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Lehren und Lernen in der beruflichen Sekundarstufe II

Germany

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.8Lehren und Lernen in der beruflichen Sekundarstufe II

Last update: 14 March 2024

Lehrpläne, Fächer und Stundentafel

Berufliche Vollzeitschulen 

Zu den Lehr- bzw. Bildungsplänen für die beruflichen Vollzeitschulen gelten die Ausführungen zum Primarbereich. Die Zuständigkeit für die Entwicklung der Lehrpläne liegt grundsätzlich bei den Kultusministerien der Länder.

Im Beruflichen Gymnasium treten zu den Aufgabenfeldern des allgemeinbildenden Gymnasiums berufsbezogene Fachrichtungen und Schwerpunkte, wie Wirtschaft, Technik, Berufliche Informatik, Biotechnologie, Ernährung, Agrarwirtschaft sowie Gesundheit und Soziales, die in Ergänzung der allgemeinbildenden Fächer als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau zu wählen sind und auch bei der Abiturprüfung Prüfungsfächer sind. In einzelnen Ländern bestehen an einer begrenzten Anzahl von Schulen weitere berufsbezogene Fachrichtungen und Schwerpunkte. Die auf diese Fachrichtungen und Schwerpunkte bezogenen Fächer können ebenfalls als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau gewählt werden. In den doppeltqualifizierenden Bildungsgängen werden darüber hinaus weitere Fächer der berufsbezogenen Fachrichtungen unterrichtet, die in der Regel auch Prüfungsfächer der Berufsabschlussprüfung sind. Bei diesen Bildungsgängen umfasst das Gesamtstundenvolumen mindestens 118 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe.

In der Berufsfachschule wird der Unterricht in einem allgemeinen/berufsübergreifenden Lernbereich und einem fachrichtungs- bzw. berufsbezogenen Lernbereich erteilt. In Bildungsgängen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, umfass der Unterricht in beiden Lernbereichen zusammen mindestens 30 Wochenstunden. In den Bildungsgängen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, umfasst der Unterricht mindestens 32 Wochenstunden. Das Spektrum der Bildungsangebote dieser Schulart ist außerordentlich breit gefächert. Es gibt Berufsfachschulen für kaufmännische Berufe, für Fremdsprachenberufe, für gewerblich-technische und handwerkliche Berufe, für hauswirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für künstlerische Berufe und für die bundesrechtlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens u. a. m. Die Einteilung in Fächer, Lernfelder bzw. Projekte regeln die Länder.

Der Unterricht an der Fachoberschule findet in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft, Religion / Ethik und in fachrichtungsbezogenen Fächern statt. Die fachpraktische Ausbildung findet während des Besuchs der Jahrgangsstufe 11, also im ersten Jahr, als einschlägiges gelenktes Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen statt. Auf den Lernbereich Sprache und Kommunikation entfallen dabei in den Jahrgangsstufen 11 und 12 mindestens 480 Unterrichtsstunden (Deutsch und Fremdsprache je 240), auf den Lernbereich Mathematik und Naturwissenschaft mindestens 320 Unterrichtsstunden (Mathematik 240, Naturwissenschaft 80) und auf den Lernbereich Wirtschaft und Gesellschaft mindestens 120 Unterrichtsstunden. Im fachrichtungsbezogenen Bereich entfallen auf Fachtheorie mindestens 440 Unterrichtsstunden und auf die Fachpraxis im ersten Jahr 800 Unterrichtsstunden. Auf den Differenzierungsbereich entfallen mindestens 320 Unterrichtsstunden, die von den Ländern zur Erhöhung der in der Stundentafel ausgewiesenen Fächer und Lernbereiche sowie zur Einrichtung weiterer Fächer verwendet werden können.

Der Unterricht an der zweijährigen Berufsoberschule umfasst insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden (ca. 30 Wochenstunden). Die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterricht in Deutsch, Pflichtfremdsprache, Gesellschaftslehre (mit Geschichte, Politik, Wirtschaftslehre), Mathematik sowie Profilfächern entsprechend der gewählten Ausbildungsrichtung und Naturwissenschaften einschließlich Informatik. Auf die Fächergruppe Deutsch und Fremdsprache entfallen dabei mindestens 720 bis 800 Unterrichtsstunden, auf den Lernbereich Gesellschaftslehre mindestens 160 bis 320 Unterrichtsstunden, auf Mathematik mindestens 400 bis 560 Unterrichtsstunden und auf die Profilfächer und die Naturwissenschaften einschließlich Informatik mindestens 800 bis 1.040 Unterrichtsstunden. Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist zusätzlich der Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache notwendig, auf die zusätzlich mindestens 320 Unterrichtsstunden entfallen. Für das Anforderungsniveau des Unterrichts in den Fächern Deutsch, Pflichtfremdsprache und Mathematik hat die Kultusministerkonferenz im Juni 1998 gemeinsame Standards beschlossen.

Berufsausbildung im dualen System

Der Unterricht in der Berufsschule in Teilzeitform gliedert sich, wie bei den beruflichen Vollzeitschulen, in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Unterricht. Er umfasst mindestens zwölf Wochenstunden, von denen im Allgemeinen acht Wochenstunden auf den berufsbezogenen Unterricht entfallen.

Die Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule werden im Gegensatz zu den Lehrplänen für die beruflichen Vollzeitschulen unter Bezug auf die Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung, gemeinsam von den Ländern in der Kultusministerkonferenz erarbeitet und in einem abgestimmten Verfahren im Einvernehmen mit dem Bund verabschiedet. Zur Unterstützung des Erwerbs von beruflicher Handlungskompetenz sind sie nach Lernfeldern strukturiert. Lernfelder enthalten eine komplexe Zielformulierung, die sich an typischen beruflichen Handlungen orientiert, sowie inhaltliche Hinweise und Zeitrichtwerte, d. h. Hinweise zum Zeitpunkt der Vermittlung im Bildungsgang wie auch zum Umfang an Unterrichtsstunden. Die in der betrieblichen Ausbildung zu erwerbenden Handlungskompetenzen, die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigen, sind in den Ausbildungsordnungen enthalten. Diese werden für alle anerkannten Ausbildungsberufe unter Beteiligung der Sozialpartner vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder dem sonst zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Durch das Abstimmungsverfahren ist gewährleistet, dass Erfahrungen aus der Berufspraxis und den beruflichen Schulen, Ergebnisse der Arbeits- und Berufsforschung sowie Ergebnisse einschlägiger Untersuchungen, Studien und Projekte des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in die Ausbildungsordnungen einfließen.

Die berufliche Bildung ist in besonderem Maß von der Digitalisierung und deren Rückwirkung auf Arbeits-, Produktions- und Geschäftsabläufe betroffen. Das Unterrichtsziel ist hier vermehrt der Erwerb der Kompetenz zur Nutzung digitaler Arbeitsmittel und -techniken. Neben dem Verständnis für digitale Prozesse bedingt dies auch, die mittelbaren Auswirkungen der weiter voran schreitenden Digitalisierung, z. B. in Bezug auf arbeitsorganisatorische und kommunikative Aspekte bei teilweise global vernetzten Produktions-, Liefer- und Dienstleistungsketten, mit in den Blick zu nehmen.

Im September 2021 hat die Kultusministerkonferenz eine „Empfehlung zum Einsatz digitalisierter Lehr- und Lernformate zur Beibehaltung des Fachklassenprinzips in der Berufsschule“ verabschiedet. Die in der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ formulierten Anforderungen an die berufliche Bildung finden in dieser Empfehlung Berücksichtigung (Anwendung und Einsatz von digitalen Geräten und Arbeitstechniken, personale berufliche Handlungsfähigkeit, Selbstmanagement und Selbstorganisation, Datenschutz und Datensicherheit, kritischer Umgang mit digital vernetzten Medien und den Folgen der Digitalisierung für die Lebens- und Arbeitswelt). Im Einzelnen spricht die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zu didaktisch-curricularen, organisatorisch-administrativen und rechtlichen Kriterien aus, die bei der Nutzung digitalisierter Lehr- und Lernformate Berücksichtigung finden sollen.

Fremdsprachenvermittlung an beruflichen Schulen

Der Fremdsprachenunterricht im berufsbildenden Bereich baut auf den im Sekundarbereich I erworbenen Kompetenzen auf. Er leistet einen grundlegenden Beitrag für die Berufsausbildung bzw. die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch die Befähigung zur fremdsprachlichen Bewältigung beruflich relevanter Handlungssituationen. Unter den Bedingungen des fortschreitenden Globalisierungsprozesses in der Wirtschafts- und Arbeitswelt bildet die Fremdsprachenkompetenz in berufsspezifischen und berufsfeldspezifischen Sprachhandlungen einen wichtigen Teil der beruflichen Handlungskompetenz. Insbesondere in den Fachklassen des dualen Systems kommt der Entwicklung einer berufsfeldrelevanten Fremdsprachenkompetenz große Bedeutung zu.

Der Unterricht in der Berufsschule erweitert und vertieft die Fremdsprachenkompetenz entsprechend ihrer Bedeutung in dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Zusätzlich steht mit dem Fremdsprachenzertifikat der Kultusministerkonferenz ein Angebot zur Verfügung, um den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates nachzuweisen.

Sprachsensibler Fachunterricht

Korrespondierend mit der Empfehlung der Kultusministerkonferenz "Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken" hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2019 die Empfehlung "Sprachsensibler Fachunterricht an beruflichen Schulen" beschlossen, die sich den besonderen Herausforderungen der Förderung der berufssprachlichen Kompetenzen an den beruflichen Schulen widmet. Mit ihren Angeboten zum Berufseinstieg, der beruflichen Erstausbildung und der Höher- und Weiterqualifizierung bieten die beruflichen Schulen ein abgestimmtes und ineinander verzahntes System vielfältiger Bildungsoptionen, das auf die berufliche und gesellschaftliche Integration breit gefächerter Zielgruppen angelegt ist. Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlich ausgeprägten sprachlich-kommunikativen Kompetenzen treten in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen ein. Es ist Aufgabe der beruflichen Schulen, unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Bildungsgänge im Rahmen einer durchgängigen Sprachbildung an die Kompetenzprofile der Lernenden anzuknüpfen. Die vorliegende Empfehlung zeigt Handlungsfelder und Empfehlungen dafür auf. 

Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel

Die Berufsschule richtet ihren Unterricht an einer handlungsorientierten Didaktik und Methodik aus, die in den Lehrplänen durch die Lernfeldkonzeption abgebildet wird. Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet ein weiteres Feld für eine aktuelle berufliche Qualifizierung. Die methodisch-didaktischen Grundlagen der Ausbildung in den Betrieben sind in den Ausbildungsordnungen enthalten.