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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte im Elementar- und Schulbildungsbereich

Germany

9.Lehrkräfte und sonstiges Bildungspersonal

9.3Berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 20 March 2024

Organisatorische Aspekte

Pädagogisches Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung

Zur Erweiterung der beruflichen Kompetenz, zur Bewältigung neuer Anforderungen im Beruf und zur Weiterqualifizierung und Spezialisierung werden auch für das pädagogische Fachpersonal vielfältige Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung angeboten.

Der Weiterbildungsmarkt für das pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen ist nur in geringem Umfang gesetzlich reguliert und daher gekennzeichnet durch eine organisatorische Vielfalt, die sich in den Trägerstrukturen und Veranstaltungstypen widerspiegelt. Bei den Anbietern von Weiterbildungen in diesem Bereich handelt es sich überwiegend um gemeinnützige freie Träger und privat-gewerbliche Anbieter. Nur ein geringer Teil der Weiterbildungsanbieter gehört einem öffentlichen Träger an, der auf Bundes- und Landesebene oder auf der kommunalen Ebene tätig ist. Die Veranstaltungsformate sind heterogen: Das Spektrum reicht von kurzen Informationsveranstaltungen bis hin zu mehrjährigen Fortbildungen. Neben individuellen und teambezogenen Weiterbildungen umfasst es Supervisionsangebote, Qualitätszirkel oder Studienfahrten. 

Lehrkräfte

Die Fortbildung der Lehrkräfte an staatlichen Schulen fällt – ebenso wie die Ausbildung – in die Zuständigkeit der Länder. In den Ländern ist das jeweilige Kultusministerium verantwortlich für die Lehrkräftefortbildung, da es oberste Schulaufsichtsbehörde und in der Regel Dienstherr der Lehrkräfte ist.

Die Ziele der Lehrkräftefortbildung sind in der Mehrzahl der Länder gesetzlich festgelegt, und zwar in den Gesetzen und Rechtsverordnungen zur Lehrerbildung oder in den Schulgesetzen der Länder. Weitere Einzelheiten über die Träger der Lehrkräftefortbildung, über Anmeldung, Zulassung und Beurlaubung bei der Teilnahme an Veranstaltungen sind durch Erlasse geregelt. Einige Länder haben auch die grundsätzlichen Ziele und Aufgaben der Lehrkräftefortbildung in Erlassen oder Bekanntmachungen formuliert und nicht gesetzlich festgelegt. Die Pflicht der Lehrkräfte zur Fortbildung ist in allen Ländern ausdrücklich durch Gesetz oder Rechtsverordnung statuiert. Dem steht die Pflicht des Dienstherrn (in der Regel des Kultusministeriums) gegenüber, für geeignete Bildungsmaßnahmen zu sorgen.

Staatliche Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften gemäß bildungspolitischen Vorgaben umfasst berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, die dem Erhalt, der Aktualisierung und der Weiterentwicklung der vorhandenen beruflichen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens dienen. Sie differenziert gegebenenfalls für unterschiedliche Zielgruppen und verfolgt spezifische Ziele, die auf zentraler, regionaler (gegebenenfalls auch länderübergreifender) und schulinterner Ebene umgesetzt werden. Sie soll außerdem einen Beitrag leisten, Entwicklungsprozesse in der Schule zu initiieren, neu auszurichten und aufeinander abzustimmen, so dass organisationale Kapazitäten gestärkt werden. 

Fortbildung schließt im Sinne einer Kohärenz in der Lehrkräftebildung an die erste und zweite Phase der Lehrkräftebildung an und verbindet Wissenschaftsbasierung und Praxisorientierung. Zur dritten Phase der Lehrkräftebildung gehört zudem die berufliche Weiterbildung. Über diese werden - weitestgehend durch berufsbegleitende wissenschaftliche Studien, aber auch durch fachliche Weiterbildungslehrgänge - Zusatzqualifikationen erworben. 

Von der Lehrkräftefortbildung ist die Weiterbildung abzugrenzen, die die Lehrkräfte befähigen soll, ihre Lehrtätigkeit in einem weiteren Unterrichtsfach oder in einer zusätzlichen Fachrichtung auszuüben. Sie bietet außerdem die Möglichkeit, die Befähigung für ein weiteres Lehramt zu erwerben. Manche Weiterbildungsmaßnahmen dienen auch der Vorbereitung auf besondere Aufgaben (z. B. Tätigkeit als Beratungslehrkraft).

Die Weiterbildung erstreckt sich meist über einen längeren Zeitraum und umfasst Einzelveranstaltungen im Umfang von mehreren Wochenstunden und gegebenenfalls zusätzliche Kompaktveranstaltungen. Für die Dauer der Maßnahme erhalten die Teilnehmenden Dienstbefreiung oder eine Ermäßigung ihrer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung im Umfang von mehreren Stunden, vorausgesetzt die Schulaufsichtsbehörde stellt einen Bedarf für die betreffende Weiterbildung fest.

Die Bildungsmaßnahmen werden von den Hochschulen oder den Lehrkräftefortbildungseinrichtungen durchgeführt. Zulassung, Stundenumfang, Leistungsnachweise und Abschlussprüfung regeln die Kultusministerien. Im Folgenden wird ausschließlich die Lehrkräftefortbildung behandelt. 

Einrichtungen der Lehrkräftefortbildung

Im März 2020 hat die Kultusministerkonferenz „Ländergemeinsame Eckpunkte zur Fortbildung von Lehrkräften als ein Bestandteil ihrer Professionalisierung in der dritten Phase der Lehrerbildung“ beschlossen. Der Beschluss bildet die Grundlage für die folgenden Ausführungen, die ausschließlich die Lehrkräftefortbildung betreffen.

Die staatliche Lehrkräftefortbildung ist in den Ländern organisatorisch zumeist in eine zentrale, regionale und örtliche Ebene gegliedert. Darüber hinaus findet sie auch als schulinterne Fortbildung oder in Form eines angeleiteten Selbststudiums statt.

Für die Organisation der zentralen Lehrkräftefortbildung haben alle Länder staatliche Institute für Lehrkräftefortbildung geschaffen, die überwiegend als unselbständige Einrichtungen der Länder den Kultusministerien nachgeordnet sind. Die zentralen Einrichtungen der Lehrkräftefortbildung (ein bestimmtes Land kann mehrere zentrale Einrichtungen besitzen) werden als staatliche Akademie, Landesinstitut oder wissenschaftliches Institut für Lehrkräftefortbildung bezeichnet. In einigen Ländern fällt die Organisation der zentralen Lehrkräftefortbildung in die Zuständigkeit der ebenfalls je nach Land unterschiedlich benannten Landesinstitute für Schulentwicklung.

Die Lehrkräftefortbildung auf regionaler Ebene wird je nach Land unterschiedlich von den für die Lehrkräftefortbildung zuständigen Landesinstituten und ihren Außenstellen sowie von den mittleren und unteren Schulaufsichtsbehörden durchgeführt.

Für die Organisation der Fortbildung auf lokaler Ebene sind in der Regel die unteren Schulaufsichtsbehörden (Schulämter) zuständig.

Die schulinterne Lehrkräftefortbildung wird von den Schulen in eigener Verantwortung für das Lehrkräftekollegium oder Teile des Lehrkräftekollegiums durchgeführt.

Soweit die Landesinstitute für Lehrkräftefortbildung landesweit zuständig sind, besteht keine Notwendigkeit zur Abgrenzung von Kompetenzen. Ansonsten erfolgt in den Ländern in der Regel eine Abstimmung zwischen den Angeboten der zentralen und regionalen Lehrkräftefortbildung, z. B. in Form von regelmäßigen Dienstbesprechungen oder Fachtagungen. Auf diese Weise wird die Lehrkräftefortbildung in einem Kooperationsverbund durchgeführt.

Die schulinterne Lehrkräftefortbildung wird im Wesentlichen von der einzelnen Schule organisiert, wobei sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung in einigen Ländern von den Lehrkräftefortbildungseinrichtungen oder von Beraterinnen und Beratern aus den Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden kann. In einigen Ländern werden die Inhalte und Termine der schulinternen Veranstaltungen dem Kultusministerium angezeigt, in anderen Ländern bieten die Landesinstitute in Zusammenarbeit mit den Schulaufsichtsbehörden auch schulinterne Fortbildungsveranstaltungen an.

Bildungsmaßnahmen werden auch von kirchlichen und freien Trägern (z. B. ausländische Kulturinstitute, Vereinigungen Schule und Wirtschaft) angeboten. In einigen Ländern bedürfen diese einer Anerkennung durch die Schulaufsichtsbehörden. Universitäten und gleichgestellte Hochschulen haben Aufbaustudiengänge (mit Abschluss) sowie Ergänzungs- und Weiterbildungsstudien für Lehrkräfte eingerichtet und werden zunehmend auch in die Fortbildung eingebunden. Das Institutionenverzeichnis im Anhang der Darstellung enthält eine Übersicht, der die Einrichtungen für Lehrkräftefortbildung und -weiterbildung der Länder zu entnehmen sind.

Zulassungsbedingungen

Die Zugangskriterien zu den Veranstaltungen der Lehrkräftefortbildung sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausgewiesen, das regelmäßig vom Kultusministerium oder von den Lehrkräftefortbildungseinrichtungen bzw. anderen Veranstaltern der Lehrkräftefortbildung herausgegeben wird. Meist werden die Veranstaltungen auf zentraler, regionaler und örtlicher Ebene für bestimmte Adressatengruppen angeboten (z. B. Lehrkräfte bestimmter Schularten oder Schulstufen, Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für bestimmte Fächer oder Lehrkräfte aus einer bestimmten Region).

Jede Lehrkraft, die die formalen Zulassungskriterien erfüllt, kann grundsätzlich an den Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, wenn die Teilnahme von dienstlichem Nutzen ist und wenn dienstliche Interessen der Teilnahme nicht entgegenstehen. Zur Teilnahme an den Kursen der Lehrkräftefortbildung werden die Lehrkräfte in der Regel unter Fortzahlung ihrer Bezüge vom Unterricht freigestellt. Die Verfahren der Anmeldung, der Dienstbefreiung und der Genehmigung der Teilnahme sind in den Ländern unterschiedlich geregelt. Wenn die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in die Unterrichtszeit fällt, ist in allen Ländern ein Antrag auf Dienstbefreiung zu stellen. Die Dienstbefreiung wird in der Regel von der Schulleitung bzw. von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde erteilt.

Teilweise melden sich die Teilnehmenden direkt bei dem Veranstalter der Fortbildung an, teilweise erfolgt die Anmeldung auf dem Dienstweg, d. h. über die Schulleitung und die Schulaufsichtsbehörde. Auch die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt je nach Land in unterschiedlicher Weise; teilweise wählt die Schulaufsichtsbehörde die Teilnehmenden und Teilnehmer aus (z. T. unter Beteiligung des Personalrates). Die Auswahl durch die Aufsichtsbehörde schließt in diesem Fall eine Dienstbefreiung ein. Je nach Land kann die Auswahl auch durch den Veranstalter (z. B. die zentrale Lehrkräftefortbildungseinrichtung) nach einem abgestimmten Kriterienkatalog erfolgen.

Angesichts der Entwicklung hin zum Arbeiten in multiprofessionellen Teams werden Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zunehmend für weitere Zielgruppen geöffnet bzw. werden entsprechende Angebote gezielt entwickelt.

Zielsetzungen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung

Fortbildung ist wesentlicher Bestandteil der beruflichen Tätigkeit von Lehrkräften und in rechtlichen Rahmenvorgaben verankert. Daraus erwächst dem Dienstherrn eine Fürsorgepflicht zur Bereitstellung eines angemessenen bedarfs- und zielgruppengerechten Angebotes sowie zur Sicherung eines hinreichenden Zugangs. Die beständige Entwicklung der beruflichen Kompetenzen sowie die Reflexion der individuellen Tätigkeit liegen in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft. Die eigene Weiterentwicklung soll vor allem zu gutem Unterricht, dem Erreichen der jeweiligen Bildungsziele von Schülerinnen und Schülern sowie zur Gestaltung erfolgreicher Schulentwicklungsprozesse befähigen. Zugleich trägt sie unmittelbar zur Berufszufriedenheit und mittelbar zur Gesundheit von Lehrkräften bei. Fortbildung kann somit als präventiver Faktor zum Erhalt der Berufsfähigkeit bewertet werden und soll daher als feste Komponente der Personalentwicklung auf allen Führungsebenen Berücksichtigung finden.

Die Konzepte der staatlichen Fortbildung beziehen sich inhaltlich auf die Anforderungen im Berufsfeld von Lehrkräften. Sie orientieren sich an den "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" (Beschluss der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung), den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" (Beschluss der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung) sowie landesspezifischen Schwerpunktsetzungen. Die im Rahmen der ersten und zweiten Phase der Lehrkräftebildung erworbenen Kompetenzen werden bedarfsbezogen über die gesamte Berufsbiografie erweitert und weiterentwickelt. Die Inhalte sind in die jeweiligen Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse eingebettet und orientieren sich an dem konkreten schulischen, fachlichen und persönlichen Bedarf. 

Die inhaltliche Ausgestaltung der Fortbildung berücksichtigt in Abhängigkeit von Kontext, Zielgruppe und Thema insbesondere die Wissenschaftsbasierung, die Passung von Format, Ziel und Inhalt, das Wirkungspotenzial der Fortbildung für den Unterricht sowie deren Nachhaltigkeit. 

Die Fortbildungsthemen bestimmen sich sowohl durch die Vorgaben des Dienstherrn, als auch durch den Bedarf der Schulen und der Lehrkräfte. Das Themenspektrum ist außerordentlich breit gefächert. Die Inhalte können auf Schulfächer, Schularten oder Erziehungs- und Unterrichtsziele bezogen sein. Gegenstand sind allgemein- und schulpädagogische Themen, fachdidaktische und fachwissenschaftliche Veranstaltungen, Veranstaltungen in bestimmten aktuellen Schwerpunktthemen (z. B. interkulturelles Lernen oder neue Technologien) und Einführungen in neue Lehrpläne. Viele Fortbildungsmaßnahmen dienen der besseren Verzahnung von frühkindlichem Bereich und Grundschule mit dem Ziel eines fließenden Übergangs zwischen den Bildungsabschnitten. Für Lehrkräfte an berufsbildenen Schulen ergeben sich zudem wesentliche Fortbildungsbedarfe aufgrund der dynamischen Innovationsprozesse in der beruflichen Arbeitswelt und durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Insbesondere bei der zentralen Lehrkräftefortbildung richten sich viele Fortbildungsveranstaltungen an Schulleiterinnen und Schulleiter, Beratungslehrkräfte, Fachseminarleiter und auch Schulaufsichtsbeamte. Zur Hauptzielgruppe der zentralen Lehrkräftefortbildung gehören in einigen Ländern die Fachberaterinnen und Fachberater, die selbst Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte organisieren und durchführen.

Organisationsformen

Fortbildungsveranstaltungen können u. a. in Form halb-, ein- oder mehrtägiger Präsenzveranstaltungen, als Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse begleitende Fortbildungen sowie als kumulative Fortbildungsreihen schulintern, regional, zentral bzw. länderübergreifend durchgeführt werden. Dabei ergeben sich die Fortbildungsformate aus ihrer Zielsetzung und inhaltlichen Ausrichtung. In Abhängigkeit von Adressaten, Kontext und Thema finden zunehmend auch qualitativ hochwertige, sofern möglich auch evidenzbasierte Online-Formate in der Fortbildung Anwendung ebenso wie Mischformate, bei denen sich Präsenz- und Online-Phasen (Blended Learning-Formate) abwechseln.

Die schulinterne Fortbildung findet meist nachmittags oder abends statt. Es werden jedoch auch ganztägige Veranstaltungen im zeitlichen Umfang von einem halben bis zu mehreren Tagen pro Schuljahr angeboten. Die regionalen Veranstaltungen können als eintägige Veranstaltung oder als Serie von ganztägigen bzw. Nachmittags- und Abendveranstaltungen einmal oder mehrmals wöchentlich angeboten werden. Die zentralen Fortbildungsveranstaltungen dauern meist zweieinhalb bis fünf Tage.

Fortbildungen werden von Dozentinnen und Dozenten gestaltet, die möglichst über besondere wissenschaftliche und schulpraktische sowie erwachsenenpädagogische und fortbildungsdidaktische Expertise verfügen. Die Qualität der Angebote wird durch die Qualifikation der Dozentinnen und Dozenten ebenso abgesichert wie durch teilnehmerorientierte Bedarfsanalysen und zielorientierte Evaluationsmaßnahmen. Für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen sind die Dozentinnen und Dozenten daher angemessen methodisch-didaktisch, fachlich-inhaltlich sowie technisch zu qualifizieren. Die Wissenschaftsbasierung von Fortbildungen, aber auch die Qualifizierung von Dozentinnen und Dozenten, kann durch Kooperation mit Hochschulen erreicht werden. Die Gewinnung von Dozentinnen und Dozenten für die Fortbildung ist als langfristige Personalentwicklungsmaßnahme anzulegen. 

Leistungsbeurteilung und Zeugnisse

Eine Beurteilung der Lehrkräfte, die an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, findet in der Regel nicht statt. In einigen Ländern und für bestimmte Fortbildungsveranstaltungen werden jedoch Zertifikate ausgestellt, die zu den Personalakten zu nehmen sind.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Lehrkräftefortbildung hat in der Regel keine Auswirkungen auf Beurteilung und Bezahlung der Lehrkräfte. Sie kann sich jedoch insofern indirekt auswirken, als bei Bewerbungen um Funktionsstellen (z. B. als Schulleitung) die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen positiv bewertet wird. In Bayern besteht für Lehrkräfte eine Verpflichtung zur regelmäßigen persönlichen Fortbildung. Die Erfüllung dieser Verpflichtung wird bei der regelmäßig durchgeführten Beurteilung von Lehrkräften als Kriterium mit berücksichtigt.

Maßnahmen der Lehrkräfteweiterbildung werden, vor allem wenn sie in Form eines Hochschulstudiums stattgefunden haben, mit einer Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung abgeschlossen, die von den staatlichen Prüfungsämtern abgenommen wird. Unterhalb dieser Ebene gibt es Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einer Unterrichtserlaubnis führen, d. h. der Berechtigung, Unterricht im entsprechenden Fach und der entsprechenden Schulart zu erteilen.

Anreize für die Beteiligung von Lehrkräften an beruflichen Weiterentwicklungsangeboten

Die Lehrkräftefortbildung, mehr noch die Lehrkräfteweiterbildung, eröffnet in manchen Fällen neue Berufsperspektiven: Unterricht in einem anderen Fach, ein neues Amt, evtl. eine Beförderung. Am Status der Lehrkraft, die ohnehin bereits im Beruf steht, ändert sich jedoch nichts. Bewerberinnen und Bewerbern für ein Lehramt steht es frei, durch das Studium eines weiteren Fachs an einer  Hochschule und eine Erweiterungsprüfung die Chancen auf eine Anstellung zu verbessern.