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Informationsstelle EURYDICE
Schulamt
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Beurteilung der Schülerinnen und Schüler
Die Beurteilung hat zum Ziel, die Förderung des einzelnen Kindes und seiner schulischen Leistungen zu unterstützen sowie die Lernvorgänge im Unterricht so zu gestalten, dass das einzelne Kind seine Lernziele erreichen kann. Sie ist einerseits ein zentrales Instrument, um die Wirkung des Unterrichts zu überprüfen und andererseits eine wichtige Information für die Eltern und zentrale Grundlage für Entscheidungen über weitere schulische Ausbildungswege Die Beurteilung soll das Selbstvertrauen und das Vertrauen des Kindes in sein Können sowie in seine Leistungsfähigkeit und seine Selbsteinschätzung fördern und einen Überblick über den Leistungsstand des einzelnen Kindes und der ganzen Klasse verschaffen (Verordnung über die Beurteilung der Kinder und deren Beförderung an der Primarschule).
Die schulische Leistung wird durch regelmässige Lernkontrollen und standardisierte Tests, wie den Check dein Wissen (Checks FL), festgestellt. Die Checks FL ermöglichen unabhängige Standortbestimmungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie Natur und Technik am Ende jedes Zyklus des Lehrplan 21, bzw. des Liechtensteiner Lehrplans. Die Checks werden jeweils am Ende der 2., 6. und 9. Klasse durchgeführt. Diese Zeitpunkte sind auf den Liechtensteiner Lehrplan «LiLe» abgestimmt, weil dann die Grundansprüche des Zyklus’ erreicht sein sollten. Die Check-Ergebnisse zeigen neben dem individuellen Können wie gut die Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu anderen in ihrer Klassenstufe abschneiden, wie gross ihre Lernfortschritte sind und wie gut sie schulische Anforderungen für Berufslehren erfüllen. Die Check-Ergebnisse bilden die Ausgangslage für gezieltes Fördern und Lernen. Zu den Check-Ergebnissen gehören auch Klassen- und Schulrückmeldungen, die für die Unterrichts- und Schulentwicklung genutzt werden können.
Leistungserhebungen an Liechtensteiner Schulen sind gesetzlich verpflichtend (Art. 106 SchulG) und fanden in der Vergangenheit im Rahmen der «Standardprüfungen» statt. Mit der Einführung des Liechtensteiner Lehrplans fand über Checks eine Erneuerung dieser Erhebungen statt, die zudem erstmals digital durchgeführt werden.
Bei der Bewertung der Leistung im allgemeinen wird unterschieden zwischen formativen (= Förderung der Selbstbeurteilung, Förderung durch Rückmeldungen im Unterricht), summativen (= Lernkontrollen zur Feststellung des Leistungsstandes) und prognostischen Beurteilungsformen (= Aussagen über die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Kindes). In der Primarschule gibt es keine Ziffernnoten.
Grosses Gewicht wird dem mündlichen Elternkontakt beigemessen. Anstelle des Zeugnisses wird ein Elterngespräch durchgeführt, anlässlich dessen die Lehrperson eine schriftliche differenzierte und lernzielorientierte Beurteilung des Lernstandes abgibt. Die schriftliche Ergänzung zum Elterngespräch gibt Aufschluss über den Grad der Lernzielerreichung (erfüllt hohe Anforderungen, erfüllt erhöhte Anforderungen, erfüllt Grundanforderungen, erfüllt Grundanforderungen nicht) in den verschiedenen Fächern sowie über das Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten.
Versetzung der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Primarschule
Alle Kinder steigen am Ende eines Schuljahres in die nächsthöhere Schulstufe auf. Es müssen keine Promotionsbedingungen erfüllt werden. Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler, die eine Schulstufe freiwillig wiederholen möchten. Für die Wiederholung der 5. Klasse bedarf es einer Bewilligung der Schulleitung, welche nur in Ausnahmefällen gewährt wird.
Übertritt in die Sekundarstufe
Nach Abschluss der Primarschule werden die Schülerinnen und Schüler gemäss ihren Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie ihres Arbeits- und Lernverhaltens der entsprechenden Schulart der Sekundarstufe I zugewiesen (detaillierte Informationen siehe Kap. 6). Als Richtzahlen gelten folgende Prozentangaben (vgl. Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I):
- Oberschule 28%
- Realschule 50%
- Gymnasium 22%
Die Klassenlehrperson empfehlen die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf Grundlage der Schülerinnen- und Schülerbeurteilung mit Blick auf die fachspezifischen Kriterien für Deutsch und Mathematik sowie die Kriterien für das Lern- und Arbeitsverhalten für eine bestimmte Schulart.
Die Eltern teilen der Lehrperson ihren Zuteilungswunsch mit. Sofern sich Eltern und Lehrperson einig sind, geben sie gemeinsam die im Zuweisungsgespräch erarbeitete Stellungnahme zuhanden des Schulamtes ab.
Kommen Eltern und Lehrperson nicht zu einer Einigung über die Zuweisung, kann das Kind eine Übertrittsprüfung ablegen. Über sämtliche Zuweisungen entscheidet schliesslich das Schulamt.
Zusätzliche Informationen zu den Schulübertritten finden sich in den Faltblättern "Das Übertrittsverfahren" und "Die Sekundarschulen".
Abschlusszeugnis
Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach jedem Semester ein Semesterzeugnis. Am Ende der Primarstufe wird kein Abschlusszeugnis erworben. Alle Schülerinnen und Schüler setzen ihre Ausbildung auf der Sekundarstufe I fort.