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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Unterstützung und Beratung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Germany

12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.4Unterstützung und Beratung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 25 March 2024

Schullaufbahnberatung

Die Schullaufbahnberatung ist zunächst Aufgabe der Schule selbst, z. B. beim Übergang in Schulen des Sekundarbereichs am Ende der Grundschule, bei der Wahl des weiteren Bildungsweges am Ende des Sekundarbereichs I und bei der Wahl der Kurse in der Gesamtschule und in der gymnasialen Oberstufe. Ansprechpartner sind die Lehrkräfte eines Schülers.

Die Schullaufbahnberatung im Sekundarbereich I umfasst außer der Beratung in Fragen des Übergangs in andere Schulen und der Wahl des weiteren Bildungsganges auch die Beratung zu den berufsqualifizierenden Abschlüssen im Bildungssystem. Die Schullaufbahnberatung wirkt außerdem bei der Berufsberatung der Schülerinnen und Schüler mit den Agenturen für Arbeit zusammen.

Absolventen mit Hochschulreife treten in der Regel nicht unmittelbar ins Beschäftigungssystem über. Soweit sie kein Hochschulstudium aufnehmen, besteht die Möglichkeit, eine berufliche Qualifikation an verschiedenen Einrichtungen des Sekundarbereichs und des tertiären Bereichs zu erwerben (z. B. im dualen System, an Berufsfachschulen und Berufsakademien).

Für die Schullaufbahnberatung an beruflichen Schulen gelten im Wesentlichen die Ausführungen zu den allgemeinbildenden Schulen. An den meisten beruflichen Schulen ist Arbeitslehre (oder Wirtschaft-Arbeit-Technik bzw. Arbeit-Wirtschaft-Technik) ein eigenes Unterrichtsfach.

Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 76 Abs. 1) fördert die zuständige Stelle die Berufsausbildungsvorbereitung und die Berufsausbildung durch Beratung. Zu diesem Zweck hat die zuständige Stelle Ausbildungsberaterinnen oder -berater zu bestellen.

Psychologische Beratung

Die schulpsychologischen Dienste sind entweder Teil der Schulbehörden auf der unteren oder mittleren Ebene der Schulverwaltung oder aber eigene Einrichtungen. In Bayern sind Schulpsychologen immer auch Lehrkräfte einer Schulart und daher in der Regel direkt an einer Schule eingesetzt und als schuleigenes Personal für die schulpsychologische Beratung ihrer Schule und ggf. weiterer Schulen zuständig. Sie bieten individuelle Hilfe unter Anwendung der Diagnose- und Beratungsmethoden der Psychologie. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den betroffenen Schülern, Eltern und Lehrkräften. Eine umfassende Beratung mit Bezug zu einzelnen Schülerinnen und Schülern kann nur bei Einwilligung der Eltern bzw. der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers (falls volljährig) durchgeführt werden. Für den Umgang mit den persönlichen Daten (Testergebnisse, Beratungsprotokolle etc.) gelten besondere Datenschutzbestimmungen.

Die Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler können unterschiedlicher Natur sein: Lernbeeinträchtigungen, psychosoziale Probleme, innerschulische Konflikte, Unsicherheit bei der Wahl eines Bildungsgangs usw. Für eine wirksame und lösungsorientierte Hilfe arbeiten die schulpsychologischen Dienste mit anderen Beratungsinstanzen zusammen, z. B. mit dem schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes, mit der Berufsberatung bzw. dem Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit, mit Erziehungsberatungsstellen der Jugend- und Sozialbehörden, mit Ärzten im Bereich Pädiatrie, Neurologie und Psychiatrie.

Die Arbeit der schulpsychologischen Dienste ist jedoch keineswegs nur auf Einzelfallhilfe bezogen. Diese beraten auch Lehrkräfte und Schulen in grundsätzlichen schulpsychologischen Fragen, z. B. in Angelegenheiten der Leistungsmessung, der individuellen Förderung oder in Erziehungskonflikten. Sie können an Schulversuchen beteiligt sein und wirken in der Lehrkräftefortbildung mit, insbesondere bei der Qualifizierung von Beratungslehrkräften. Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen bieten auch Supervision für Lehrkräfte and und sind zuständig für Hilfe und Unterstützung bei schulischen Krisensituationen und Notfällen.

Berufsberatung

Bereits in ihrer „Empfehlung zur Hauptschule“ aus dem Jahr 1969 hatte die Kultusministerkonferenz die Notwendigkeit zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Erwachsenenwelt, insbesondere das Arbeitsleben betont. Dieser Ansatz wird aktuell in der „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge in der Sekundarstufe I“ fortgeführt, in der die Berufliche Orientierung als verpflichtender Bestandteil aller Bildungsgänge festgeschrieben ist. Der Unterricht erfolgt entweder in einem eigenen Unterrichtsfach oder als Gegenstand anderer Fächer. Betriebspraktika sollen exemplarisch Einsichten in die Arbeitswelt vermitteln und zur Orientierung der Schülerin oder des Schülers bei der Berufswahlentscheidung beitragen. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe schließt laut der "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung" vom Juli 1972 eine angemessene Information über die Hochschule, über Berufsfelder sowie Strukturen und Anforderungen des Studiums und der Berufs- und Arbeitswelt ein.

Gemäß der im Dezember 2017 von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten „Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen“ besteht der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule im Kern darin, Schülerinnen und Schüler angemessen auf das Leben in der Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven und verantwortlichen Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben zu befähigen. Dazu gehört, dass die Schülerinnen und Schüler auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet werden. Eine frühe, praxisorientierte, individuelle Berufliche Orientierung ist dabei für einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf für alle Schülerinnen und Schüler von zentraler Bedeutung. Die Länder verstehen unter Beruflicher Orientierung einen Prozess, der in der Schule einsetzt und bis zum Einmünden in Ausbildung, Studium und Beruf verläuft. Die Rahmenvorgaben der Länder für die Berufliche Orientierung sind in systematischen und kohärenten Schulkonzepten verankert.

Die Berufliche Orientierung nach diesen Grundsätzen der Empfehlung soll an allen Schulen des Sekundarbereichs verankert und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Im Rahmen der Beruflichen Orientierung erhalten Schülerinnen und Schüler teils in einem eigenen Fach, teils fächerübergreifend Informationen über unterschiedliche Berufe und praxisorientierte Einblicke. Insbesondere durch die zum Teil mehrwöchigen Praktika in Betrieben, Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungsbehörden oder Sozialeinrichtungen können sie ein praxisnahes Bild von der Arbeitswelt entwickeln. Dies trägt dazu bei, dass die Jugendlichen ihre Berufswahl aufgrund einer realistischen Einschätzung treffen können. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung obliegt den Schulen und der Berufsberatung durch die Agenturen für Arbeit vor Ort.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA), ist eng in die Umsetzung der schulischen und der Landeskonzepte für die Berufliche Orientierung eingebunden. In der "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit" aus dem Jahre 2004 in der Fassung vom Juni 2017 sprechen sich die Kooperationspartner dafür aus, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der allgemeinbildenden und beruflichen Schule in Ausbildung oder Studium sowie danach in eine qualifizierte Tätigkeit zu ermöglichen. Hierzu soll die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung durch die Anwendung gemeinsamer Handlungsstrategien erhöht und Angebote systematisch aufeinander aufgebaut werden. Unter anderem durch vermehrte Nutzung moderner Kommunikationsmittel soll so jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler kontinuierliche Beratung und Begleitung nutzen können, um eigenständig und reflektiert eine tragfähige Entscheidung über den weiterführenden Bildungsweg treffen zu können.

Die Abstimmung regionaler Beratungs- und Begleitstrukturen zwischen Schule, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfe und weiteren Beratungsstellen wird weiter intensiviert.

Die Agentur für Arbeit ist nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitsförderung) unter anderem zuständig für die berufliche Beratung von jungen Menschen. Ihre Berufsberatung ist ein wichtiger Partner der Schulen und Beratungslehrkräfte. Sie berät Schülerinnen und Schüler aller Schularten, Auszubildende, Studierende und Hochschulabsolventen sowie alle Personen, die erstmals eine Berufsausbildung anstreben oder sich beruflich neu orientieren wollen.

Die Beratung erfolgt in den Schulen in Form von regelmäßigen Schulsprechstunden und in der Agentur für Arbeit in Form von Einzelberatungen. Zum Teil werden auch in Absprache mit den Beteiligten Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung vor Ort in den regulären Unterrichtszeiten durchgeführt. Zudem kann die Berufsberatung sich an Elternabenden und Berufsveranstaltungen an den Schulstandorten mit ihrem Beratungs- und Ausbildungsvermittlungsangebot beteiligen. Angebote der BA beginnen in der Regel drei Jahre vor Schulabschluss in den Sekundarstufen I und II, für Schulen mit Oberstufen auch in der Sekundarstufe I. Zudem bieten die Agenturen für Arbeit mit den Berufsinformationszentren (BIZ) Einrichtungen an, in denen sich jeder, der vor beruflichen Entscheidungen steht, kostenlos selbst über Bildung, Beruf, Arbeits- und Ausbildungsmarkt informieren kann. Für jeden Beruf werden dort Beschreibungen über die beruflichen Tätigkeiten und Anforderungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Entwicklungen am Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zugänglich gemacht.

In allen Ländern ist die Berufliche Orientierung fester Bestandteil der Lehrpläne und Richtlinien bzw. Verordnungen. Auch gibt es in allen Ländern überregionale oder landesweite Angebote zur vertieften Beruflichen Orientierung, die zwischen den Fachministerien und den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt sind und zum Teil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Länder finanziert werden. Die vertiefte Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen umfasst unter anderem die Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung bzw. Kompetenzfeststellung, die Vermittlung von Strategien zur Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen im Betrieb und eine Verbesserung der Reflexion von Eignungen, Neigungen und Fähigkeiten.

In allen Ländern werden entweder punktuell oder flächendeckend Verfahren der systematischen Kompetenzprofilerstellung (z. B. Kompetenzanalyse, Berufswahlpass, Kompetenzpass, Kompetenzportfolio, Profilpass) eingesetzt und als Grundlage für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern angeboten. Diese Angebote werden im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Beruflichen Orientierungs systematisiert und weiterentwickelt. In deren Rahmen schließen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) auch bilaterale Vereinbarungen mit den Ländern ab, um den Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf bzw. Studienwahl effizienter zu gestalten.

Einen wesentlichen Beitrag leisten dazu die Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten, die vom BMBF seit 2008 gefördert werden. Von den Ländern wird das Programm zum Teil durch eine Ergänzungsfinanzierung unterstützt. Nach einer Pilotphase wurde das Berufsorientierungsprogramm des BMBF im Juni 2010 verstetigt. Die Förderung richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 und 8 allgemeinbildender Schulen. Gefördert werden eine Potenzialanalyse, die in der Regel im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 stattfindet, und die Werkstatttage in Jahrgangsstufe 8. Während der Potenzialanalyse stellen die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre Neigungen und Stärken fest. Danach haben sie bei den Werkstatttagen die Möglichkeit, zwei Wochen lang mindestens drei Berufsfelder kennenzulernen. Die Mittel werden entsprechend dem jeweiligen Anteil an Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss regional auf die Länder verteilt. Im Rahmen der „Bildungsketten-Vereinbarungen“ kann das Bundesangebot länderspezifisch angepasst werden, wobei der Grundansatz des Programms erhalten bleibt. Die Länder ergänzen das Angebot und bauen die Beruflichen Orientierung zu einem kontinuierlichen Prozess aus.