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Lehren und Lernen in der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Germany

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.5Lehren und Lernen in der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Last update: 22 April 2024

Lehrpläne, Fächer und Stundentafel

Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung" vermittelt der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit sowie wissenschaftspropädeutische Bildung. Von besonderer Bedeutung sind dabei vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den basalen Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik.

Darüber hinaus trägt der Unterricht in den musisch-künstlerischen, den gesellschaftswissenschaftlichen, den naturwissenschaftlich-technischen Fächern, in Sport und in Religionslehre bzw. einem Ersatzfach wesentlich zur Verwirklichung der Ziele der gymnasialen Oberstufe bei.

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist fachbezogen, fachübergreifend und fächerverbindend angelegt. Er führt exemplarisch in wissenschaftliche Fragestellungen, Kategorien und Methoden ein und vermittelt eine Erziehung, die zur Persönlichkeitsentwicklung und -stärkung, zur Gestaltung des eigenen Lebens in sozialer Verantwortung sowie zur Mitwirkung in der demokratischen Gesellschaft befähigt.

Darüber hinaus geht es im Unterricht in der gymnasialen Oberstufe um die Beherrschung eines fachlichen Grundlagenwissens als Voraussetzung für das Erschließen von Zusammenhängen zwischen Wissensbereichen, von Arbeitsweisen zur systematischen Beschaffung, Strukturierung und Nutzung von Informationen und Materialien, um Lernstrategien, die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit unterstützen. Weitere Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern ist die Vermittlung derjenigen Kompetenzen, die erforderlich sind, um aktiv, reflektiert und mündig an einer von Digitalisierung geprägten Gesellschaft teilhaben zu können.

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe schließt eine angemessene Information über Studiengänge, über Berufsfelder sowie Strukturen und Anforderungen des Studiums und der Berufs- und Arbeitswelt ein.

In der gymnasialen Oberstufe beträgt die Die Wochenstundenzahl beträgt in der Regel mindestens 30 Wochenstunden. Während der Pflichtbereich der Sicherung einer gemeinsamen Grundbildung dienen soll, dient der Wahlbereich in Verbindung mit dem Pflichtbereich der Schwerpunktbildung. In der gymnasialen Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums erhöht sich die Wochenstundenzahl in der Regel um zwei bis vier Stunden.
Aufbauend auf dem Unterricht im Sekundarbereich I ist der Unterricht in der Qualifikationsphase in der Regel schulhalbjahresbezogen gegliedert. Innerhalb bestimmter Verpflichtungen für einzelne Fächer bzw. Fächergruppen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der individuellen Schwerpunktbildung.

Die Fächer sind nach dem Prinzip der Affinität jeweils einem Aufgabenfeld zugeordnet. Dabei handelt es sich um die drei folgenden Aufgabenfelder, zu denen hier exemplarisch einige Fächer genannt werden:

  • das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld
    (z. B. Deutsch, Fremdsprachen, Bildende Kunst, Musik)
  • das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld
    (z. B. Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft)
  • das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld
    (z. B. Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik)

Jedes der drei Aufgabenfelder muss in der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung durchgängig repräsentiert sein. Der Pflichtbereich umfasst außer den drei Aufgabenfeldern die Fächer Religion (sofern der Religionsunterrichts in dem betreffenden Land ordentliches Lehrfach ist) und Sport. Die Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Sport sowie in der Regel Geschichte und eine Naturwissenschaft müssen in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt werden und die erbrachten Leistungen im Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife ausgewiesen und entsprechend den Festlegungen der Kultusministerkonferenz angerechnet werden. Nähere Informationen zum Abschlusszeugnis sind dem Kapitel zur Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe II zu entnehmen).

Der Fachunterricht in der gymnasialen Oberstufe wird auf unterschiedlichen Anspruchsebenen nach den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife oder den "Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" (EPA) erteilt. Er ist gegliedert in Unterricht mit grundlegendem Anforderungsniveau und Unterricht mit erhöhtem Anforderungsniveau. Dabei vermittelt der Unterricht mit grundlegendem Anforderungsniveau eine wissenschaftspropädeutische Bildung und der Unterricht mit erhöhtem Anforderungsniveau eine exemplarisch vertiefte wissenschaftspropädeutische Bildung.

Die Schülerinnen und Schüler belegen zwei oder drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Der Unterricht mit grundlegendem Anspruchsniveau in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen ist drei- oder vierstündig, in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik dreistündig, in den übrigen Fächern zwei- oder dreistündig. Die Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau werden mindestens vierstündig, bei zwei Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau mindestens fünfstündig unterrichtet. Mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ist auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen.

Grundsätzlich sind in der Einführungsphase zwei Fremdsprachen zu belegen. Schülerinnen und Schüler, die vor dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe keinen oder keinen durchgehenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen in der gymnasialen Oberstufe durchgehend Unterricht in einer zweiten Fremdsprache belegen.
Unter den vier oder fünf Fächern der Abiturprüfung müssen sein:

  • mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau
  • zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik
  • mindestens ein Fach aus jedem Aufgabenfeld des Pflichtbereichs, wobei es im Ermessen der Länder liegt, ob Religion das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld repräsentieren kann

Der Fremdsprachenunterricht im Sekundarbereich II baut auf den Kompetenzen auf, die im Sekundarbereich I erworben wurden. Schwerpunkte des Lehrens und Lernens sind vertieftes interkulturelles Lernen, Schriftlichkeit im Sinne von differenzierter Textsortenkompetenz, entsprechende mündliche Diskursfähigkeit und Sprachbewusstheit. Diese Kompetenzen orientieren sich an den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife oder den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) und zielen bis zum Ende der gymnasialen Oberstufe mindestens auf das Erreichen des Referenzniveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) für fortgeführte Fremdsprachen und des Referenzniveaus B1, in Teilen auch B2, für neu einsetzende Fremdsprachen. Im Sekundarbereich II fortgeführte Sprachlerngänge können durch bilinguales Lehren und Lernen in den Sachfächern ersetzt werden. Nähere Informationen sind dem Beschluss der Kultusministerkonferenz "Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" vom Dezember 2011 sowie dem Bericht „Konzepte für den bilingualen Unterricht“ vom Oktober 2013 zu entnehmen.

Für fächerübergreifende Unterrichtsinhalte in der Sekundarstufe II gelten die Ausführungen zu Lehren und Lernen in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I.

Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel

Auf der Grundlage der Lehrpläne und Kerncurricula, die auch methodische Hinweise enthalten, gestaltet die Lehrkraft den Unterricht in eigener pädagogischer Verantwortung unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Digitale Medien (Multimedia, elektronische Wörterbücher, grafikfähige Taschenrechner) und Telekommunikation (Internet u. a.) werden sowohl als Hilfsmittel als auch als Gegenstand von Lehren und Lernen im Unterricht eingesetzt. So sollen durch Erschließung neuer Wissensressourcen und Methoden und durch stärkere Individualisierung des Unterrichts Kreativität und Selbstlernkompetenz gefördert werden.