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Informationsstelle EURYDICE
Schulamt
Giessenstrasse 3
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Principality Liechtenstein
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2025
Erhöhung der staatlichen Beitragsleistung von vorbereitenden Kursen auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen (Höhere Berufsbildung)
Zur Stärkung und Förderung der Höheren Berufsbildung (vorbereitende Kurse im Hinblick auf eidg. BP und HFP) sowie zur direkten finanziellen Entlastung der Lehrgangs-teilnehmenden und der Wirtschaft wird eine Angleichung zur Schweiz von bisher durchschnittlich 39 % auf neu 50 % der anrechenbaren Kosten per 1. Januar 2025 umgesetzt. Damit wird die staatliche Unterstützungsleistung für Lehrgangsteilnehmende aus Liechtenstein und der Schweiz gleichgestellt.
Anpassung des Stipendiengesetzes
Im Sinne der Chancengleichheit und des Lebenslangen Lernens wurde 2025 das Stipendiengesetz angepasst und die darin enthaltene Altersbegrenzung von 32 Jahren aufgehoben. Nun können somit auch Personen, die älter als 32 Jahre alt sind Stipendien und nicht nur Darlehen für eine Ausbildung oder Weiterbildung erhalten.
2024
Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes
Das Berufsbildungsgesetz vom 13. März 2008 wurde einer Teilrevision unterzogen, welche 2024 abgeschlossen wurde und am 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Eine zentrale Änderung betraf die Aufhebung der Altersbegrenzung bei 25 Jahren für die Laufbahnberatung. 2024 waren 110 Ratsuchende aus dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Dies widerspiegelt die Notwendigkeit dieser Anpassung und ist gerade auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel zu begrüssen.
2023
Es gab keine Reformen im Bereich der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung.