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Liechtenstein de:Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
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3.Liechtenstein de:Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Last update: 7 April 2026

Die Angebote im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sind für Kinder bis 6 Jahre und somit bis zum Schuleintritt vorgesehen. Sie sind unterteilt in die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder unter 4 Jahren und den Kindergarten / die Basisstufe für Kinder ab 4 Jahren als Teil der obligatorischen Schule (vorschulische Bildung). 

Kindertagesstätten (ISCED level 010) bieten eine familienergänzende Betreuung für Kinder bis zum Kindergarteneintritt im Alter von 4 Jahren an. Der Kindergarten (ISCED 020) dauert zwei Jahre und basiert auf dem Liechtensteiner Lehrplan (Lile). 

Kinderbetreuung für Kinder unter 4 Jahren

Die familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt Familien in Liechtenstein. Sie leistet einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Integration, Sozialisierung und Entwicklung von Kindern. Die Nutzung der Angebote ist freiwillig.

Kindertagesstätten 

Kindertagesstätten (Kitas) bieten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt im Alter von 4 Jahren an. Neben Halbtages- und Tagesbetreuung gibt es auch die Möglichkeit einer kurzzeitigen Betreuung auf Stundenbasis. Der Grossteil der Kindertagesstätten in Liechtenstein wird vom Verein Kindertagesstätten Liechtenstein (KiTa FL) betrieben. Es gibt staatlich-geförderte und nicht staatlich-geförderte Kindertagesstätten.

Kindergarten für Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren

Der Kindergarten oder die Basisstufe sind unentgeltlich und Teil des öffentlichen Bildungswesens. In der Regel besuchen Kinder den Kindergarten während zwei Jahren im Alter von 4 und 5. Das Modell der Basisstufe kann die 1. oder 2. Klasse der Primarschule miteinbeziehen, so dass altersdurchmischtes Lernen stattfindet. 

Der Besuch des Kindergartens ist grundsätzlich freiwillig. Ist ein Kind zum Kindergartenbesuch angemeldet, ist die Teilnahme jedoch verpflichtend. Für fremdsprachige Kinder ist das zweite Kindergartenjahr (im Alter von 5 Jahren) obligatorisch. 

Die Kinder müssen bis zum Kindergarteneintritt das vierte Lebensjahr vollendet haben. Der Kindergarten ergänzt und unterstützt die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Das Kind wird in seiner Entwicklung ganzheitlich gefördert. Besonderer Wert wird auf die Sozialerziehung und Persönlichkeitsbildung, Sprach-, Mathematik-, Sinnes- und Bewegungsschulung, die musikalisch- rhythmische Erziehung sowie den gestalterischen Bereich gelegt. Der Unterricht basiert auf dem nationalen Lehrplan für Kindergarten, Primar- und Sekundarschule. Öffentliche Kindergärten werden vom Schulamt, respektive Ministerium für Bildung bewilligt, private Kindergärten vom Amt für Soziale Dienste, respektive dem Ministerium für Gesellschaft.

Tagesstruktur

Kinder ab 4 Jahren können neben dem Kindergarten zusätzlich im Rahmen der Tagesstruktur betreut werden. Die Betreuung findet über Mittag sowie vor dem Kindergarten ab 6.30 und nach dem Kindergarten bis 18.30 statt. Die Zuständigkeit bezüglich Bewilligung und Aufsicht liegt beim Amt für Soziale Dienste. Die jeweiligen Träger (mehrheitlich Vereine) sind zuständig für die operative Führung. Die Gemeinden stellen Gebäude und Infrastruktur zur Verfügung. Bis anhin werden Tagesstrukturangebote in Liechtenstein hauptsächlich durch den Verein Kindertagesstätten geführt. Angebotselemente: Kindergarten / Primarschule mit flexiblen Eingangszeiten, Hausaufgabenhilfe schulseits, Mittagstisch und Betreuung vor und nach den Unterrichtszeiten von Seiten der Kindertagesstätten. Das Zusatzangebot an Betreuung ist frei und flexibel wählbar.