beachtung. Die durch die Kultusministerkonferenz beschlossene Förderstrategie bezieht sich auf das Erreichen der Mindeststandards für den Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss. Darin eingeschlossen sind auch Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, die verstärkt die Möglichkeit zum Erreichen des Hauptschulabschlusses oder eines vergleichbaren Schulabschlusses erhalten sollen.
Die Leitlinien der Förderstrategie sind
- im Unterricht individuell fördern und Bildungsstandards sichern
- mehr Lernzeit ermöglichen und gezielt unterstützen
- Unterricht praxisnah gestalten
- Schülerinnen und Schüler mit Mirationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache stärker fördern
- Hauptschulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen
- geeignete Ganztagsangebote entwickeln und Bildungspartnerschaften stärken
- Berufliche Orientierung professionalisieren sowie Übergänge gestalten und sichern
- Lehrkräfteausbildung qualitativ weiterentwickeln
- Ergebnisse evaluieren und Erfolgsmodelle verbreiten
In den Ländern werden vielfältige Ansätze und Maßnahmen zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler verfolgt, die sich in fünf Strategiebereiche gliedern lassen:
- Individuelle Förderung verstärken
- Lernen neu gestalten: kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung, neue Formen des Kompetenzerwerbs
- Abschlüsse ermöglichen, Übergänge gestalten und Anschlüsse sichern
- Partner verbinden, Handeln abstimmen, Netzwerke und Kooperationen aufbauen
- Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung verstärken, Bildungsforschung intensivieren
Im April 2024 hat die Kultusministerkonferenz ihren vierten Bericht zum Stand der Umsetzung der Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler vorgelegt. Die erfolgreichen Ansätze und Maßnahmen zur Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler sollen auch in den nächsten Jahren fortgesetzt und die mit der Förderstrategie verbundenen Ziele kontinuierlich und mit Nachdruck weiter verfolgt werden.
Im Oktober 2019 haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Initiative zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen verständigt. Die Initiative „Schule macht stark“ ist Anfang des Jahres 2021 gestartet. Mit dieser Initiative erhalten 200 Schulen in sozial schwierigen Lagen sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum Unterstützung, um ihren Herausforderungen besser begegnen zu können. An diesen Schulen sind insbesondere Kinder und Jugendliche mit großen Lernrückständen überproportional häufig vertreten.
Förderunterricht
Die Förderung von Kindern mit Lernproblemen findet in der Regel im Klassenverband statt. Zur Unterstützung dieser Schülerinnen und Schüler können zeitlich begrenzt auch Lerngruppen eingerichtet werden. Derartige Maßnahmen werden von integrierender Arbeit in der Klasse begleitet. Im Vordergrund stehen dabei differenzierende Formen der Planung und der Durchführung des Unterrichts und der Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsprozesse. Für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2003 Grundsätze verabschiedet. Zur Unterstützung dieser Kinder sollen Förderpläne entwickelt werden, die im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts mit allen beteiligten Lehrkräften, den Eltern und den Schülern abgesprochen werden. Die Schulen bieten für diese Schülergruppe allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Stundentafel an bzw. zusätzliche Maßnahmen, die über die Stundentafel hinausgehen. Der Beschluss vom Dezember 2003 wurde im November 2007 neu gefasst und um Grundsätze für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen ergänzt.
Zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht an den Schulen kann Sportförderunterricht durchgeführt werden. Sportförderunterricht ist vor allem für Schülerinnen und Schüler bestimmt, die motorische Defizite und psycho-soziale Auffälligkeiten aufweisen. Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz "Grundsätze für die Durchführung von Sportförderunterricht" vom Mai 2022 zielt er darauf ab, ihre Bewegungsentwicklung positiv zu beeinflussen und ihre Gesundheit und damit ihr Wohlbefinden zu steigern.
Schülerinnen und Schüler, deren Lernprozesse beeinträchtigt sind und bei denen die Gefahr besteht, dass sie die Lernziele eines Schuljahres nicht erreichen, können zusätzlich zum Klassenunterricht in Kleingruppen individuell gefördert werden. Die Fördermaßnahmen betreffen vorrangig die Fächer Deutsch und Mathematik sowie die Fremdsprachen. Zusätzliche Angebote können alle Fächer der Stundentafel einbeziehen. Die Maßnahmen werden in der Regel nachmittags angeboten.
Zur Förderung der Kinder reisender Berufsgruppen wird auf die Ausführungen zu anderen Organisationsformen im Primarbereich verwiesen.
Maßnahmen zur Förderung der Kinder reisender Berufsgruppen
Für Kinder und Jugendliche, deren Leben vom ständigen Ortswechsel und damit auch von entsprechender Diskontinuität in der schulischen Entwicklung geprägt ist, muss die Verbesserung der schulischen Situation vor allem auf Kontinuität, eine stabile Beziehung zwischen Schülerin bzw. Schüler und Lehrkraft, die Schullaufbahn stabilisierende und die Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch motivierende Elemente abzielen. Bis zu dreißig Schulwechsel im Jahr müssen vor allem die Kinder von Zirkusangehörigen, Schaustellern und anderen reisenden Berufsgruppen verarbeiten. Diese besondere Situation erfordert abgestimmte Unterstützungssysteme, die auch länderübergreifend wirken, um die speziellen Lernbedingungen dieser Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen, ihnen einen Schulabschluss zu ermöglichen und so einen erfolgreichen Übergang in den Beruf zu gewährleisten.
Zur Verbesserung der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender haben die Länder verschiedene Maßnahmen entwickelt. So gelten in fast allen Ländern besondere Regelungen für den Unterricht der Kinder beruflich Reisender. Grundlage für die Beschulung ist ein in allen Ländern eingeführtes System von Stamm- und Stützpunktschulen. Die Stammschule ist die Schule, die die Kinder reisender Familien während der reisefreien Zeit besuchen. In der Regel ist dies eine Schule am Hauptwohnsitz oder am Winterstandort der Familie. Hier werden die Akten der Schülerinnen und Schüler geführt, der individuelle Lernplan erstell, die Lernmaterialien und in der Regel die Schultagebücher ausgegeben sowie die Zeugnisse ausgestellt. Die Stützpunktschulen sind Schulen, die die Kinder während der Reisezeit besuchen. Sie liegen in der Regel in der Nähe von Festplätzen bzw. den Wohnstandorten der reisenden Familie und stellen sich in besonderer Weise auf die Betreuung von reisenden Kindern ein.
Zusätzlich zum etablierten Stamm- und Stützpunktsystem ergänzen in Nordrhein-Westfalen und Hessen mobile Schulen den regulären Unterricht der Kinder beruflich Reisender für die Primarstufe und Sekundarstufe I.
Während der Reisezeiten der Kinder beruflich Reisender kann zudem eine Fernbetreuung durch die Stammschulen bzw. die mobilen Bereichslehrkräfte den Präsenzunterricht ergänzen.
Einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung der reisenden Kinder leisten in allen Ländern die Bereichslehrkräfte. Sie betreuen sowohl landeseigene als auch durchreisende Kinder und sind Bindeglied zwischen Schule und Eltern, Stamm- und Stützpunktschulen und den jeweiligen Lehrkräften. Sie nehmen insbesondere Beratungs-, Informations- und Koordinationsaufgaben während der gesamten Schullaufbahn des Kindes wahr, begleiten die Kinder unterrichtsergänzend und können in einigen Ländern darüber hinaus auch Hausaufgabenbetreuung und Förderunterricht anbieten.
Das durch Beschluss der Kultusministerkonferenz eingeführte Schultagebuch für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache ermöglicht den Kindern beruflich Reisender an ihrem individuellen Lernstand während der Reise weiterzuarbeiten. Es dient der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und zum Nachweis des Schulbesuchs. Eine ergänzende Handreichung für Lehrkräfte enthält alle notwendigen Informationen zu Verwendung des Schultagebuchs.
Als Weiterentwicklung auf digitaler Basis wurde ergänzend das länderübergreifende Pilotprojekt „DigLu – Digitales Lernen unterwegs“ konzipiert. Es schafft für Kinder beruflich Reisender eine neuartige digitale, datenschutzgerechte und länderübergreifende Lerninfrastruktur. Im September 2024 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, das digitale Schultagebuch „DigLu“ in den Regelbetrieb zu überführen. Vom Schuljahr 2025/2026 an soll es in allen Ländern verpflichtend genutzt werden.
DigLu ist ein länderübergreifendes Lernmanagementsystem und stellt für die Kinder beruflich Reisender, ihre Erziehungsberechtigten, ihre Lehrkräfte der Stammschulen und Stützpunktschulen sowie ihren Bereichslehrkräften vielfältige Funktionen zur Verfügung, mit deren Hilfe die Lernbegleitung während der Reise verbessert werden kann.
Lehrkräfte der Stamm- und Stützpunktschulen sowie die Bereichslehrkräfte haben die Möglichkeit, die Kinder auf der Reise im notwendigen Maße mit der nötigen Kontinuität zu betreuen sowie zu unterstützen und die Lernentwicklung des Kindes auf der Reise stetig im Blick zu haben. DigLu ist als Pilotprojekt zum 1. November 2020 mit den Pilotländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen erfolgreich gestartet. Der sukzessive Eintritt weiterer Länder in die Erprobungsphase erfolgte bis Dezember 2022. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung ist geplant, DigLu von allen Ländern in den Regelbetrieb zu überführen und somit als länderübergreifendes System fest zu etablieren. DigLu wird aus Mitteln des DigitalPakts Schule gefördert.
Die genannten Unterstützungsangebote und Dokumente, aktuelle und weiterführende Informationen zum pädagogischen Konzept sowie der Zugang zu in diesem Bereich tätigen Institutionen, zu den Ansprechpartnern in den Ländern sowie zu den Bereichslehrkräften und vieles mehr sind auf der Homepage von www.schule-unterwegs.de abrufbar. Die Webseite wird vom Bundesverband zur Förderung von Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen von reisenden Berufsgruppen in Deutschland e.V. (BERiD e. V.) mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) gepflegt.
Über den allgemeinbildenden Bereich hinaus können berufsschulpflichtige Jugendliche insbesondere aus dem Schaustellergewerbe an drei Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein berufsspezifische Kompetenzen erwerben (Projekt BeKoSch - Berufliche Kompetenz für Schausteller). An den berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen, die für Jugendliche aus allen Bundesländern angeboten werden, können auch Zirkusangehörige teilnehmen.
Die Kultusministerkonferenz tauscht sich in jährlich stattfindenden gemeinsamen Konferenzen mit Verbands- und Elternvertretern beruflich Reisender über schulische Belange der reisenden Kinder und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen insbesondere zu Schul- und Unterstützungsmaßnahmen aus.
Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler
Im Juni 2015 hat die Kultusministerkonferenz eine „Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler“ beschlossen. In der Empfehlung wird die Rolle der Lehrkräfte bei der Identifizierung von hohen Leistungspotenzialen und damit der Ermittlung der Lernausgangslage im Unterricht besonders hervorgehoben.
Die Zielgruppe umfasst Schülerinnen und Schüler, die bereits sehr gute beobachtbare Leistungen erbringen, ebenso wie Schülerinnen und Schüler, deren Potenziale es zu erkennen und durch gezielte Anregung und Förderung zu entfalten gilt. Die erfolgreiche Entwicklung potenziell leistungsfähiger und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler ist wesentlich von einer frühen Identifikation ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse abhängig. Als Grundlage einer individualisierten schulischen Förderplanung kommt der sorgfältigen Beobachtung und Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu.
Neben der vorrangigen Förderung der allgemeinen intellektuellen Begabung geht es auch um die Förderung der musischen, sportlichen und emotionalen Fähigkeiten.
Im November 2016 haben Bund und Länder eine gemeinsame Initiative zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler beschlossen. Die Initiative „Leistung macht Schule“ zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler startete im Januar 2018. Vor dem Hintergrund einer auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zielenden Bildungspolitik trägt sie dazu bei, im Rahmen des Regelsystems Schule nachhaltige Strukturen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. Dazu wurden 300 teilnehmende Schulen in einer ersten fünfjährigen Phase (2018–2023) durch einen interdisziplinären Forschungsverbund bei der Entwicklung praxisnaher Strategien und Konzepte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützt.
Kern der zweiten Phase (2023 bis 2027) ist der Transfer der Ergebnisse an möglichst viele Schulen: Die Schulen, die sich an der ersten Phase beteiligt haben, dienen dabei als Multiplikatoren für andere Schulen sein. Hier sollen die in der ersten Phase von Wissenschaft und Schulen gemeinsam entwickelten und erprobten Strategien, Konzepte und Maßnahmen sollen auf diese Weise zu einer nachhaltigen Schul- und Unterrichtsentwicklung möglichst vieler Schulen beitragen.
Die Laufzeit der Initiative beträgt zehn Jahre. Bund und Länder stellen für die Initiative zu gleichen Teilen insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung.
Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte
Allen Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache, die Defizite in der deutschen Sprache aufweisen, soll Sprachförderung zukommen, die ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme an Unterricht und Bildung ermöglicht. Dies wird als Aufgabe aller Lehrkräfte und aller Fächer angesehen. Sprachunterstützende Maßnahmen sollen in allen Schulformen und auf allen Schulstufen durchgeführt werden, wenn entsprechender Bedarf besteht. Für Einrichtungen, die ganz überwiedgend oder zu einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache besucht werden, sollen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusätzliche Mittel z. B. zur Erhöhung des Anteils von Lehrkräften mit Migrationsgeschichte oder zur Unterstützung der Lehrkräfte durch sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden, um eine wirksame kompensatorische Sprachförderung zu ermöglichen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sollen verstärkt Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationsgeschichte ausgebildet und eingestellt werden.
Zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache werden von den Schulen verschiedene Fördermaßnahmen durchgeführt, damit die Kinder und Jugendlichen die deutsche Sprache erlernen und deutsche Schulabschlüsse erwerben können. So sollen etwa spezielle Lehrkräftekontingente für Deutsch als Zweitsprache und die Auswahl von Lehrkräften mit Migrationsgeschichte den schulischen Erfolg dieser Kinder und Jugendlichen unterstützen. Der Eingliederung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache in die deutsche Schule dienen je nach Ländern verschiedene Maßnahmen in unterschiedlicher Organisationsform:
- Vorbereitungsklassen, z. T. mit Erwerb des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Erste Stufe (DSD I) und Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO), Vorkurse Deutsch oder Deutschförderkurse für Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache zur Vermittlung der deutschen Sprache
- Sprachlernklassen, Deutschförderklassen oder Übergangsklassen, in denen der Unterricht in den Kernfächern mit intensivem Lernen der deutschen Sprache verbunden wird
- zweisprachige Klassen (mit Herkunftssprache und deutscher Sprache als Unterrichtssprache)
- Intensivkurse in Deutsch als Fremdsprache
- Förderstunden außerhalb der Stundentafel für Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte, die bereits in deutschen Klassen unterrichtet werden und ihre Deutschkenntnisse verbessern sollen
- Intensivierung der Kooperation zwischen Elternhaus und Schule
Außerdem werden angepasste Verfahren der Potenzialanalyse eingesetzt, um die Talente der Kinder und Jugendlichen einzuschätzen und sie entsprechend ihrer Fähigkeiten zu fördern.
Zur Erhaltung der kulturellen Identität und zur Förderung zweisprachiger Kompetenzen wird in vielen Ländern für Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte außerdem herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht mit landeskundlichen Inhalten im Umfang von bis zu fünf Wochenstunden zusätzlich angeboten.
Auch in beruflichen Schulen werden Sprachfördermaßnahmen für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache angeboten. Dies wird ergänzt mit Maßnahmen zur beruflichen Orientierung mit Potenzialanalysen und praktischer Berufsfelderkundung. Für berufliche Schulen mit einem hohen Anteil an Jugendlichen mit Migrationsgeschichte bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache sollen zusätzliche Mittel z. B. zur Erhöhung des Anteils von Lehrkräften mit Migrationshintergrund oder zur Unterstützung der Lehrkräfte durch sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden.
Der erhebliche Anstieg der Zahl von Geflüchteten im schulpflichtigen Alter stellt Bund und Länder vor eine große Herausforderung, der mit einem erheblichen Ressourceneinsatz begegnet wird. Dies betrifft zusätzliche Mittel für die Schaffung von räumlichen Kapazitäten und die Einstellung von Lehrkräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Schulassistenzkräften sowie Integrationshelferinnen und -helfern. Die schulische Integration junger Geflüchteten erfordert zudem besondere Fördermaßnahmen, sozialpädagogische und psychologische Betreuung sowie die aufwändige Kooperation mit allen an der Versorgung und Betreuung von Geflüchteten beteiligten Personen und Institutionen. Zudem bauen die Länder ihre Maßnahmen der Lehrkräfteausbildung sowie der Lehrkräftefort- und -weiterbildung im Bereich Interkulturelle Bildung und Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache in erheblichem Umfang aus. Zur Abstimmung der Zuständigkeiten, der Gestaltung und der Finanzierung von Maßnahmen führen Bund und Länder regelmäßige Gespräche.
Im Oktober 2016 hat die Kultusministerkonferenz eine Erklärung zur Integration von jungen Geflüchteten durch Bildung verabschiedet. Zu den Zielen und Herausforderungen, die die Kultusministerkonferenz in ihrer Erklärung benennt, gehört der schnelle Spracherwerb, die Vermittlung demokratischer Grundwerte sowie die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Jugendlichen, die nach Beendigung des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule keinen Ausbildungsplatz finden, zurückgegangen. Dem gemeinsamen Bildungsbericht von Bund und Ländern Bildung in Deutschland 2024 zufolge nahmen 27 Prozent aller Neuzugänge zum System der beruflichen Bildung im Jahr 2023 zunächst an berufsvorbereitenden Maßnahmen des Übergangsbereichs teil. Den vielfältigen unterschiedlichen Bildungsangeboten des Übergangsbereichs ist gemeinsam, dass sie nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen, sondern die individuelle Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit anstreben und zum Teil ermöglichen, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Die wichtigsten Einrichtungen des Übergangsbereichs auf schulischer Seite sind Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Berufsschulen mit Angeboten für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag, das schulische Berufsvorbereitungsjahr und das schulische Berufsgrundbildungsjahr. Nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht bietet die Agentur für Arbeit berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und fördert wie auch die Jobcenter die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ), ein ausbildungsvorbereitendes Langzeitpraktikum mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten. Bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Einstiegsqualifizierung ist im Einzelfall eine teilweise Anrechnung auf die nachfolgende Berufsausbildung möglich.
Im Oktober 2013 hat die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem beschlossen. Der Übergang von der Schule in den Beruf soll sich unter anderem an den folgenden Grundsätzen orientieren:
- Schaffung eines flexiblen Instrumentariums, das zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf hinführt, durch differenzierte Angebote beim Übergang
- Angebot an alle ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, vorzugsweise im System der dualen Berufsausbildung
- effizienter, zielgerichteter und einheitlicher Ressourceneinsatz durch enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit zum Aufbau eines nachhaltigen Unterstützungssystems
- strategische und operative Steuerung des Übergangssystems auf Landesebene zwischen allen Beteiligten unter verlässlichen Rahmenbedingungen
- Abstimmung von Maßnahmen und Bildungsangeboten zwischen allen Akteuren und Monitoring in einem regionalen Übergangsmanagement.
Eine verbindliche Berufliche Orientierung an allen allgemeinbildenden Schulen soll den Jugendlichen die Möglichkeit eröffnen, ihre Potenziale zu entwickeln und eine qualifizierte Berufswahlentscheidung zu treffen. Die konsequente Ausrichtung des Übergangsbereichs an den genannten Grundsätzen soll darüber hinaus eine individuelle, passgenaue Förderung für Jugendliche mit Startschwierigkeiten ermöglichen. Langfristig soll der Übergangsbereich so zu einem effizienten Instrument werden, das nur noch für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen muss.
Im Jahr 2010 wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Initiative Bildungsketten ins Leben gerufen, um die Ausbildungschancen junger Menschen zu fördern und die berufliche Bildung zu stärken. Sie hat sich zu einem zentralen Kooperationsmodell des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Länder entwickelt. Dabei übernehmen die Länder eine wichtige Rolle, weil sie einen Großteil der Maßnahmen umsetzen, eingebettet in das jeweilige Landeskonzept.
Für die Initiative Bildungsketten stimmen das BMBF, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die BA mit den Ländern ihre Aktivitäten und Programme aufeinander ab. Gemeinsam übernehmen sie Verantwortung für die Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen am Übergang Schule – Beruf. Zentrale Handlungsfelder sind dabei die Berufliche Orientierung, die individuelle Unterstützung in der Schule, am Übergang in eine Berufsausbildung oder in ein Studium sowie während der Ausbildung.
Jugendliche sollten ihre Stärken und Interessen möglichst frühzeitig erkennen. So beginnt der Berufsorientierungsprozess, der auf eine bewusste Entscheidung für einen Beruf hinarbeitet, meist bereits ab Jahrgangsstufe 5. Wer zusätzliche Unterstützung und Motivation vor und während der Ausbildung benötigt, erhält bei Bedarf eine individuelle Begleitung bis zum Ausbildungsabschluss, damit die Integration in die Arbeitswelt gelingt.
Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen, Lernschwierigkeiten oder Behinderungen sowie Jugendliche mit Migrationsgeschichte, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, benötigen besondere Hilfen, um eine Ausbildung beginnen und erfolgreich absolvieren zu können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können diese Jugendlichen ein schulisches Berufsvorbereitungsjahr durchlaufen, das sie auf die Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung vorbereiten soll. In diesem Zusammenhang hat die Kultusministerkonferenz "Empfehlungen zu Maßnahmen beruflicher Schulen für Jugendliche, die aufgrund ihrer Lernbeeinträchtigung zum Erwerb einer Berufsausbildung besonderer Hilfe bedürfen" verabschiedet. Oder die Jugendlichen können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz auf eine Berufsausbildung vorzubereiten, Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder im Rahmen einer assistierten Ausbildung zu unterstützen oder benachteiligten Jugendlichen in außerbetrieblichen Einrichtungen eine Berufsausbildung zu ermöglichen.
Betriebe können leistungsschwächeren und benachteiligten jungen Menschen durch eigene Ausbildungsvorbereitungsangebote ausbildungsrelevante Grundlagen sowie erste berufliche Erfahrungen im Betrieb vermitteln und sie so an eine betriebliche Berufsausbildung heranführen.