Germany Bund
Address
Eurydice-Informationsstelle des Bundes
Project Management Agency
Part of the German Aerospace Center (DLR)
Commissioned by the Federal Ministry for Education, Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth
Heinrich-Konen-Str. 1
DE-53227 Bonn
Tel: +49 30 67055 485
E-Mail: EUB-Bildung@dlr.de
Website
Germany Lander
Address
Eurydice-Informationsstelle der Länder
Referat für europäische und multilaterale Angelegenheiten
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Taubenstraße 10
10117 Berlin
Tel.: +49 30 25418 407
E-Mail: eurydice@kmk.org
Website: https://www.kmk.org/downloads-dokumente/europaeisches-bildungsinformationsnetz-eurydice.html
Der Primarbereich umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder 1 bis 6 (Berlin und Brandenburg) an allgemeinbildenden Schulen. Er wird an Grundschulen und als Teil von übergreifenden Schularten geführt.
Allgemeine Ziele
Aufgaben und Ziele der Grundschule bestimmen sich nach ihrer Stellung im Schulsystem. Danach soll die Grundschule ihre Schülerinnen und Schüler von den mehr spielerischen Formen des Lernens im Elementarbereich zu den systematischeren Formen des schulischen Lernens hinführen und das Lernangebot nach Inhalt und Form auf die individuellen Lernvoraussetzungen und Möglichkeiten auszurichten.
Im März 2024 hat die Kultusministerkonferenz eine "Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule" beschlossen. Die Vereinbarung basiert auf dem Beschluss „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ von 2015, der damit verbindlichen Charakter erhält und der Arbeit an den Grundschulen bundesweit einen einheitlichen Rahmen geben soll.
Der Auftrag der Grundschule besteht der Vereinbarung zufolge darin, in einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang eine grundlegende und allseitige schulische Bildung zu gewährleisten. Ziel ist der Erwerb anschlussfähiger Kompetenzen. Dazu gehören vor allem die Schlüsselkompetenzen im sprachlichen und mathematischen Bereich, die eine Grundlage nicht nur für alle anderen Bildungsbereiche der Grundschule, sondern auch für weiterführende Bildung sowie für lebenslanges Lernen und selbständige Kulturaneignung darstellen. Leitend sind dabei die länderübergreifenden Bildungsstandards in den Fächern Deutsch und Mathematik für den Primarbereich, Jahrgangsstufe 4 (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004 in der Fassung vom 23. Juni 2022). Eine Orientierung geben auch der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) sowie der Perspektivrahmen Sachunterricht.
Auch der Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der umfassenden Persönlichkeitsbildung kommt in der Grundschule ein besonderer Stellenwert zu.
Der Heterogenität ihrer Schülerinnen und Schüler trägt die Grundschule durch individualisierte Lernsituationen Rechnung, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sinne der Bildungsgerechtigkeit fördern. Die Grundschule verknüpft das allgemeine Bildungsangebot mit ergänzenden Bildungs-, Beratungs- oder Unterstützungsangeboten. Die beteiligten Professionen agieren abgestimmt entsprechend den individuellen Bedarfslagen und bieten zusätzlich ganztägige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten an.
Spezifischer rechtlicher Rahmen
Das Grundgesetz und die Landesverfassungen enthalten einige grundlegende Bestimmungen zum Schulwesen (Schulaufsicht, Elternrecht, Schulpflicht, Religionsunterricht, Schulen in freier Trägerschaft), die sich auch auf die Grundschule beziehen. Die für die Grundschule spezifischen Rechtsvorschriften sind insbesondere in den Schulgesetzen und Schulpflichtgesetzen der Länder sowie in den von von den Kultusministerien der Länder erlassenen Schulordnungen für die Grundschule festgelegt.