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Lehren und Lernen in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Germany

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.2Lehren und Lernen in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Last update: 15 April 2024

Lehrpläne, Fächer und Stundentafel

Ein gemeinsamer Stundenrahmen sichert einen allen Schularten und Bildungsgängen im Sekundarbereich I gemeinsamen Kernbereich an Fächern für alle Schularten und Bildungsgänge, der Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften umfasst. Weitere Pflicht- oder Wahlpflichtfächer sind mindestens Musik, Kunst und Sport. Für die Stundentafeln der Jahrgangsstufen 5 bis 9/10 gilt folgender Rahmen:

Die Wochenstundenzahl der Fächer und Lernbereiche im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht insgesamt beträgt im Sekundarbereich I bis zum Ersten Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 9 mindestens 146 Stunden, bis zum Mittleren Schulabschluss mindestens 176 Stunden.

Die Wochenstundenzahlen in einzelnen Fächern oder Fächergruppen betragen für die Bildungsgänge, die zum Ersten Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 9 bzw. zum Mittleren Schulabschluss führen, insgesamt in der Regel:

Fächer und Fächergruppen Erster Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss
Deutsch

19

22

Mathematik

19

22

Erste Fremdsprache

16

22

Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)

13

16

Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Erdkunde/Geographie, Politik/Sozialkunde und/oder ein vergleichbares Fach)

13

16

Künstlerische Fächer (Musik, Kunst und ggf. weitere Fächer)

6

7

Sport

10

12

Religion, Ethik oder ein vergleichbares Fach gemäß den Bestimmungen der Länder  

 

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache können nach Maßgabe der Regelungen der Länder die Möglichkeit erhalten, ihre Herkunftssprache oder eine im Ausland erlernte Fremdsprache anstelle der Pflichtfremdsprache anerkennen lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Am Gymnasium ist spätestens ab der Jahrgangsstufe 7 die durchgängige Belegung von zwei Fremdsprachen Pflicht. Die zweite Fremdsprache wird mindestens in vier aufsteigenden Jahren mit mindestens 14 Wochenstunden unterrichtet. Eine zweite Fremdsprache ist in den Jahrgangsstufen 7–10 am Gymnasium Pflichtfach. Im Zuge des Ausbaus des Fremdsprachenunterrichts in der Primarstufe wird Unterricht in der zweiten Fremdsprache am Gymnasium vielfach schon ab Jahrgangsstufe 6 erteilt. An anderen Schularten kann eine zweite Fremdsprache mit in der Regel demselben Umfang angeboten werden. Fremdsprachlicher Unterricht in Sachfächern kann auf den Unterricht in der entsprechenden Fremdsprache angerechnet werden.

Die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt ist verpflichtender Bestandteil für alle Bildungsgänge und erfolgt entweder in einem eigenen Unterrichtsfach wie Arbeitslehre (oder Wirtschaft-Arbeit-Technik, Arbeit-Wirtschaft-Technik bzw. Wirtschaft und Beruf) oder als Gegenstand anderer Fächer bzw. Fächerverbünde.

Für den Religionsunterricht sind die in den einzelnen Ländern geltenden Bestimmungen maßgebend, wonach Religion in fast allen Ländern ordentliches Lehrfach ist. Zur Situation des Evangelischen bzw. Katholischen Religionsunterrichts in den Ländern wird auf die Berichte der Kultusministerkonferenz von 2002 verwiesen, die im Juni 2023 aktualisiert wurden. Eine Neufassung des Berichts zum "Ethikunterricht" ist im Juni 2020 erschienen.

Zu den Lehrplänen bzw. Bildungsplänen gelten die Ausführungen zu Lehren und Lernen im Primarbereich, wonach die Zuständigkeit für die Entwicklung der Lehrpläne grundsätzlich bei den Kultusministerien der Länder liegt. Als Folge aus den Ergebnissen internationaler Vergleichsstudien sind die Lehrpläne in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet worden. In der Mehrzahl der Länder hatte die Überarbeitung folgende Schwerpunkte:

  • Im Bildungsgang, der auf den Ersten Schulabschluss ausgerichtet ist: Erwerb von Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, Praxisbezug sowie Förderung sozialer Kompetenz
  • Beschreibung verpflichtender Kernbereiche, Eröffnung von Freiräumen für schüleraktivierende Unterrichtsmethoden und problemlösendes Denken
  • Erarbeitung verbindlicher Bildungsstandards, die sich an Kompetenzbereichen des Faches bzw. Fächerverbundes orientieren und in denen die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse festgelegt werden, über die die Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Schullaufbahn verfügen sollen
  • Vermittlung derjenigen Kompetenzen, die erforderlich sind, um aktiv, reflektiert und mündig an einer von Digitalisierung geprägten Gesellschaf teilhaben zu können

Zur Implementation der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Hauptschulabschluss und den Mittleren Schulabschluss sind die Lerninhalte entsprechend angepasst worden. Dabei geben die bundesweit geltenden Bildungsstandards die Zielperspektive vor, während die Lehrpläne der Länder den Weg zur Zielerreichung beschreiben und strukturieren.

Die Ausführungen zum Fach Sport in dem Artikel zum Lehren und Lernen im Primarbereich gelten auch für den Sekundarbereich I.

Fremdsprachenunterricht

Fremdsprachenunterricht ist in den weiterführenden Schulen des Sekundarbereichs I ab Jahrgangsstufe 5 in allen Schularten fester Bestandteil der allgemeinen Grundbildung und ein Kernelement bei der individuellen Profil- oder Schwerpunktbildung in der Regel ab Jahrgangsstufe 7. Beim Übergang in den Sekundarbereich I knüpft das Fremdsprachenlernen an Kompetenzen an, die im Primarbereich verlässlich erworben wurden und baut diese kontinuierlich aus. Voraussetzung dafür ist eine institutionell abgesicherte Kooperation von Primar- und Sekundarbereich. Dabei zeichnet sich der Fremdsprachenunterricht im Sekundarbereich I durch systematischeres Lernen und einen höheren Abstraktionsgrad aus. Er ist zudem auf die zunehmend eigenverantwortliche und selbständige Steuerung und Reflexion des Lernens angelegt. Das Fremdsprachenangebot im Pflicht- wie im Wahlbereich berücksichtigt Unterschiede in den Begabungen, den Biografien und den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Der Aufbau der fremdsprachlichen Kompetenz bis zum Ende des Sekundarbereichs I orientiert sich an der Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Das Ziel einer funktionalen Mehrsprachigkeit bedingt dabei, dass den Schülerinnen und Schülern der Erwerb grundlegender Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache ermöglicht wird. Fortgeführte Sprachlerngänge können durch bilinguales Lehren und Lernen in den Sachfächern ergänzt werden. Nähere Informationen sind dem Beschluss "Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" vom Dezember 2011 sowie dem Bericht "Konzepte für den bilingualen Unterricht" vom Oktober 2013 zu entnehmen.

Unterricht in MINT-Fächern

Auf allen Ebenen des Bildungswesens kommt derzeit der Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bildung (MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) besondere Bedeutung zu. Die Kultusministerkonferenz hat sich wiederholt mit der Weiterentwicklung des Schulunterrichts in den MINT-Fächern auseinandergesetzt. Insbesondere hat sie mit der Einführung von Bildungsstandards in diesem Bereich ermöglicht, anspruchsvolle und erreichbare Ziele in Form von Kompetenzen zu beschreiben. Vor dem Hintergrund des absehbaren Bedarfs an Fachkräften im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich hat die Kultusministerkonferenz im Mai 2009 "Empfehlungen zur Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bildung" beschlossen, die derzeit aktualisiert werden.

Seit 2023 läuft das umfassende Zehnjahresprogramm "QuaMath – Unterrichts- und Fortbildungs-Qualität in Mathematik entwickeln" zur Stärkung der mathematischen Bildung in Deutschland. Das QuaMath-Programm wird vom Deutschen Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM) am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) forschungsbasiert entwickelt und gemeinsam mit den Ländern umgesetzt. Vor allem mit Anregungen zur Unterrichtsentwicklung, fachdidaktisch fundierten Fortbildungsmaßnahmen und durch die Vernetzung aller Beteiligten soll das Programm mehr als 10 000 Schulen erreichen.

Fächerübergreifende Unterrichtsinhalte

Mit Beschlüssen und Empfehlungen zu einzelnen Unterrichtsinhalten unterstreicht die Kultusministerkonferenz die Bedeutung, die diesen Themen in der Schule zukommt. Dabei handelt es sich in der Regel um fächerübergreifende Unterrichtsinhalte, die überwiegend Fragen der historisch-politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bildung betreffen. Daneben geht es auch um Themen wie gesundheitliche Bildung, Medienbildung und Berufliche Orientierung:

  • Antisemitismus 
  • Berufliche Orientierung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Bildungssprachliche Kompetenzen
  • Demokratieerziehung
  • Digitale Bildung
  • Europabildung
  • Geschlechtersensible Bildung
  • Gesundheitserziehung
  • Holocaust und Nationalsozialismus
  • Interkulturelle Bildung
  • Jüdische Geschichte, Religion und Kultur
  • Kulturelle Bildung
  • Medienbildung
  • Menschenrechtsbildung
  • Sinti und Roma
  • Verkehrserziehung
  • Wirtschaftliche Bildung und Verbraucherbildung

Zusätzlich setzen die Länder eigene Schwerpunkte.

Berufliche Orientierung

In der "Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen" vom Dezember 2017 sprechen sich die Länder für eine curricular verankerte und individuelle Berufliche Orientierung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I und II aus, um frühzeitig die Weichen für eine tragfähige Berufswahlentscheidung und damit für einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf zu stellen. Für die Kultusministerkonferenz und die Länder ist ein gelingender Übergang von zentraler Bedeutung für die Bildungs- und Berufsbiografie junger Menschen. Die Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung in den Ländern werden in der "Dokumentation zur Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen" veröffentlicht.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Im Rahmen der Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen haben die Kultusminister und die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) im Jahr 2007 eine gemeinsame Empfehlung zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“ verabschiedet. Zugleich haben sich Kultusminister und Bundesregierung auf einen „Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung“ verständigt, der als Grundlage für die Entwicklung von Lehrplänen, die Lehrkräftebildung und die Arbeit in den Schulen genutzt werden. Die Neufassung des Orientierungsrahmens vom Juni 2015 gibt konkrete Empfehlungen für die Einbeziehung von Themen nachhaltiger und globaler Entwicklung in die Lehrpläne beinahe aller Unterrichtsfächer (Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Mathematik, Deutsch, Kunst, Musik, Sport, Politik, Wirtschaft, Religion, Ethik, Geographie) und zeigt, was Schülerinnen und Schüler bei der Behandlung dieser Themen im Unterricht lernen können. Dabei zielt der Orientierungsrahmen auf die Befähigung des Einzelnen, eigenständig und eigenverantwortlich die individuellen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft mitzugestalten. Der Bericht der Kulturministerkonferenz  "Zur Situation und zu Perspektiven der Bildung für nachhaltige Entwicklung" vom März 2017 stellt die vielfältigen Beiträge der Länder zur Umsetzung des UNESCO Weltaktionsprogramms „Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015-2019)“ dar. Das UNESCO-Programm "Bildung für nachhaltige Entwicklung: die globalen Nachhaltigkeitsziele verwirklichen (BNE 2030)" ist das globale Rahmenprogramm für die Umsetzung von BNE im Zeitraum von 2020 bis 2030. Der im April 2021 veröffentlichte 7. Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung hält die Entwicklung in den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung und in den Ländern von 2017 bis 2021 fest. Im Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE) hat die Nationale Plattform BNE im Zusammenwirken zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Kultusministerkonferenz sowie von Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zentrale Handlungsfelder und Hebel für die Verankerung von BNE im Bereich Schule identifiziert. Die wesentlichen Entwicklungen hat die Kultusministerkonferenz in einer Publikation im Januar 2023 dargestellt.

Demokratiebildung

Im Oktober 2018 haben die Länder die Empfehlung „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ in grundlegend überarbeiteter Form veröffentlicht. Auch in Zukunft will die Kultusministerkonferenz eine demokratische Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern und alle beteiligten Institutionen und Menschen zur Übernahme von Verantwortung und Mitgestaltung in Schule und Zivilgesellschaft ermutigen. Um das Engagement von Lehr- und Fachkräften sowie von Schülerinnen und Schülern für eine demokratische Entwicklung in der Schule und in der Gesellschaft weiter zu stärken, haben sich die Länder auf die Unterstützung verschiedener Maßnahmen verständigt. Dazu gehören unter anderem die Ausweitung der Verankerung von Demokratieerziehung in den Richtlinien und Lehrplänen aller Fächer sowie die Entwicklung demokratischer Gremien und Arbeitsformen, um eine echte Beteiligung von Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Es wird als Aufgabe von Schul- und Unterrichtsentwicklung und aller Fächer sowie von außerschulischen Angeboten gesehen, das Engagement von Schülerinnen und Schüler für den demokratischen Rechtsstaat sowie entschiedenes Eintreten gegen antidemokratische und menschenfeindliche Haltungen und Entwicklungen zu stärken.

Medienbildung

Mit ihrem Beschluss zur „Medienbildung in der Schule“ hat die Kultusministerkonferenz im März 2012 auf die neuen technologischen Entwicklungen und ihren Einfluss auf die Gesellschaft wie auch jeden Einzelnen reagiert. Der Erwerb von Medienkompetenz durch Medienbildung in der Schule beinhaltet dabei einerseits die konstruktive und kritische Auseinandersetzung mit der Medienwelt, zum anderen die sinnvolle Nutzung ihrer Möglichkeiten für die eigenen Lernprozesse. Heranwachsende sollen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den Medien umzugehen, sie für eigene Bildungsprozesse sowie zur Erweiterung von Handlungsspielräumen zu nutzen und sich in medialen wie nichtmedialen Umwelten zu orientieren und wertbestimmte Entscheidungen zu treffen.

Menschenrechtsbildung

Im Oktober 2018 haben die Länder eine überarbeitete Fassung der Empfehlung „Menschenrechtsbildung in der Schule“ beschlossen. Demnach ist die Thematisierung und Verwirklichung der Menschenrechte, und damit auch der Kinderrechte, Teil einer nachhaltigen und umfassenden Unterrichts- und Schulentwicklung. Dies wird als Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer sowie aller in Schulen tätigen Fachkräfte und als wichtiger Gegenstand in der Zusammenarbeit von Schule und häuslichem Umfeld betrachtet. Als Querschnittsthema für das gesamte Schulleben ist die Menschenrechtsbildung auch Gegenstand fächerverbindenden und fachübergreifenden Unterrichts. Zwar verfügen Fächer wie Geschichte, Politik/Wirtschaft/Sozialkunde/Sachkunde, Sprachen, Biologie, Religion und Ethik/Philosophie über ein besonderes Potenzial für eine an den Menschenrechten orientierte Wertebildung, doch auch alle anderen Fächer sind gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Die Länder haben sich auf Maßnahmen zur Umsetzung und zur Weiterentwicklung dieser Empfehlungen verständigt.

Bildung in der digitalen Welt

Vor dem Hintergrund der Möglichkeiten und Herausforderungen, die die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche mit sich bringt, hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2016 die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet. Die Strategie formuliert klare Ziele für die digitale Bildung und gibt die inhaltliche Ausrichtung vor. Neben der pädagogisch fundierten Einbeziehung digitaler Lehr- und Lernmittel formuliert die Kultusministerkonferenz als Ziel, dass die in der Strategie beschriebenen Kompetenzen für die digitale Welt in die Lehrpläne der einzelnen Fächer eingearbeitet werden. In der Strategie wird außerdem beschrieben, welche Chancen digitale Bildungsmedien bieten, um multimediale Lernwelten zu gestalten. Für Lehrkräfte ergeben sich dabei neue Möglichkeiten für die Bereitstellung von adressatengerechten Lernmedien in zunehmend heterogenen Lerngruppen. Digitale Bildungsmedien können dem jeweils erreichten Kompetenzstand individuell angepasst werden und gezielt von den Interessen der Lernenden ausgehend zusammengestellt werden. Für den schulischen Bereich gilt dabei, dass das Lehren und Lernen in der digitalen Welt dem Primat des Pädagogischen – also dem Bildungs- und Erziehungsauftrag – folgen muss. Das bedeutet insbesondere, dass die Berücksichtigung des digitalen Wandels dem Ziel dient, die aktuellen bildungspolitischen Leitlinien zu ergänzen und durch Veränderungen bei der inhaltlichen und formalen Gestaltung von Lernprozessen die Stärkung der Selbstständigkeit zu fördern und individuelle Potenziale innerhalb einer inklusiven Bildung auch durch Nutzung digitaler Lernumgebungen besser zur Entfaltung bringen zu können. 

Im Dezember 2021 hat die Kultusministerkonferenz einen weiteren "Bericht der Lenkungsgruppe zur Umsetzung der Strategie ,Bildung in der digitalen Welt'" veröffentlicht, der die Maßnahmen der Länder zur Umsetzung der Strategie auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Bildungswesen darstellt.

Ebenfalls im Dezember 2021 hat die Kultusministerkonferenz mit dem Beschluss „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ eine Ergänzung der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ vorgelegt. Die Ergänzung vertieft einzelne Aspekte der Strategie, reflektiert die Erfahrungen aus der Phase der Pandemie und stellt die Bedeutung der Unterrichtsqualität und Schulentwicklung beim Einsatz neuer Technologien heraus. Mit der ergänzenden Empfehlung wird der Fokus auf die notwendigen digitalen Schulentwicklungsprozesse und auf die Qualifizierung der Lehrkräfte in didaktischer und technischer Hinsicht gelegt. Ziel ist es, die Qualität des Unterrichts zu verbessern.

Kulturelle Bildung

Die Kultusministerkonferenz hat Ende 2022 die zweite Aktualisierung ihrer Empfehlung zur Kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorgelegt. Sie ist gemeinsam von den Bildungs- und Kulturministerien der Länder erarbeitet worden. Die Aktualisierung berücksichtigt die vielfältigen Initiativen, kooperativen Ansätze und innovativen Vorhaben in den Ländern, die insbesondere auch durch bundesweit agierende Stiftungen eine wertvolle Unterstützung erfahren haben. Um die Kulturelle Bildung zu stärken und eine breite Wirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen zu erreichen, richtet sich der Fokus in der überarbeiteten Empfehlung auf Kulturelle Bildung als eine Querschnittsaufgabe, die unter anderem vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Veränderungen hin entwickelt, weiter gestärkt und an Schulen und Kultureinrichtungen verstetigt werden soll. Als Zielgruppe wurden dabei Kinder vom Grundschulalter bis zum schulischen Bildungsabschluss in den Blick genommen. Hierfür braucht es eine kooperative Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik, welche die unterschiedlichen Orte, an denen Kinder und Jugendliche für das Leben lernen, mit ihren spezifischen Arbeitsweisen anerkennt, miteinander vernetzt und aufeinander bezieht.

Gesundheitsförderung und Prävention

In Weiterentwicklung der Empfehlungen zur „Gesundheitserziehung in der Schule“ vom Juni 1979 und zur „Sucht und Drogenprävention“ vom Juli 1990 hat die Kultusministerkonferenz im November 2012 die „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ verabschiedet. Die aktuellen Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention entsprechen dem weiterentwickelten Verständnis moderner Suchtprävention zur Wechselwirkung von Verhaltens- wie Verhältnisorientierung und greifen die dabei wesentlichen Aspekte zielgerichteter schulischer Präventionsarbeit wie z. B. die Stärkung von Lebenskompetenzen der Schülerinnen und Schüler oder die interprofessionelle Vernetzung aller Beteiligten der Gesundheitsförderung und Prävention auf. Ausdrücklich wird Wert auf lokale, regionale, landesspezifische und bundesweite Kooperationen sowie die interprofessionelle Vernetzung aller Beteiligten in der Gesundheitsförderung und Prävention gelegt.

Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz steckt einen Rahmen für die Umsetzung einer zeitgemäßen Gesundheitsförderung und Prävention ab. Sie wird durch weitere, für die Umsetzung in der schulischen Praxis relevante Beschlüsse flankiert. 

Verbraucherbildung

Verbraucherbildung an Schulen zielt auf die Entwicklung eines verantwortungsbewussten Verhaltens als Verbraucherinnen und Verbraucher, indem über konsumbezogene Inhalte informiert wird und Kompetenzen im Sinne eines reflektierten und selbstbestimmten Konsumverhaltens erworben werden. Im September 2013 hat die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung zur „Verbraucherbildung an Schulen“ beschlossen, in deren Mittelpunkt die folgenden Themen stehen:

  • Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
  • Ernährung und Gesundheit
  • Medien und Information
  • Nachhaltiger Konsum   

Inhalt der Empfehlung sind zentrale Ziele und allgemeine Grundsätze in der Verbraucherbildung an Schulen, Maßnahmen für die Bildungsverwaltung und -politik, Hinweise zur Umsetzung in der Schule, Unterstützungs- und Beratungssysteme sowie die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern.

Um den Lernenden die Chance zur Ausbildung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils zu öffnen, wird die Ernährungs- und Verbraucherbildung in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Gesundheitsförderung und Prävention als gemeinsames Handlungsfeld benannt.

Interkulturelle Bildung

In einer globalisierten Welt werden interkulturelle Kompetenzen als Schlüsselqualifikationen für alle Kinder und Jugendlichen immer wichtiger. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb in ihrer im Dezember 2013 neugefassten Empfehlung "Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule" die Potenziale kultureller Vielfalt hervorgehoben und Eckpunkte für die Arbeit in den Schulen entwickelt, die um Anregungen für Bildungsverwaltungen und für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ergänzt werden. Interkulturelle Kompetenz bedeutet dabei nicht nur die Auseinandersetzung mit anderen Sprachen und Kulturen, sondern vor allem die Fähigkeit, sich mit den eigenen Bildern vom Anderen zu befassen und dazu in Bezug zu setzen sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung dieser Bilder zu kennen und zu reflektieren.

Erinnerungskultur

Im Dezember 2014 hat die Kultusministerkonferenz „Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule“ beschlossen. Die Empfehlungen knüpfen an frühere Beschlüsse zu einzelnen Themen aus dem Bereich der politischen Bildung an und sind unter Einbeziehung einschlägiger Institutionen und Verbände entwickelt worden. Erinnerungskultur in der Schule soll junge Menschen befähigen, historische Entwicklungen zu beschreiben und zu bewerten sowie die Welt als durch eigenes Tun gestaltbar und veränderbar zu begreifen. Die Empfehlungen richten sich an Lehrkräfte ebenso wie an Verantwortliche in Bildungsverwaltungen, in Aus- und Fortbildung sowie in außerschulischen Bildungs- und Lernorten.

Vermittlung jüdischer Geschichte, Religion und Kultur in der Schule

Ziel einer gemeinsamen Erklärung des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Kultusministerkonferenz vom Dezember 2016 zur Vermittlung jüdischer Geschichte, Religion und Kultur in der Schule ist es, das Judentum in seiner Vielfalt in der Schule zu thematisieren sowie den Schülerinnen und Schülern ein lebendiges und differenziertes Bild des jüdischen Lebens in Vergangenheit und Gegenwart zu vermitteln. Die vielfältigen Aspekte von Geschichte und Gegenwart des Judentums sollen in möglichst vielen Jahrgangsstufen und Fächern zur Sprache gelangen. Eine besondere Verantwortung tragen Fächer und Projekte der historisch-politischen Bildung. Analysen aktueller politischer Entwicklungen und vergangener Ereignisse und Prozesse sind dabei untrennbar miteinander verknüpft.

Im April 2018 haben die Kultusministerkonferenz und der Zentralrat der Juden in Deutschland eine kommentierte Materialsammlung zur Vermittlung des Judentums in der Schule vorgestellt. Die Sammlung mit didaktisch aufbereiteten Unterrichtsmaterialien zu allen in der oben genannten gemeinsamen Erklärung aufgeführten Themenbereichen kann unter www.kmk-zentralratderjuden.de abgerufen werden.

Antisemitismus

Im Juni 2021 haben der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten und die Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule verabschiedet. Die Empfehlung hält fest, dass Wissen über Geschichte und Gegenwart des Judentums sowie über die Entstehung, die Ausprägungen und die Folgen von Judenhass notwendig sind, um Antisemitismus vorzubeugen und ihn zu bekämpfen. Dabei geht es zunächst darum, die Lehrkräfte aller Fächer dafür zu sensibilisieren, antisemitische Vorfälle als solche zu erkennen, um entsprechend reagieren zu können. Dabei kommt der Einbeziehung der Perspektive der Betroffenen besonderes Gewicht zu. Auf diese Weise sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Antisemitismus in all seinen Ausprägungen zu erkennen und dagegen Stellung zu beziehen.

Sinti und Roma

Im Dezember 2022 hat die Kultusministerkonferenz mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas eine „Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule“ verabschiedet.

Mit der Erklärung soll darauf hingewirkt werden, dass die Schulen die Beschäftigung mit der Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma im Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten intensivieren. In besonderer Weise soll dabei für das Thema Antiziganismus sensibilisiert werden. Zugänge zu dem Thema gibt es etwa in Fächern der historisch-politischen Bildung sowie im Religions- und Ethikunterricht, aber auch in sprachlichen, literarischen und künstlerischen Fächern. Dies soll bei curricularen Erweiterungen und Hinweisen sowie bei der Erarbeitung von Handreichungen bedacht werden. Auch in der Grundschule können bereits Elemente des Themas aufgegriffen werden.

Geschlechtersensible Bildung

Die im Oktober 2016 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung (gemeinsamer Beschluss mit der Frauen-und Gleichstellungsministerkonferenz) konkretisieren für den Schulbereich den Auftrag des Artikels 3 Grundgesetz zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Beseitigung geschlechtsbezogener Nachteile. 

Bildungssprachliche Kompetenzen

Im Dezember 2019 hat die Kultusministerkonferenz die Empfehlung "Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken" beschlossen. Bildungssprache unterscheidet sich von der sogenannten Umgangs- oder Alltagssprache durch ein hohes Maß an konzeptioneller Schriftlichkeit und zeichnet sich durch ein spezifisches Inventar an lexikalischen, morphosyntaktischen und textlichen Mitteln aus. Sie findet Ausdruck im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch und umfasst die Kompetenzbereiche Lesen, Schreiben (auch Rechtschreiben), Zuhören, Sprechen. Diese bildungssprachlichen Kompetenzen sind individuell vorhanden. Sie werden durch sprachliche Bildung und Sprachförderung von Anfang an entwickelt und gestärkt. Bei der Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen übernimmt der Deutschunterricht eine zentrale Rolle. Die Mitverantwortung aller Fächer, Lernbereiche und Lernfelder ergibt sich aus den jeweiligen Aufgaben und Zielen fachlichen Lernens.

Die Empfehlung beinhaltet länderübergreifende gemeinsame Grundsätze der sprachlichen Bildung und Sprachförderung für die schulische Arbeit. Sie benennt Maßnahmen der Bildungspolitik und Bildungsverwaltung sowie deren Umsetzung in der Schule und betont den Beitrag von Unterstützungssystemen und außerschulischen Partnern.

Sprachliche Bildung und Sprachförderung sind in den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sowie in den entsprechenden Referenzrahmen zur Schulqualität und den Bildungs- und Lehrplänen der Länder verankert. Zugleich sind in allen Ländern bereits vielfältige Angebote zur sprachlichen Bildung und Sprachförderung in der Praxis etabliert. Die zehn Grundsätze der Kultusministerkonferenz für die Stärkung bildungssprachlicher Kompetenzen in der deutschen Sprache dienen als Orientierung für die Arbeit und Bilanzierung der Maßnahmen der Länder.

Nähere Informationen zur Europabildung in der Schule finden sich in Kapitel 13.5. Die Vorbereitung auf den Beruf wird in Kapitel 12.5. behandelt.

Unterrichtsmethoden, Unterrichtsmittel

Die pädagogische Arbeit in der Schule wird durch Richtlinien verschiedener Art in der Zuständigkeit der Länder geregelt. Insbesondere die Lehrpläne machen Angaben zur Behandlung der einzelnen Unterrichtsthemen, zur Stoffverteilung und zu verschiedenen didaktischen Ansätzen. Wachsende Bedeutung kommt der fachübergreifenden Abstimmung von Unterrichtsinhalten und -zielen und fachübergreifenden Veranstaltungen zu, in Aufgabenfeldern wie Gesundheitserziehung, Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt, informationstechnische Grundbildung, Umweltbildung und bei der Behandlung europäischer Themen.

In fast allen Ländern sind Maßnahmen zur Förderung eines professionellen Umgangs mit der zunehmenden Heterogenität der Lerngruppen nach Voraussetzungen und Leistungen in die Wege geleitet worden. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a.:

  • die innere Differenzierung der Lerngruppen (Binnendifferenzierung)
  • selbstgesteuertes Lernen
  • schülerorientierter Unterricht

Ziel der Maßnahmen ist die Verstärkung der individuellen Förderung auf allen Leistungsstufen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bzw. nicht-deutscher Herkunftssprache oder aus schwierigem sozialem Umfeld, aber auch von besonders begabten Schülerinnen und Schülern. Auch bei der Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung spielt der Umgang mit heterogenen Lerngruppen eine wichtige Rolle.

Zentrale Bedeutung kommt dem Einsatz und der Thematisierung digitaler Medien als Gegenstand von Lehren und Lernen und, im Zusammenhang mit der Ausstattung von Schulen, auch als digitale Umgebung für den Unterricht zu. Im März 2019 haben sich Bund und Länder im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019-2024 unter anderem darauf verständigt, die digitale Infrastruktur der Schulen flächendeckend zu stärken. Aktuelle Informationen über Online-Ressourcen für den Unterricht und Internet-Projekte sind den Landesbildungsservern zu entnehmen, die zentral über den Deutschen Bildungsserver als nationalem Web-Portal zugänglich sind.