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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Bildungseinrichtungen im Elementar- und Schulbildungsbereich

Germany

12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.1Sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Bildungseinrichtungen im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 20 March 2024

Eine Zusammenarbeit von sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen und allgemeinen Schulen besteht unabhängig von inklusiven  Ansätzen. Beim Übergang einer Schülerin oder eines Schülers von der einen in die andere Schulart wirken Lehrkräfte und Schulleitungen der betroffenen Schulen zusammen. Ein Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist grundsätzlich möglich. Auf Antrag der sonderpädagogischen Bildungseinrichtung oder der Erziehungsberechtigten entscheidet in der Mehrzahl der Länder die Schulbehörde über den Schulwechsel. In Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurden in den Ländern zunehmend die Voraussetzungen für die lernzielgleiche und ggf. lernzieldifferenzierte Unterrichtung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen geschaffen. Insbesondere Schulen für Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung sind als Durchgangsschulen konzipiert. Ihre Zielsetzung ist, die Beeinträchtigungen im sprachlichen bzw. sozialen Verhalten so weit auszugleichen, dass die Schülerinnen und Schüler wieder allgemeine Schulen besuchen können. Zudem bestehen in den Ländern unterschiedliche Formen des Zugangs zum allgemeinen Schulsystem bzw. des gemeinsamen Unterrichts auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die lernzieldifferent unterrichtet werden.

In jüngster Zeit haben sich im Rahmen der Inklusion vielfältige Formen institutioneller und pädagogischer Zusammenarbeit zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen entwickelt.

Definition der Zielgruppe

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in einer Weise beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist immer auch in Abhängigkeit von den Aufgaben, den Anforderungen und den Fördermöglichkeiten der jeweiligen Schule zu definieren. Zudem muss eine Bestimmung des sonderpädagogischen Förderbedarfs das Umfeld des Kindes bzw. Jugendlichen einschließlich der Schule und die persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Zukunftserwartungen berücksichtigen. Teilweise begleiten förmliche Feststellungsverfahren Einschulungen und Übergänge an verschiedene Schulformen.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs sowie die Entscheidung über den Bildungsgang. Sie findet meist in Verantwortung der Schulaufsicht statt, die entweder selbst über eine sonderpädagogische Kompetenz und ausreichende Erfahrungen in der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf verfügt oder fachkundige Beratung hinzuzieht.

Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs kann, entsprechend den Regelungen der einzelnen Länder, von den Erziehungsberechtigten, den Schülerinnen und Schülern selbst, der Schule und ggf. von anderen zuständigen Diensten beantragt werden und sollte die Kompetenzen der an der Förderung und Unterrichtung beteiligten bzw. zu beteiligenden Personen auf geeignete Weise einbeziehen.

Spezifische Unterstützungsmaßnahmen

Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können allgemeine Schulen besuchen. Mit den in allen Ländern beschlossenen Aktions- bzw. Maßnahmenplänen wird der Ausbau des inklusiven Schulsystems mit unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und Umsetzungsstrategien in den Ländern weiterentwickelt. Lehrkräfte für Sonderpädagogik werden dabei an allgemeinen Schulen für sonderpädagogische Förderung eingesetzt, z. B. für ambulante Unterstützung und Beratung sowie für gemeinsamen Unterricht mit einer anderen Lehrkraft. Sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte kooperieren mit den Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern der allgemeinen Schulen hinsichtlich individualisierter Formen der Planung, Durchführung und Kontrolle der Unterrichtsprozesse und einer abgestimmten Zusammenarbeit der beteiligten Lehr- und Fachkräfte. Sonderpädagogische Förderung ist in der Regel ein immanenter Bestandteil des gemeinsamen Unterrichts. In einigen Ländern kann die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht je nach Behinderungsart durch therapeutische oder pflegerische Maßnahme ergänzt werden.

Sonderpädagogische Förderung in kooperativen Formen

Viele sonderpädagogische Bildungseinrichtungen und allgemeine Schulen haben eine enge pädagogische Zusammenarbeit aufgebaut. Kooperative bzw. inklusive Organisationsformen bereichern den Unterricht und das Schulleben. Die Durchlässigkeit der Schularten und ihrer Bildungsgänge, die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts, die Erhöhung der Anteile gemeinsamen Unterrichts und der Wechsel von Schülerinnen und Schülern aus den sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen in allgemeine Schulen werden hierdurch begünstigt.

Auch in ihren „Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN“ betont die Kultusministerkonferenz, dass Angebote für diese Kinder und Jugendlichen eng mit der allgemeinen Pädagogik und deren Angeboten verknüpft werden sollen. Die Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote der Förderschulen sollen regional mit den Bildungsangeboten der allgemeinen Schulen vernetzt werden. Dazu sollen die sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen mit allgemeinen Schulen zusammenarbeiten.