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Informationsstelle EURYDICE
Schulamt
Giessenstrasse 3
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Principality Liechtenstein
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Die Finanzierung im Liechtensteinischen Bildungssystem gestaltet sich je nach Bildungsstufe unterschiedlich. Die Hauptverantwortung liegt beim Staat, der gemäss der Verfassung (Art. 17) das Unterrichts- und Bildungswesen unterstützt und fördert – Ausnahmen bilden die ausserfamiliäre Kinderbetreuung und Einrichtungen der Weiterbildung, sie liegen mehrheitlich in privater Trägerschaft. Zu den Arten der Aufwendungen gehören u.a. die Besoldung der Lehrpersonen und Dozierenden sowie des Schulpersonals, Bau und Unterhalt der Anlagen, Lehrmittel und Verbrauchmaterialien, Schul- und Beratungsdienste, sonderpädagogische Massnahmen, Fördermassnahmen, Ausbildungsbeiträge, Versicherungsschutz der Schulbeteiligten, usw.
Gemäss dem Amt für Statistik betrugen die öffentlichen Bildungsausgaben im Jahr 2023 CHF 211.5 Mio. Sie lagen 6.4% bzw. CHF 12.7 Mio. über den Bildungsausgaben des Vorjahres. Den grössten Anteil an den 2023 aufgewendeten Bildungsausgaben machte wie bereits in den Vorjahren der Personalaufwand mit CHF 105.1 Mio. aus, gefolgt von den übrigen laufenden Aufwendungen mit CHF 68.8 Mio. und dem Sachaufwand mit CHF 23.6 Mio. Am geringsten fielen die Investitionsausgaben mit CHF 14.0 Mio. aus. In den letzten zehn Jahren haben die Bildungsausgaben im Durchschnitt um 1.9% pro Jahr zugenommen.
Familienergänzende Betreuungsangebote
Die Nutzung von familienergänzenden Betreuungsangeboten ist für die Erziehungsberechtigten kostenpflichtig. Die Angebote werden hauptsächlich durch Elternbeiträge finanziert. Der Staat sowie auch teilweise die Wirtschaft beteiligen sich an den Kosten.
Obligatorische Schule (Primar- und Sekundarstufe I)
Die öffentliche obligatorische Schule (Primar- und Sekundarstufe I) sind für die Schülerinnen und Schüler kostenlos (in der Regel inkl. Lehrmittel und Verbrauchsmaterialen).
Sekundarstufe II
Die Finanzierung der öffentlichen Sekundarstufe II (Liechtensteinisches Gymnasium, Berufsmaturitätsschule Liechtenstein) liegt beim Staat. An den Schulen der Sekundarstufe II wird ein Elternbeitrag für die Lehrmittel erhoben.
Berufsbildung (berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung, berufsorientierte Weiterbildung)
Bei der Finanzierung der Berufsbildung kommt der Wirtschaft eine bedeutende Rolle zu. Sie beteiligt sich v.a. durch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für die betriebliche berufliche Grundbildung. Die höhere Berufsbildung wird zu einem wesentlichen Teil durch die Studierenden und deren Arbeitgeber getragen. Die berufsorientierte Weiterbildung, die ausserhalb des formalen Berufsbildungssystems stattfindet, wird vor allem durch die Teilnehmenden und deren Arbeitgeber finanziert. Da es in Liechtenstein keine Berufsfachschulen gibt, finden die Ausbildungen in der Schweiz oder Österreich statt.
Hochschulen
Aus der Erteilung einer Bewilligung für die Errichtung und Führung einer Hochschule entsteht kein Anspruch auf Staatsbeiträge. Solche werden auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung zwischen einer Hochschule und der Regierung ausgerichtet oder sofern ein Gesetz die Ausrichtung eines Staatsbeitrages an eine bestimmte Hochschule vorsieht. Als öffentlich-rechtliche Stiftung wird die Universität Liechtenstein vom Staat subventioniert bzw. getragen.
Im Hochschulbereich wird durch die bestehenden Einrichtungen in Liechtenstein nur ein kleiner Bereich abgedeckt. Um dennoch Zugang zu allen Ausbildungsgängen für die Lernenden aus Liechtenstein zu ermöglichen, unterhält Liechtenstein diverse Staatsverträge mit angrenzenden Ländern (insbesondere der Schweiz) und einzelnen Bildungsinstitutionen. Liechtenstein beteiligt sich finanziell z.B. an der Ostschweizer Fachhochschule oder der Interstatlichen Maturitätsschule für Erwachsene St. Gallen/Sargans und leistet Ausgleichszahlungen (Beiträge pro lernende Person).
Neben dem landesinternen Schul- und Bildungswesen finanziert Liechtenstein Schul- und Studienplätze an ausländischen Institutionen und gewährt auf der Grundlage des Stipendiengesetzes Ausbildungsbeihilfen in Form von Stipendien (keine Rückzahlungsverpflichtung) und zinslosen Darlehen (Rückzahlung innerhalb von 6 Jahren).
Forschung und Entwicklung (F+E)
Im Jahr 2023 wurden in Liechtenstein insgesamt CHF 447.8 Mio. für interne Forschung und Entwicklung (F+E) aufgewendet. Treibende waren dabei die privatwirtschaftlichen Unternehmen mit insgesamt CHF 436.8 Mio., wobei die liechtensteinischen Forschungseinrichtungen Aufwendungen von insgesamt CHF 10.3 Mio. und der Sektor Staat CHF 0.5 Mio. verzeichneten.
Weiterbildung
Die Weiterbildung wird mehrheitlich privat finanziert.