Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Liechtenstein de:Zuständige Einrichtungen
Liechtenstein

Liechtenstein

7.Liechtenstein de:Erwachsenenbildung und Weiterbildung

7.1Liechtenstein de:Zuständige Einrichtungen

Last update: 24 March 2026

Zuständig für das liechtensteinische Bildungswesen ist in erster Linie der Staat. Je nach Anbieter und Programm sind das Schulamt, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung oder die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein befugt und üben die Aufsichtsfunktion gemäss den spezialrechtlichen Bestimmungen aus. Die Erwachsenenbildung wird gemäss dem Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung vom Staat gefördert. 

Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung ist die wichtigste Einrichtung, wenn es um die Unterstützung von Berufstätigen in Weiterbildungsfragen geht. Die Institution bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Wahl und Planung von Weiterbildungsmassnahmen. Daneben gibt es weitere Organisationen, wie u.a. Kurse.li, die Programme in diesem Bereich anbieten.

Die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde aufgrund eines Beschlusses des Landtags im Jahr 1999 gegründet. Das Ziel der Stiftung ist die Professionalisierung und Stärkung der Erwachsenenbildung. Ihre Aufgabe ist es, die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu koordinieren, die vom Landtag genehmigten Budgetmittel im Sinne des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung einzusetzen und generell die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu planen und zu fördern. Einen wichtigen Stellenwert nimmt zudem auch die Qualitätssicherung der Angebote in Zusammenarbeit mit den Anbietern ein.

Die Tätigkeit der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein umfasst die folgenden Schwerpunkte:

  • Finanzielle Unterstützung der akkreditierten Trägerorganisationen für Bildungsangebote
  • Materieller und ideeller Beitrag zur Schaffung einer landesweiten Kultur des lebenslangen Lernens
  • Sicherstellung der Sichtbarkeit der Erwachsenenbildung in der Bildungslandschaft Liechtenstein
  • Sicherung des Zugangs zu Bildungsangeboten für alle erwachsenen Einwohner:innen des Landes
  • Internationale Vernetzung und Vertretung des Fürstentums Liechtenstein in verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen

Gemäss dem Gesetz über die Stiftung Erwachsenenbildung ist diese eine selbständige Institution. Sie wird vom Stiftungsrat und der Geschäftsführung getragen. Der Stiftungsrat wird von der Regierung für jeweils vier Jahre bestellt. Die Geschäftsführung wird von der Regierung auf Ansuchen und Antrag des Stiftungsrates ernannt. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Einhaltung des Stiftungszweckes und sorgt dafür, dass die der Stiftung zufliessenden Vermögenswerte im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften verwaltet und verwendet werden.