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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Bereich der Hochschulbildung

Germany

14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.4Reformen im Bereich der Hochschulbildung

Last update: 22 April 2024

2023

Professorinnenprogramm

Im November 2022 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) die Bund-Länder-Vereinbarung zum Professorinnenprogramm 2030 beschlossen. Damit wird das Professorinnenprogramm in eine vierte Phase überführt. Aufbauend auf den erfolgreichen bisherigen drei Programmphasen soll der Kulturwandel zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Hochschulen weiter gestärkt werden. Ziel des Förderprogramms ist es, die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs in Richtung Parität dynamisch zu erhöhen und die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen strukturell noch stärker zu verankern. Die Hochschulen reichen zunächst ein Gleichstellungskonzept ein; nach erfolgreicher Begutachtung können sie Anträge auf die Förderung von bis zu drei Professuren für Frauen stellen. Das Programm wird jeweils zur Hälfte von den Ländern und dem Bund finanziert, wobei in Bayern die Gegenfinanzierung aus dem Haushalt der jeweiligen Hochschule erfolgt. Das „Professorinnenprogramm 2030“ hat eine Laufzeit von acht Jahren (2023 bis 2030) und ein Fördervolumen von insgesamt 320 Millionen Euro.

Nähere Informationen über das Professorinnenprogramm sind Kapitel 3.3. zu entnehmen.

https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Verwaltungsvereinbarung_Professorinnenprogramm_2030_2022.pdf

Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Bund und Länder stellen mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken den Hochschulen zusätzliche Mittel für den bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten und zur Steigerung der Qualität von Studium und Lehre bereit. Bei ihrer Vereinbarung über den Zukunftsvertrag im Jahr 2019 hatten sich die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern darauf verständigt, dass der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich dauerhaft 2,05 Milliarden Euro bereitstellt. Die Länder erbringen eigene Mittel mindestens in gleicher Höhe. 

Im November 2022 beschloss die GWK eine Dynamisierung des Zukunftsvertrags ab dem Jahr 2023. Demnach steigen die Bundes- und Ländermittel im Jahr 2023 um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2024 um rund 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2025 um 1,5 Prozent und in den Jahren 2026 und 2027 um drei Prozent. So stellen Bund und Länder durch die beschlosssene Dynamisierung im Zeitraum von 2023 bis 2027 jeweils weitere rund 338 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Dynamisierung des Zukunftsvertrags wird die Budgetentwicklung der Hochschulen an die der außeruniversitären Forschungseinrichtungen angeglichen.

https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Verwaltungsvereinbarung_Zukunftsvertrag_2022.pdf

2022

Auswirkungen der Energiekrise auf den Wissenschaftsbereich

Die Gremien der Kultusministerkonferenz haben sich intensiv mit den Auswirkungen der Energiekrise auf die Hochschulen, Universitätsklinika, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke befasst. Aufgrund der Bedeutung der Hochschulen als Bildungseinrichtungen und angesichts des großen Fachkräftebedarfs hat sich die Kultusministerkonferenz insbesondere dafür eingesetzt, dass Hochschulen, Universitätsklinika und Forschungseinrichtungen sowie Studierendenwerke als „geschützte Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung“ behandelt werden und sämtliche Einrichtungen unter den Schutz der Energiepreisbremse fallen.

Angesichts der besonderer Brisanz der sozialen Dimension der Energiekrise für die Studierenden hat die Kultusministerkonferenz in Gesprächen mit dem BMBF Möglichkeiten der Unterstützung für in Not geratene Studierende ebenso angesprochen wie eine Hilfe für die Studierendenwerke als Einrichtungen der sozialen Versorgung der Studierenden. Die letzten Beratungen Ende 2022 betrafen dabei die im Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) vorgesehene Abwicklung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und bestimmte Schülergruppen. Mittlerweile ist die gesetzliche Frist zur Antragstellung auf Zahlung der Energiepreis­pauschale abgelaufen. Im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 02. Oktober 2023 wurden insgesamt mehr als 2,8 Millionen Anträge ausgezahlt und die Studierenden, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler mit rund 568 Millionen Euro unterstützt. 

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2022/2022_10_06-Energiekrise-Auswirkungen-Hochschulen-ua.pdf

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2022/2022_09_01-Energiekrise-Auswirkungen-Hochschulbereich.pdf

Maßnahmen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Um die Hochschulen, die Lehrenden und die Studierenden weiterhin im Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Kultusministerkonferenz auch 2022 Maßnahmen zum weiteren Umgang mit der Covid-19-Pandemie im Hochschulbereich und insbesondere zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2022 beschlossen. Ziel war eine verantwortungsvolle Rückkehr an die Hochschulen und damit ein Hochschulalltag in Präsenz als Regelfall.

Die Länder haben mit einem Ausbau von Beratungsangeboten darauf reagiert, dass die Pandemie – neben den sozialen Folgen – teilweise starke psychische Belastungen für die Studierenden mit sich gebracht hat. Zur nachhaltigen Stärkung der mentalen Gesundheit der Studierenden können auch studienbegleitende Maßnahmen wie (Wahl-)Lehrveranstaltungen und Mentoring-Programme unterstützend wirken.

Die Pandemie hat zumindest für einen Teil der Studierenden auch Auswirkungen auf den Studienfortschritt. Die Länder sind auf den Bund zugegangen, um die Studierenden in ihrem Bemühen um ein erfolgreiches Weiterstudieren inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen. Dies gilt z. B. für das Nachholen von Studieninhalten, Lehrveranstaltungen, Prüfungen und externen Praktika und umfasst auch die Bereitstellung der diesbezüglich erforderlichen Beratungsangebote. 

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2022/2022_03_10-Sommersemester-2022.pdf

Nachqualifizierung von Lehrkräften für den Sportunterricht in der Grundschule

Im September 2022 hat die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung zur „Nachqualifizierung von Lehrkräften für den Sportunterricht in der Grundschule“ beschlossen. Der Beschluss orientiert sich an den „Gemeinsame[n] Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Weiterentwicklung des Schulsports 2017 bis 2022“, konkretisiert den Aspekt des Einsatzes qualifizierter Lehrkräfte im Sportunterricht der Grundschule aus der „Erklärung der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zur Qualitätssicherung des Sportunterrichts im Primarbereich“ von 2009 und berücksichtigt folgende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz: 

Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 in der Fassung vom 16.05.2019), Ländergemeinsame Eckpunkte zur Fortbildung von Lehrkräften als ein Bestandteil ihrer Professionalisierung in der dritten Phase der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2020). 

Insbesondere berücksichtigt die Empfehlung die Ergebnisse des Fachtags „Qualitätssicherung im Schulsport“ der Kommission Sport vom 18. September 2019 in Berlin, die in dem Bericht zur Konzeptionierung und Umsetzung von Nachqualifizierungsangeboten im Fach Sport für Grundschullehrkräfte zusammenfassend dargestellt sind.

Um eine hohe Qualität des Sportunterrichts gerade in dem für die kindliche Entwicklung besonders bedeutsamen Primarbereich auch weiterhin zu sichern, sind auf der Grundlage der länderspezifischen Regelungen qualifizierte Lehrkräfte, die den Sportunterricht fachlich differenziert planen und durchführen können, erforderlich.

Gerade mit Blick auf das Klassenlehrkraftprinzip vieler Länder innerhalb der Grundschule kommt daher einer hochwertigen Nachqualifizierung für nicht im Fach Sport laufbahnmäßig ausgebildete Lehrkräfte eine besondere Bedeutung bei.

Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden aus der Ukraine

Mit Beginn des Kriegs von Russland gegen die Ukraine haben die Länder und der Bund große Anstrengungen unternommen, um den Auswirkungen des Kriegs zu begegnen. In der Lübecker Erklärung haben die für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern ihre volle Solidarität mit ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden erklärt. Auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Wissenschaftsministerien der Länder und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen wurde eine zentrale Kontaktstelle für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) geschaffen, über die Informationen zu konkreten Unterstützungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen, Studierendenwerken und Stiftungen gebündelt und zugänglich gemacht wurden.

Für die zahlreichen weiteren Unterstützungsmaßnahmen und -angebote sind die Länder den Hochschulen dankbar. Exemplarisch wird auf die Durchführung des sogenannten Multifachtests, der als Ersatz für die 2022 nicht stattfindende reguläre staatliche Prüfung zum Erwerb einer ukrainischen Hochschulzugangsberechtigung dient, an sechs deutschen Hochschulen hingewiesen.

2021

Maßnahmen zum Umgang mit dem COVID-19-Virus

Um die Hochschulen, die Lehrenden und die Studierenden weiterhin im Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, hat die Kultusministerkonferenz auch 2021 Maßnahmen zur Ausgestaltung des Lehrbetriebs beschlossen. Hierdurch sollte den Hochschulen möglichst viel Flexibilität, aber auch Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei gleichzeitiger Nachteilsvermeidung für Studierende gewährt werden. Daneben haben die Hochschulen unter großen Anstrengungen und mit Unterstützung der Länder 2021 die Nutzung und den Ausbau digitaler Instrumente zur Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs während der Covid19-Pandemie weiter forciert. Die damit einhergehende Flexibilisierung kann nicht zuletzt nicht-traditionell Studierenden (z. B. beruflich Qualifizierten oder Studierenden mit Familienaufgaben) sowie ausländischen Studierenden zugutekommen. Die Digitalisierung der Lehre kann dazu beitragen, die Öffnung von Hochschulen für Zielgruppen zu fördern, deren individuelle Lebenssituation die Aufnahme oder Fortführung eines den Rahmenbedingungen der ausschließlichen Präsenzhochschule folgenden Studiums erschwert.

Die COVID-19-Pandemie stellte viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Im Zusammenhang mit der Pandemie sind beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Gesetzesvollzug Anpassungen erfolgt, damit Studierenden keine pandemiebedingten Nachteile entstehen. So wurden zum Beispiel pandemiebedingte Studienverzögerungen als schwerwiegender Grund für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus anerkannt. Auch die Länder haben Regelungen zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit getroffen, die im BaföG unmittelbar nachvollzogen wurden. Für die Förderung von Ausbildungen im Ausland wurden im BAföG ebenfalls im Vollzugsweg Sonderregelungen getroffen. So sind beispielsweise seit dem Wintersemester 2020/21 unter bestimmten Voraussetzungen Studiengänge im Ausland auch dann ohne Aufenthalt im Gastgeberland förderungsfähig gewesen, wenn diese vorübergehend ausschließlich online angeboten werden.

Für Studierende, die die BAföG-Kriterien nicht erfüllen (z.B. Überschreiten Regelstudienzeit, Zweitstudium) – oder solche, die sich trotz Unterstützungsleistung in einer pandemiebezogenen Notlage befinden, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Überbrückungshilfe geschaffen. Diese beinhaltet zwei Elemente: den langbewährten Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

  • Die betroffenen Studierenden konnten ein Darlehen bei der KfW beantragen, das vom 8. Mai 2020 bis zum 30. September 2022 für alle zinslos gestellt wurde und bei dem die Antragstellung von Juni 2020 bis März 2021 auch für ausländische Studierende geöffnet war. Diese Gruppe kann das Darlehen bis zum Ende des jeweiligen Studiums in Deutschland weiterbeziehen. Das zinslose Darlehen konnte in einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat ausgezahlt und auf unbürokratischem Wege online beantragt werden.
  • Darüber hinaus stellte das BMBF über das Deutsche Studierendenwerk e.V. (DSW) und die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort 100 Millionen Euro für Studierende in pandemiebedingten Notlagen zur Verfügung. Der Zuschuss konnte von Juni bis September 2020 und von November 2020 bis September 2021 beantragt werden.

In den Ländern wurden teilweise eigene Nothilfefonds aufgelegt. Zudem wurden zahlreiche rechtliche Anpassungen vorgenommen, um den Auswirkungen der Pandemie auf den Hochschulbetrieb zu begegnen. Beispielsweise wurden teilweise Regelungen geschaffen, um Prüfungen online abnehmen zu können.

Im Mai 2020 hat der Bund das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angepasst und die gesetzliche Höchstbefristungsgrenze für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, im Rahmen einer Übergangsregelung verlängert.

Darüber hinaus hat das BMBF alle Möglichkeiten der Flexibilisierung in der Projektförderung genutzt, beispielsweise durch die Gewährung angemessener Laufzeitverlängerungen für Projekte. Ebenso hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) frühzeitig und mit Unterstützung ihrer Zuwendungsgeber vielfältige Ausgleichs-, Überbrückungs- und Zusatzfinanzierungen in ihrer Förderung vorgesehen und Möglichkeiten zu Projekt-Verlängerungen und Mittelübertragungen geschaffen. Auch andere Förderorganisationen, beispielsweise der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) oder die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.