Weiterbildung ist in Deutschland in geringerem Umfang durch den Staat geregelt als die anderen Bildungsbereiche. Dies ist darin begründet, dass den vielfältigen und sich rasch wandelnden Anforderungen an Weiterbildung am besten durch eine Struktur entsprochen werden kann, die durch Pluralität und Wettbewerb der Träger und der Angebote gekennzeichnet ist. Für die Teilnahme an Weiterbildung ist Freiwilligkeit leitender Grundsatz.
Die Tätigkeit des Staates beschränkt sich im Bereich der Weiterbildung weitgehend auf die Festlegung von Grundsätzen sowie auf Regelungen zur Ordnung und Förderung. Diese sind in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder festgeschrieben. Ziel der staatlichen Regelungen ist es, Rahmenbedingungen für die optimale Entwicklung des Beitrags der Weiterbildung zum lebenslangen Lernen zu setzen.
In die gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern fällt die Forschung und modellhafte Entwicklung in allen Bereichen der Weiterbildung. Außerdem sind Bund und Länder für Fragen der Statistik und für die Bildungsberichterstattung in der Weiterbildung jeweils für ihren Bereich zuständig.
Die Zuständigkeit der Länder umfasst insbesondere:
- die allgemeine Weiterbildung
- die schulabschlussbezogene Weiterbildung
- die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen
- die kulturelle Weiterbildung
- Teile der politischen Weiterbildung
- Teile der beruflichen Weiterbildung
- die Familienbildung
Voraussetzungen und Grundsätze für die Förderung und Finanzierung der Weiterbildung sind in Weiterbildungsgesetzen und Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder festgeschrieben. Die Weiterbildungsgesetze bzw. Erwachsenenbildungsgesetze beschreiben Weiterbildung als eigenständigen Bildungsbereich, der die allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung umfasst und dessen Ausgestaltung öffentliche Aufgabe ist. Die Weiterbildungsgesetze garantieren eine Pluralität der Einrichtungen unterschiedlicher Träger und geben ein staatliches Anerkennungsverfahren für die Einrichtungen vor. In allen Landesgesetzen sichern Regelungen die Freiheit der Lehrplangestaltung und die Unabhängigkeit der Personalauswahl durch die Träger.
Ergänzend zu den Weiterbildungsgesetzen enthalten die Schulgesetze der Länder Regelungen für Weiterbildungsaufgaben im Schulwesen (z. B. Erwerb schulischer Abschlüsse), und in den Hochschulgesetzen wird die Entwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung gesetzlich geregelt. Regelungen zu Veranstaltungen der Weiterbildung an Berufsakademien enthalten ggf. die Berufsakademiegesetze.
In 14 von 16 Ländern ermöglichen Gesetze, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, an bis zu fünf Arbeitstagen im Jahr bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können (Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit). Die Freistellung bezieht sich meist auf politische und berufliche Weiterbildung, in einigen Ländern auch auf Teile der allgemeinen Weiterbildung, insbesondere auf die Qualifizierung für ein Ehrenamt. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich von Land zu Land.
Die Länder haben in den vergangenen Jahren innovative Angebote gefördert und zahlreiche Programme zur Weiterbildungsförderung entwickelt, die verschiedene Aspekte des Bedarfs an Weiterbildung der regionalen Arbeitsmärkte und den Bedeutungszuwachs der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei gering qualifizierten, auch bildungsfernen Personen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewidmet.
Zusätzlich zu den oben genannten Zuständigkeiten, die von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommen werden, umfasst die Kompetenz des BUNDES insbesondere:
- die außerschulische berufliche Weiterbildung
- Rahmenregelungen für den Schutz der Teilnehmenden am Fernunterricht, der auf privatrechtlicher Grundlage angeboten wird
- Teile der politischen Weiterbildung
- Fragen der internationalen Zusammenarbeit zur Weiterbildung, auch in der Europäischen Union
Auf Bundesebene wurden insbesondere im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitsförderung), Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO), Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) Regelungen für den Bereich der Weiterbildung getroffen.
Die Zuständigkeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III (auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II) liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Förderung nach SGB III umfasst u. a. folgende Maßnahmen:
- Berufliche Weiterbildung: Maßnahmen zur Feststellung, Erhaltung, Erweiterung oder Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten für Erwachsene, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene Berufserfahrung verfügen.
- Abschlussorientierte Weiterbildungen (Umschulungen) mit dem Ziel eines Abschlusses in einem anerkanten Ausbildungsberuf: Zielgruppe sind überwiegend Menschen ohne Berufsabschluss und Geringqualifizierte.
- Nachträglicher Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder gleichwertigen Schulabschlusses.
- Erwerb von Grundkompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Vorbereitung nachfolgender Qualifizierungen.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden seit 1996 Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung etwa zum/zur Meister/Meisterin, Fachwirt/Fachwirtin, Techniker/Technikerin oder Erzieher/Erzieherin finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Materialkosten des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten. Dieser Maßnahmebeitrag ist zu 50 Prozent ein Zuschuss und zu 50 Prozent ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Abschluss eines zingsgünstigen Darlehens. Bei Vollzeitmaßnahmen sieht das AFBG einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt in Form eines Zuschusses vor. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 190.000 Personen nach dem AFBG gefördert.
Um die Erträge lebenslangen Lernens für die Gestaltung individueller Bildungs- und Erwerbsbiografien zu sichern, arbeiten Bund und Länder in verschiedenen Projekten zusammen. Thematisch stehen dabei die Schwerpunkte Alphabetisierung und Grundbildung, Kompetenzbilanzierung, Qualitätsmanagement, Vernetzung und Beratung sowie kommunales Bildungsmanagement im Vordergrund.
Zudem plant die Bundesregierung mit dem "Lebenschancen-BAföG" ein bundeseinheitliches Förderinstrument, das Personen mit geringem Einkommen auch jenseits der beruflichen Weiterbildung beim lebenslangen Lernen unterstützen soll.