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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Personal im Bereich der Überwachung der Qualität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Germany

10.Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.2Personal im Bereich der Überwachung der Qualität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 20 March 2024

Einstellungsvoraussetzungen

Fachberaterinnen und Fachberater stehen den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen für Beratung und fachliche Unterstützung zur Verfügung und nehmen eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung und -entwicklung ein. So zählt unter anderem die Unterstützung in Fragen der Konzeptions- und Organisationsentwicklung zu den Aufgaben der Fachberatung. Je nach struktureller Verankerung der Fachberatung kann diese auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen. Fachberaterinnen und Fachberater verfügen in der Regel über eine Qualifikation als Erzieher/Erzieherin oder haben ein einschlägiges Hochschulstudium absolviert. Vielfach ist eine mehrjährige berufliche Praxis – etwa in der Leitungsfunktion einer Kindertageseinrichtung – Zugangsvoraussetzung für die Tätigkeit als Fachberaterin oder Fachberater.

Schulaufsichtsbeamtinnen/Schulaufsichtsbeamte in den Kultusministerien und Schulaufsichtsbehörden der Länder auf mittlerer und unterer Ebene beaufsichtigen öffentliche Schulen des Primar- und Sekundarbereichs. Fachliche Schulaufsichtsbeamte müssen dieselben Qualifikationen wie Lehrkräfte der jeweiligen Schulstufe und mehrere Jahre Unterrichtstätigkeit vorweisen können. Zudem müssen sie grundsätzlich einige Jahre als Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung oder in leitender Position in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung gearbeitet haben.

Beschäftigungsbedingungen

Zu den Aufgaben der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten gehört die Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit und die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und Schulleitungen. Aufgabe der verwaltungsfachlichen Schulaufsichtsbeamten (in der Regel Juristen) ist die Rechtsaufsicht und Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung der äußeren Schulangelegenheiten durch den Schulträger (z. B. Einrichtung und Erhaltung von Schulgebäuden und Beschaffung von Lehrmitteln). Schulaufsichtsbeamte an den staatlichen Schulämtern (untere Ebene) bzw. in den Bezirksregierungen (mittlere Ebene) sind Beamte des Landes.