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Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Germany

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.4Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Last update: 15 April 2024

Arten von Bildungseinrichtungen

Die gymnasiale Oberstufe

Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife wird nach zwölf (achtjähriges Gymnasium) oder dreizehn Schuljahren erworben. 

An Schularten mit drei Bildungsgängen ist der gymnasiale Bildungsgang in der Regel nicht auf acht Jahre verkürzt.

Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Sekundarbereichs II hat die Kultusministerkonferenz in der "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung" vom Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung festgelegt.

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Im achtfjährigen Gymnasium kann dabei der Jahrgangsstufe 10 eine Doppelfunktion als letzter Schuljahrgang des Sekundarbereichs I und erster Schuljahrgang der gymnasialen Oberstufe zukommen. Am achtjährigen Gymnasium wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erworben. Am neunjährigen Gymnasium wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben.

Geographische Verteilung der Bildungseinrichtungen

Für Informationen über die geographische Verteilung der Bildungseinrichtungen im Sekundarbereich II wird auf die Ausführungen zum Primarbereich verwiesen.

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Der Zugang zu den allgemeinbildenden Bildungsgängen im Sekundarbereich II erfolgt aufgrund von Abschlüssen und Berechtigungen, die am Ende des Sekundarbereichs I erworben werden. Zu der Möglichkeit der Aufnahme des Kindes in eine bestimmte Schule siehe die Ausführungen zum Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe I. Die Aufnahmebedingungen für die gymnasiale Oberstufe wurden weiter oben dargelegt.

Altersstufen und Klassenbildung

Spätestens in der gymnasialen Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht mehr in Jahrgangsklassen unterrichtet. An die Stelle des Klassenverbandes tritt ein System von Pflicht- und Wahlfächern mit der Möglichkeit der individuellen Schwerpunktbildung. Die Organisation des Unterrichts und die Ausgestaltung des Pflicht- und Wahlbereichs mit der Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktbildung ist im Rahmen der entsprechenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz Angelegenheit der Länder. Diese Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe gelten ebenso für die Beruflichen Gymnasien.

Gliederung des Schuljahres

Zur Gliederung des Schuljahres im Sekundarbereich wird auf die Ausführungen zum Aufbau des Primarbereichs verwiesen.

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

Im Sekundarbereich II gibt es kein festgelegtes Unterrichtsende. Die wöchentliche Unterrichtszeit in der gymnasialen Oberstufe beträgt in der Regel auch mindestens 30 Wochenstunden, die im Rahmen des Unterrichts mit grundlegendem Anforderungsniveau und des Unterrichts mit erhöhtem Anforderungsniveau absolviert werden.

Im achtjährigen Gymnasium erhöht sich die Wochenstundenzahl in den Sekundarstufen I und II in der Regel um zwei bis vier Stunden. Um die gegenseitige Anerkennung der Abiturzeugnisse zu sichern, müssen alle Länder in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe insgesamt ein Stundenvolumen von mindestens 265 Wochenstunden gewährleisten, auf die bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden können.

Für allgemeine Informationen zur wöchentlichen und täglichen Unterrichtsdauer sowie zur 5- bzw. 6-Tage-Woche wird auf die Ausführungen zum Aufbau des Primarbereichs verwiesen.