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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung

Germany

14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.1Reformen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung

Last update: 22 April 2024

2023

In einigen Ländern wurde im Berichtszeitraum bei festgestelltem sprachlichen Förderbedarf die Teilnahme an z. T. verpflichtenden Fördermaßnahmen, z. B. im Rahmen von sogenannten Vorlaufkursen im letzten Jahr vor Beginn des Grundschulbesuchs, eingeführt

2022

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Der Bund unterstützt die Länder deshalb seit 2019 mit zusätzlichen Mitteln bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung, um die Qualität bundesweit weiterzuentwickeln und einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen im Bundesgebiet zu leisten. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (R64), dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz stellte der Bund hierfür rund 5,5 Milliarden Euro bis 2022 bereit. Mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, dem sogenannten KiTa-Qualitätsgesetz (R65), stellt der Bund den Ländern für 2023 und 2024 insgesamt zusätzliche rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen

Im März 2022 haben Kultusministerkonferenz und Jugendministerkonferenz (JMK) den „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ aus dem Jahr 2004 aktualisiert, in dem die Grundsätze der Bildungsarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung niedergelegt sind. Der verbindliche „Gemeinsame Rahmen“ bezieht sich auf die Förderung in Kindertageseinrichtungen über den gesamten Zeitraum der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.

Dem „Gemeinsamen Rahmen“ zufolge liegt der Schwerpunkt des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Kindertageseinrichtungen in der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, der Erweiterung, Unterstützung sowie Herausforderung des kindlichen Forscherdranges, in der Wertebildung und -erziehung, in der Förderung, das Lernen zu lernen und in der Weltaneignung in sozialen Kontexten. Kindertageseinrichtungen haben darüber hinaus den Auftrag, Inklusion als pädagogisch umfassendes Prinzip zu leben und allen Kindern gute Startmöglichkeiten und Entwicklungsbedingungen zu bieten. Ziel ist es, Teilhabe zu ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu befördern und alle Kinder in die Lage zu versetzen, in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu kommunizieren und zu interagieren.

Nähere Informationen zum „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ sind dem Artikel zu den Leitlinien der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu entnehmen.

2021

Ausbau der Kindertagesbetreuung

Um eine bedarfsgerechte frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen, unterstützt der Bund die Länder mit massiven Finanzhilfen beim Kita-Ausbau. Im Juni 2020 beschloss das Bundeskabinett im Rahmen des Konjunkturpaketes, zusätzlich eine Milliarde Euro für den Kita-Ausbau in den Jahren 2020 und 2021 bereitzustellen. Mit dem durch das Konjunkturprogramm ermöglichten „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ sollen 90.000 neue Betreuungsplätze in Kitas und in der Kindertagespflege entstehen. Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen und für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte verwendet werden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie notwendig sind. Aufgrund der andauernden Herausforderungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden mit dem „Kitafinanzhilfenänderungsgesetz“ vom 25. Juni 2021 die Fristen des fünften Investitionsprogrammes verlängert. So können Investitionen gefördert werden, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen und auszustatten, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden.