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Studiengänge im zweiten Studienzyklus

Germany

7.Hochschulbildung

7.3Studiengänge im zweiten Studienzyklus

Last update: 22 April 2024

Fachrichtungen

Eine detaillierte Erörterung der Fachrichtungen an Einrichtungen des Hochschulbereichs findet sich in den Ausführungen zu Bachelorstudiengängen.

Die Regelstudienzeit für Masterstudiengänge beträgt zwei, drei oder vier Semester. 

Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen für weiterbildende und künstlerische Masterstudiengänge an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können für den Zugang oder die Zulassung zu Masterstudiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung. Die Länder können sich die Genehmigung der Zugangskriterien vorbehalten.

Für den Zugang zu künstlerischen Masterstudiengängen ist zusätzlich zum Bachelorabschluss die erforderliche besondere künstlerische Eignung nachzuweisen. Dies kann auch durch eine Eignungsprüfung geschehen. Für die Zulassung zu weiterbildenden Masterstudiengängen ist zusätzlich der Nachweis einer qualifizierten Berufstätigkeit für eine Zeitspanne von in der Regel nicht unter einem Jahr erforderlich.

Studieninhalte

In den ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird bei den Masterstudiengängen zwischen forschungsorientierten und anwendungsorientierten Studiengangsprofilen sowie zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen unterschieden. Weiterbildende Masterstudiengänge sollen berufliche Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen.

Masterstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen sollen ein besonderes künstlerisches Profil haben, das in der Akkreditierung festzustellen und im Diploma Supplement auszuweisen ist. Nähere Informationen zum Diploma Supplement sind den Ausführungen zu Bachelorstudiengängen zu entnehmen.

Lehrmethoden

Eine Erörterung der Lehrmethoden an Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs findet sich in den Ausführungen zu Bachelorstudiengängen.

Studienerfolg

Eine Erörterung des Studienerfolgs an Einrichtungen des tertiären Bereichs findet sich in den Ausführungen zu Bachelorstudiengängen.

Berufsbefähigung

Eine Erörterung von Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs in den Beruf findet sich in den Ausführungen zu Bachelorstudiengängen.

Leistungsbeurteilung

Für den Masterabschluss werden unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss 300 ECTS-Punkte benötigt. Bei entsprechender Qualifikation der Studierenden kann im Einzelfall von dieser Vorgabe abgewichen werden.

Der Bearbeitungsumfang für eine Masterarbeit beträgt 15–30 ECTS-Punkte.

Bei konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen mit einer Gesamtregelstudienzeit von sechs Jahren in einem der künstlerischen Kernfächer werden für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums grundsätzlich 360 ECTS-Punkte benötigt.

Leistungspunkte und Noten sind getrennt auszuweisen. Neben der Note auf der Grundlage der deutschen Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich auch eine relative Note auszuweisen.

Abschlusszeugnis

In konsekutiven Masterstudiengängen wird bei der Gradbezeichnung nicht zwischen der Ausrichtung auf die Forschung und der Ausrichtung auf die Praxis unterschieden. Der Mastergrad verleiht dieselben Berechtigungen wie ein Diplom- oder Magisterabschluss an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule.

Für Mastergrade an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in konsekutiven Masterstudiengängen werden folgende Abschlussbezeichnungen verwendet:

  • Master of Arts (M.A.)
  • Master of Science (M.Sc.)
  • Master of Engineering (M.Eng.)
  • Master of Laws (LL.M.)
  • Master of Education (M.Ed.)

Für Mastergrade an Kunst- und Musikhochschulen in konsekutiven Masterstudiengängen werden folgende Abschlussbezeichnungen verwendet:

  • Master of Fine Arts (M.F.A.)
  • Master of Arts (M.A.)
  • Master of Music (M.Mus.)

In den Studiengängen an Kunst- und Musikhochschulen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, wird ein Master of Education (M.Ed.) in Musik oder Bildender Kunst vergeben.

Für Mastergrade an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften in konsekutiven Masterstudiengängen werden folgende Abschlussbezeichnungen verwendet:

  • Master of Arts (M.A.)
  • Master of Science (M.Sc.)
  • Master of Engineering (M.Eng.)
  • Master of Laws (LL.M.)

Bei Mastergraden in weiterbildenden Masterstudiengängen sind abweichende Bezeichnungen zulässig, wie z. B. Master of Business Administration (MBA).