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Liechtenstein de:Studiengänge im zweiten Studienzyklus

Liechtenstein

7.Liechtenstein de:Hochschulbildung

7.3Liechtenstein de:Studiengänge im zweiten Studienzyklus

Last update: 14 December 2023

Der Master-Studiengang ist ein mindestens zwei Jahre (120 ECTS) umfassendes Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient. Es baut auf einem einschlägigen Bachelorstudium oder mindestens einem gleichwertigen anderen Hochschulstudium auf.

Fachrichtungen

Die Universität Liechtenstein bietet Masterstudiengänge in den Fachbereichen Wirtschaft und Architektur an. Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein bietet keine Masterstudiengänge an.

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zum Master-Studium setzt den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Bachelor-Studiums oder eines mindestens gleichwertigen anderen Hochschulstudiums voraus. Fachliche Voraussetzungen und gegebenenfalls spezifische Zulassungsbedingungen werden von der Zielsetzung des betreffenden Masterstudiums her definiert. Die Festlegung der Zulassungsbedingungen für andere Fachrichtungen und im Ausland erworbener Bachelorabschlüsse liegt in der Kompetenz der einzelnen Hochschulen.

Studieninhalte

Aufbau und Inhalt der Studiengänge sind in Studienordnungen und -reglementen sowie in Studienplänen und Modulhandbüchern der jeweiligen Hochschulen autonom geregelt. Es gibt keine nationalen Vorgaben. Die Studienordnungen geben vor, welche Module (einschliesslich ECTS Punkte) für einen erfolgreichen Studienabschluss absolviert werden müssen und kennzeichnen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Studienordnungen und Modulhandbücher dienen einerseits der Orientierung der Studierenden, andererseits sind sie Grundlage für die Planung des Lehrangebotes im Fachbereich. Studien- oder auch spezifische Prüfungsordnungen legen die Vorrausetzungen zur Prüfung, das Prüfungsverfahren und die Prüfungsfächer fest.

Lehrmethoden

Die Formen der Lehrmethoden und –veranstaltungen (Vorlesungen, Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Tutorate, E-Learning etc.) sind vielseitig und werden von den Hochschulen autonom bestimmt. Verschiedene Studiengänge erfordern obligatorische oder empfohlene Praktika von unterschiedlicher Dauer. Je nach Fachgebiet sind Fallstudien, Projektarbeiten oder dergleichen Teil der Ausbildung. Das Selbststudium (Lektüre, Verfassen von schriftlichen Arbeiten, Vorbereiten von Referaten usw.) gehört zu allen Studienrichtungen.

Studienerfolg

Die Studienreglemente und Promotionsordnungen der Hochschulen bzw. der Fakultäten regeln die Zulassung, Organisation und Bewertung von Leistungskontrollen (Prüfungen, schriftliche Arbeiten usw.) sowie die Möglichkeit allfälliger Wiederholungen bei ungenügenden Leistungsnachweisen und die zulässige Höchststudiendauer. Die Universität Liechtenstein legt eine Begrenzung der Studiendauer auf Masterstufe von acht Semestern fest. Das Hochschulgesetz regelt die Anwendung des European Transfer Credit Systems (ECTS) für alle Studiengänge und legt die Definition eines Kreditpunkts wie folgt fest: 1 ECTS = 30 Arbeitsaufwand (Unterricht + selbstständiger Lernaufwand des Studierenden). In den Studienplänen und Modulbeschreibungen der Hochschulen werden die ECTS-Credits des jeweiligen Moduls angegeben. Das Gesetz sieht für die Beschreibung der Studiengänge und deren Module des Weiteren die Beschreibung der Lernergebnisse vor. Der Nationale Qualifikationsrahmen legt als Orientierung die Dublin Deskriptoren zur Beschreibung der Lernergebnisse vor. Die erbrachten Studienleistungen werden im Diploma Supplement ausgewiesen.

Berufsfähigkeit

Das Masterstudium führt zu einem berufsqualifizierenden akademischen Abschluss und kann in ein konkretes aber auch offenes Berufsfeld münden. Je nach Hochschule oder deren Ausrichtung können Studiengänge angewandt oder stärker forschungsorientiert sein. Der Masterabschluss berechtigt eine wissenschaftliche Karriere einzuschlagen und ist Voraussetzung für das Antreten eines Doktorats.

Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung stützt sich auf die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulinstitutionen, über welche die Hochschulen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst verfügen. Die Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt an der Universität Liechtenstein aufgrund des in der Schweiz und Liechtenstein gültigen numerischen Notensystems (1 (=tiefste Note) bis 6 (=höchste Note)) und/oder mit den ECTS Graden. Das Hochschulgesetz regelt die Anwendung des European Transfer Credit Systems (ECTS) für alle Studiengänge und legt die Definition eines Kreditpunkts wie folgt fest: 1 ECTS = 30 Stunden Arbeitsaufwand (Unterricht + selbstständiger Lernaufwand der Studierenden). In den Studienplänen und Modulbeschreibungen der Hochschulen werden die ECTS-Credits des jeweiligen Moduls angegeben. Das Gesetz sieht für die Beschreibung der Studiengänge und deren Module des Weiteren die Beschreibung der Lernergebnisse vor. Der Nationale Qualifikationsrahmen legt als Orientierung die Dublin Deskriptoren zur Beschreibung der Lernergebnisse vor. Die erbrachten Studienleistungen werden im Diploma Supplement ausgewiesen.

Abschlusszeugnis

Die Vergabe von Hochschulqualifikationen und Graden erfolgt durch die Hochschulen. Diese sind grundsätzlich im Gesetz für die Masterstufe wie folgt geregelt.

  • Master of Arts in (+ Fachrichtung), MA, 120 ECTS
  • Master of Science in (+ Fachrichtung), MSc, Mindestens 2 Jahre (4 Semester)

Das Hochschulgesetz verpflichtet alle Hochschulen zur unentgeltlichen Ausstellung von Diploma Supplements (in Deutsch und in Englisch).