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Liechtenstein de:Zuständige Einrichtungen

Liechtenstein

8.Liechtenstein de:Erwachsenenbildung und Weiterbildung

8.1Liechtenstein de:Zuständige Einrichtungen

Last update: 14 December 2023

Zuständig für das liechtensteinische Bildungswesen ist in erster Linie der Staat. Je nach Anbieter und Programm sind das Schulamt, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung oder die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein befugt und üben die Aufsichtsfunktion gemäss den spezialrechtlichen Bestimmungen aus. Die Erwachsenenbildung wird gemäss dem Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung vom Staat gefördert. Die Stiftung Erwachsenenbildung koordiniert als Dachorganisation die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung. Die Institutionen der Erwachsenenbildung sind selbstständig organisiert.

Die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein ist als Dachorganisation zuständig für die Erwachsenenbildung in Liechtenstein. Das Ziel der Stiftung ist die Professionalisierung und Stärkung der Erwachsenenbildung. Ihre Aufgabe ist es, die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu koordinieren, die vom Landtag genehmigten Budgetmittel im Sinne des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung einzusetzen und generell die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu planen und zu fördern. Einen wichtigen Stellenwert nimmt zudem auch die Qualitätssicherung der Angebote in Zusammenarbeit mit den Anbietern ein.

Gemäss dem Gesetz über die Stiftung Erwachsenenbildung ist diese eine selbständige Institution. Sie wird vom Stiftungsrat und der Geschäftsführung getragen. Der Stiftungsrat wird von der Regierung für jeweils vier Jahre bestellt. Die Geschäftsführung wird von der Regierung auf Ansuchen und Antrag des Stiftungsrates ernannt. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Einhaltung des Stiftungszweckes und sorgt dafür, dass die der Stiftung zufliessenden Vermögenswerte im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften verwaltet und verwendet werden.