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Liechtenstein de:Laufende Reformen und Politikentwicklung

Liechtenstein

14.Liechtenstein de:Laufende Reformen und Politikentwicklung

Last update: 14 December 2023

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über laufende Reformen und Politikentwicklungen auf nationaler Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung seit 2021.

Die Einleitung gibt Auskunft über die übergeordnete Bildungsstrategie und die Kernziele des gesamten Bildungssystems. Es wird beschrieben, wie der Bildungsbereich organisiert ist und wer die Hauptakteure im Entscheidungsprozess sind.

Die laufenden politischen Reformen und Entwicklungen sind in folgende Themenbereiche unterteilt:

  • Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Schulbildung
  • Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung
  • Hochschulbildung
  • Bereichsübergreifende Fähigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit

Innerhalb der Themenbereiche sind die Reformen chronologisch geordnet. Die jüngsten Reformen werden zuerst beschrieben.

Nationale Bildungsstrategie und Kernziele

Im März 2021 trat die Bildungsstrategie 2025+ in Kraft. Sie wurde im Jahr 2019 unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Bildung und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Schulamt, dem Amt für Berufsbildung und verschiedenen bildungsrelevanten Einrichtungen erarbeitet. Die Strategie dient als Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung des Bildungssystems in Liechtenstein. Sie definiert die Vision, die Mission und das Bildungsverständnis des liechtensteinischen Bildungswesens und zeigt die strategischen Ziele zu deren Verwirklichung auf. Diese acht Ziele lauten:

  1. Qualitativ hochwertige Bildung (Die Qualität des Bildungswesens wird stetig weiterentwickelt. Zur übergeordneten Steuerung des Entwicklungsprozesses werden geeignete Methoden und Instrumente eingesetzt.)
  2. Mehr Autonomie (Die Bildungsinstitutionen haben genügend Autonomie (Gestaltungsspielraum), um lokales Wissen optimal mobilisieren und den Bedürfnissen ihrer Anspruchsgruppen ideal entsprechen sowie eigene Schwerpunkte setzen zu können, wobei eine optimale Balance zwischen Autonomie und zentraler Steuerung angestrebt wird.)
  3. Vielfältige Bildungswege (Die Individualisierung von Bildungswegen wird im ganzen Bildungssystem durch vielfältige Ein-, Um- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten gefördert und durch Information und Beratung unterstützt. Berufsbildende und akademische Wege sind in der Gesellschaft und Wirtschaft gleichermassen anerkannt.)
  4. Bildung für Alle (Der Fokus des Bildungssystems liegt verstärkt darauf, den Bildungserfolg aller zu sichern und lebenslanges Lernen zu fördern. Lernfreundliche Bildungseinrichtungen vertreten eine inklusive Haltung und basieren auf der Verwirklichung der Rechte aller Lernenden.)
  5. Zukunftsbefähigung (Forschung und Innovation werden verstärkt gefördert und die Kompetenzen des 21. Jahrhunderts werden in allen Bildungsbereichen zur Bewältigung und Gestaltung künftiger Anforderungen in Privatleben, Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt. Die Kultur zur Gestaltung eines nachhaltigen, verantwortungsvollen und vorausschauenden Umgangs mit sich selbst, den Mitmenschen und der Umwelt wird ausgebaut.)
  6. Vernetzung und Mobilität (Der Aufbau und die Förderung von personalen, inter- und transkulturellen und sprachlichen Kompetenzen für die Mobilität in einer vernetzten Welt sind Bestandteile aller Bildungsbereiche. Die Bildungsinstitutionen nutzen die Chancen, welche sich aus regionalen und internationalen Projekten sowie Austausch und Mobilität mit anderen Ländern ergeben.).
  7. Frühe Förderung (Die frühkindliche Förderung wird im liechtensteinischen Bildungssystem als Basis für ein gelingendes lebenslanges Lernen betrachtet und eröffnet allen Kindern bestmögliche individuelle Chancen.)
  8. Bildungspersonal (Das Bildungspersonal wird als ein bedeutsamer Schlüsselfaktor für den Bildungserfolg aller gestärkt und optimal unterstützt.

Überblick über den Bildungsreformprozess und Akteure

Zuständig für das liechtensteinische Bildungswesen ist in erster Linie der Staat. Die Verfassung regelt im Grundsatz die allgemeine Schulpflicht und den unentgeltlichen Besuch der öffentlichen Schulen. Der Staat hat für ein ausreichendes Bildungsangebot sowie für die Qualität (Aufsicht) des gesamten Bildungssystems, auch des privaten, zu sorgen. Die Regierung überwacht die Anwendung der Gesetze und führt die Bearbeitung einzelner Geschäfte durch die ihr untergeordneten Organe (Amtsstellen und Kommissionen) aus. Diese bereiten je nach Regelung der Zuständigkeit Geschäfte zuhanden der Regierung bzw. anderer Instanzen des Bildungswesens vor oder erledigen diese selbstständig. Als Trägerinnen der Gemeindeschulen (Kindergarten und Primarschulen) leisten zudem die Gemeinden einen wichtigen Beitrag.

Die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder unter vier Jahren ist nicht Teil des Bildungssystems sondern ist im Bereich der Familien- und Sozialpolitik angesiedelt. Sie wird durch das Amt für Soziale Dienste beaufsichtigt. Das Amt für Soziale Dienste ist auch für die privaten Kindergärten zuständig. Die Nutzung der öffentlichen oder privaten Angebote (Kindertagesstätten,Tageseltern, Spielgruppen) basiert auf Freiwilligkeit. Mit der zunehmenden bildungspolitischen Bedeutung der frühen Förderung (insbesondere bei der Sprachbildung) erhält auch dieser Bereich einen Bildungsauftrag.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung Erwachsenenbildung koordiniert als Dachorganisation die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung. Die Institutionen der Erwachsenenbildung sind selbstständig organisiert.

Insgesamt ist die Struktur des liechtensteinischen Bildungswesens von der Kleinheit und der notwendigen Anbindung an die Bildungssysteme der Nachbarländer, im Speziellen der Schweiz geprägt. Dem Kleinstaat ist es nicht möglich, ein vollständig ausgebautes Schul- und Bildungswesen auf allen Stufen anzubieten. Insbesondere im schulischen Teil der Berufsausbildung und der höheren Berufsbildung als auch im Angebot von Hochschulen finden Kooperationen mit Nachbarländern, insbesondere der Schweiz, statt. Liechtenstein beteiligt sich hierbei finanziell. Durch eine Reihe von Vereinbarungen mit ausländischen Ministerien und Departementen werden Schul- und Studienplätze gesichert. 

Der Liechtensteiner Lehrplan (LiLe), welcher im August 2019 unter Berücksichtigung liechtensteinspezifischer Merkmale und Ergänzungen eingeführt wurde, basiert inhaltlich auf dem Lehrplan 21 der Schweiz.

Wesentliche Datenbasis für sämtliche Bildungsbereiche liefert die Bildungsstatistik Liechtensteins.