Address
Informationsstelle EURYDICE
Schulamt
Giessenstrasse 3
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Principality Liechtenstein
Tel: +423 236 6782
E-mail: eurydice@llv.li
Website:
Die Hochschulbildung ist im Hochschulgesetz geregelt. Liechtenstein hat eine öffentlich-rechtliche Universität, die Universität Liechtenstein, sowie eine private Hochschuleinrichtung, die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL). Diese Hochschuleinrichtungen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Um eine Hochschule zu errichten, bedarf es der Ausarbeitung eines Konzeptes, welches von der Regierung vorab bewilligt werden muss.
Die Oberaufsicht über die Universität Liechtenstein erfolgt durch die Regierung. In der Regel setzt die Lehrtätigkeit an einer Hochschule ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden voraus. Das Verfahren zur Erlangung der Lehrbefähigung regelt die Hochschule.