Skip to main content
European Commission logo

Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Liechtenstein de:Qualitätssicherung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Liechtenstein

11.Liechtenstein de:Qualitätssicherung

11.1Liechtenstein de:Qualitätssicherung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 11 March 2024

Frühkindliche Erziehung (Programme für Kinder unter 4 Jahren)

Verantwortliche Organe

Betreuungsangebote für Kinder unter vier Jahren sind im Bereich der Sozial- und Familienpolitik angesiedelt und unterliegen der Aufsicht des Amtes für Soziale Dienste.

Konzepte und Methoden

In der Verordnung über die ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen wird das Bewilligungsverfahren für die Betreuung von Kindern in privaten Betreuungs- und Pflegeverhältnissen, das Bewilligungsverfahren und die Anforderungen bezüglich des Betriebs von Betreuungseinrichtungen sowie deren Aufsicht gesetzlich geregelt.

Das Amt für Soziale Dienste ist bezüglich der Qualitätssicherung verpflichtet, den Haushalt von Betreuungspersonen sowie sämtliche Betreuungseinrichtungen, so oft als nötig, mindestens aber einmal jährlich zu besuchen.

Anhand der Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht in der ausserhäuslichen Kinderbetreuung prüft das Amt für Soziale Dienste vor Erteilung einer Bewilligung, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der nationale Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse), dem auch Liechtenstein angeschlossen ist, fördert den qualitativen und quantitativen Ausbau der familienergänzender Kinderbetreuung. Er definiert teilweise über die kantonalen und kommunalen Regulierungen hinausgehende Qualitätsstandards und Empfehlungen und setzt sich bei seinen Mitgliedern für deren Umsetzung ein. Wichtige Richtlinien betreffen etwa die Betreuung in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien. Diese Richtlinien dienen häufig auch bei der Ausarbeitung oder Erneuerung von kantonalen und kommunalen Regulierungen als Grundlage.

Die Kitas des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein sind mit dem Schweizer Qualitätslabel 'QualiKita' ausgezeichnet. Dieses hat kibesuisse zusammen mit der Jacobs Foundation 2013 lanciert hat. QualiKita befasst sich mit der Prozess- und Orientierungsqualität. Mit dem Label wurde erstmals ein nationaler Standard festgelegt. 

Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I und II

Für die Planung und Durchführung der internen Evaluationen ist die Schule selbst verantwortlich. Die externe Evaluation wird unter Federführung des Schulamtes geplant und durchgeführt.

Verantwortliche Organe

Die Aufsicht über das gesamte Bildungswesen obliegt dem Staat. Die Bereiche der Qualitätssicherung werden von den Bildungsinstitutionen und von den staatlichen Amtsstellen ausgeführt.

Konzepte und Methoden

Die Methoden und Instrumente zur Qualitätssicherung und –entwicklung sind im Leitfaden für die Qualitätssicherung und -entwicklung im liechtensteinischen Schulwesen festgelegt. Dieser Leitfaden wird aktuell überarbeitet und ist daher nur noch teilweise in Gebrauch.

Im Folgenden werden die wichtigsten Methoden und Instrumente aufgeführt und erläutert.

Externe Evaluation

Die externe Evaluation wird durch das Schulamt geplant und durchgeführt (Leitfaden für die Qualitätssicherung und –entwicklung im liechtensteinischen Schulwesen).

Staat, Schulamt:

Die Evaluation der Schulen ist Teil der Gesamtstrategie zur Qualitätssicherung im Schulwesen. Ein grosser Teil der Qualitätssicherung, im Hinblick auf pädagogische und administrative Aufgaben der einzelnen Schulen, wird in der Regel durch schulübergreifende, inputorientierte Verfahren, Gesetze oder Verordnungen geregelt.

Das Schulamt ist zuständig für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Schulbetriebs in den öffentlichen Schulen. Dies beinhaltet insbesondere die Personalpolitik (Erstevaluation der Lehrpersonen findet im Einstellungsgespräch statt) sowie das Bildungscontrolling (Schulgesetz Art. 106).

Inspektorat:

Die externe Evaluation von Schulen und Lehrpersonen erfolgt durch die gesetzlich verankerte Inspektion. Stufeninspektorinnen und -inspektoren auf der Kindergarten-, Primar- und unteren Sekundarstufe sind dem Schulamt unterstellt.

Am Gymnasium und an der Berufsmaturitätsschule Liechtenstein wird die Aufsichtsfunktion von einer Unterrichtskommission ausgeübt, die sich aus externen Fachexperten zusammensetzt. Sie berät das Schulamt, die Schulleitung, die Fachschaften sowie einzelne Lehrpersonen und hat Kontrollbefugnisse bei der Beurteilung des Unterrichts und der Lehrpersonen.

Die Kommission hat insbesondere die Aufgabe zu prüfen, ob der Unterricht in den verschiedenen Fachbereichen in pädagogischer und methodisch-didaktischer Hinsicht geeignet ist, die Lehrplanziele zu erreichen.

Zudem muss geprüft werden, ob die Beurteilungen sowie die Promotion der Schülerinnen und Schüler den Anforderungen an schweizerischen und österreichischen Gymnasien entsprechen.

Die Tätigkeit des Inspektorats dient der Qualitätssicherung von Schulen und Unterricht. Die Inspektorinnen und Inspektoren arbeiten mit den Schulleitungen zusammen und sind verpflichtet, alle zwei Jahre mit jeder Lehrperson ein formales Personalgespräch zu führen. In einem ausführlichen Gespräch evaluieren die Lehrperson und die/der direkt vorgesetzte Inspektorin/Inspektor die Leistungen der Lehrperson.

Eine externe Evaluation der Schulen wird ca. alle fünf Jahre durch die pädagogische Arbeitsstelle des Schulamts durchgeführt.

Interne Evaluation

Für die Planung und Durchführung der internen Evaluationen ist die Schule selbst verantwortlich. Es liegt an der jeweiligen Institution, die Themen und Methoden auszuwählen. Grundlagendokumente sind das Leitbild der jeweiligen Schule und die Jahresplanung. Des Weiteren wird auch mit Kriterienkatalogen unter anderem zur Klassenführung, Unterrichtsgestaltung und Unterrichtsbeobachtung gearbeitet.

Schulebene:

Auf Schulebene sind das Lehrerteam sowie die Schulleitung für die interne Evaluation der Schulen verantwortlich. Sie wählen entsprechende Methoden und Ansätze.

Unterrichtsebene:

Auf der Unterrichtsebene sind die Lehrpersonen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Inspektorat zu einer Selbstevaluation verpflichtet.

Berufsbildung

Verantwortliche Organe

Die Aufsicht über die berufliche Bildung wird durch das Amt für Berufsbildung wahrgenommen. Der schulische Bereich der dualen Ausbildung, die schulische Berufsbildung sowie die berufliche Tertiärbildung (ISCED 5B) erfolgt an Bildungsinstitutionen in der Schweiz und untersteht somit den dortigen Aufsichtsbehörden.

Das Berufsbildungskonzept sieht des Weiteren eine Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung durch die Anbieter der beruflichen Ausbildung vor.

Konzepte und Methoden

Betriebe, die beabsichtigen Lehrlinge auszubilden, müssen bewilligt werden. Sie stellen hierzu einen Antrag an das Amt für Berufsbildung. Zukünftige Berufsbildnerinnen und Berufsbildner müssen spezifische Kurse absolvieren, um sich für die Ausbildung von Lehrlingen zu qualifizieren (vgl. Amt für Berufsbildung). Das Berufsbildungsgesetz fordert in Art. 6 die Sicherstellung der laufenden Qualitätsentwicklung durch die Anbieter der beruflichen Praxisausbildung, respektive der Lehrbetriebe.

Zwei Instrumente zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Bildung und zur Beurteilung der überbetrieblichen Kurse (üK) stellen die QualiCarte und QualüK dar. Die QualiCarte ist ein berufsunabhängiges Instrument zur Beurteilung der Qualität in der beruflichen Grundbildung. Mit dieser kann der Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb) nebst anderem die Ausbildungsqualität nachhaltig verbessern. QualüK ist ein Instrument zur regelmässigen Beurteilung der Qualität der überbetrieblichen Kurse. Es soll vor allem üK-Anbieter dazu dienen, Optimierungspotenzial zu erkennen und so die Ausbildung laufend zu verbessern.​

Die Lernziele sind per Verordnung geregelt. Der Lernfortschritt der Lernenden wird von den Anbietern der Berufsbildung (Lehrbetrieb und Schule) regelmässig evaluiert.