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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Strategie für lebenslanges Lernen

Germany

2.Aufbau und Steuerung

2.2Strategie für lebenslanges Lernen

Last update: 8 April 2024

Gemäß der „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ kommt dem lebenslangen Lernen aufgrund von Veränderungen der Lebenswelten und neuen Anforderungen auch in der Arbeitswelt zukünftig eine noch größere Bedeutung zu. Die Länder schenken dem lebenslangen Lernen besondere Aufmerksamkeit und werden im engen Austausch untereinander sowie zusammen mit dem Bund, den Kommunen, den Sozialpartnern und anderen Trägern der Weiterbildung entsprechende Prozesse mitentwickeln und mitgestalten. Angebote der Weiterbildung ermöglichen bedarfsgerechtes und flexibles Lernen. Die Länder sichern hierfür gute Rahmenbedingungen und unterstützen die Qualitätsentwicklung. Außerdem ergreifen die Länder zusammen mit dem Bund und den Partnern in den nationalen Netzwerken Maßnahmen zur Sicherung einer Grundbildung für alle.

Weitere Informationen zum lebenslangen Lernen in der Bundesrepublik Deutschland sind Kapitel 8 über die allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung und Kapitel 14 über laufende Reformen und Politikinitiativen zu entnehmen.