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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Bereich von Querschnittsfertigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit
Germany

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14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.5Reformen im Bereich von Querschnittsfertigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit

Last update: 10 April 2025

2025

Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Bereich von Querschnittsfertigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit.

2024

Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Bereich von Querschnittsfertigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit.

2023

Bürgergeld-Gesetz

Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde das Teilhabechancengesetz (THCG) auf den Weg gebracht. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Instrumente richten sich an arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und damit verbundenen Teilhabemöglichkeiten eröffnen. Damit rückt eine Personengruppe in den Fokus, für die vorher wenige Fördermöglichkeiten existierten. Mit Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes wurde die ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zum 1. Juli 2023 entfristet.

Die im März 2024 veröffentlichten Ergebnisse der Evaluation durch das IAB zeigen, dass das SGB II mit dem THCG substanziell erweitert wurde. Beide Förderinstrumente wirken im intendierten Sinne: Sie ermöglichen den Geförderten soziale Teilhabe und verbessern deren Beschäftigungsfähigkeit markant. 

Ebenso wurde durch die Einführung des § 16k SGB II mit dem Bürgergeld-Gesetz das Beratungsinstrumentarium um eine wichtige Maßnahme ergänzt: Nun können erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende, die aufgrund von individuellen und sozialen Problemlagen besondere Schwierigkeiten bei ihrer beruflichen Eingliederung haben, eine ganzheitliche Betreuung („Coaching“) in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die Lebenssituation insgesamt in den Blick genommen und auch an persönlichen und familiären Hürden, wie z. B. Überschuldung, gearbeitet wird, um die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern. Daher werden nicht nur arbeitsmarktrelevante, sondern auch soziale und strukturelle Aspekte bearbeitet.

2022

Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Bereich von Querschnittsfertigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit.