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Historical development

Liechtenstein

1.Liechtenstein de:Politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hintergrund und Trends

1.1Historical development

Last update: 26 March 2024

Allgemeiner geschichtlicher Hintergrund

Liechtenstein als Kleinstaat konnte im Gegensatz zu anderen kleinen Ländern seine Souveränität über die Jahre hinweg erhalten. Wichtige Schritte diesbezüglich waren die Aufnahme in den Rheinbund im Jahre 1806 sowie 1815 die Aufnahme als selbständiger Kleinstaat in den Deutschen Bund. 1862 erhielt Liechtenstein eine konstitutionelle Verfassung. Im Konstitutionalismus blieb die Regierungsgewalt beim Fürsten, der Landtag konnte in der Gesetzgebung jedoch nicht mehr übergangen werden. 1918 entstanden die ersten Parteien: die Christlich-Soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei. In den folgenden Jahren wurde zwischen Fürst und Landtag eine neue Verfassung ausgehandelt, die 1921 in Kraft trat. Diese bis heute gültige Verfassung sah wesentliche direktdemokratische Einrichtungen wie Volksinitiativen und Referendum vor.

Nach dem Zusammenbruch der Monarchie in Österreich wandte sich Liechtenstein aussenpolitisch der Schweiz zu. Der Zollvertrag mit Österreich wurde 1919 gekündigt. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurde mit der Schweiz ein immer dichter werdendes Netz von Verträgen ausgehandelt. Der bedeutendste ist der Zollvertrag von 1923, der bis heute die Basis für eine enge Partnerschaft bildet. 1938 kam es erstmals zu einer Regierungskoalition der beiden Parteien in Liechtenstein. Ein Jahr später wurde das Proporzwahlrecht eingeführt, das für die innenpolitische Stabilität des Landes sehr bedeutend war. 1938 nahm zudem mit Fürst Franz Josef II. der erste Landesfürst seinen Wohnsitz auf Schloss Vaduz.

Im Zweiten Weltkrieg war Liechtenstein von Krieg und Anschluss an Hitlers Grossdeutschland bedroht. Der Kleinstaat blieb jedoch von direkten Kriegshandlungen verschont und konnte stattdessen seine Standortvorteile nutzen. Er profitierte unter anderem von seiner zentralen Lage und der Zollunion mit der neutralen Schweiz, seinen steuerlichen Vorteilen und der politischen Stabilität und hatte keine Ausfälle von Armeeangehörigen. Die Nachkriegszeit war von einem anhaltenden Wirtschaftsaufschwung gekennzeichnet. Innerhalb weniger Jahrzehnte wandelte sich Liechtenstein von einem armen Agrarstaat zu einer modernen Gesellschaft mit einer diversifizierten Wirtschaft im Bereich Industrie und Dienstleistung. Der Bedarf an neuen Arbeitskräften, insbesondere auch aus dem Ausland, wuchs.

Um die Souveränität des Kleinstaates bei der internationalen Staatengemeinschaft zu rechtfertigen und zu bestätigen, war Liechtenstein immer wieder um Kooperationsmöglichkeiten und Mitarbeit in internationalen Organisationen bemüht. Seit den fünfziger Jahren trat Liechtenstein unter anderem folgenden Organisationen und Institutionen bei: Internationaler Gerichtshof in Den Haag (1950), KSZE/OSZE (1975), Europarat (1978), UNO (1990), EFTA (1991), EWR (1995) und WTO (1995). Daneben werden auch weiterhin die Beziehungen zu den Nachbarländern Schweiz und Österreich gepflegt.

Gesetzliche Entwicklung

Die erste gesetzliche Bestimmung, mit der das Schulwesen des Fürstentums Liechtenstein geregelt wurde, geht zurück auf den Beginn des 19. Jahrhunderts. Der damalige Erlass der fürstlichen Hofkanzlei zu Wien vom 18. September 1805 kann als Geburtsstunde des liechtensteinischen Schulwesens bezeichnet werden. So umfasste die Verordnung zur Einführung der allgemeinen Schulpflicht die sieben Punkte: Forderung nach dem Vorhandensein eines tauglichen Schullehrers in jeder Gemeinde, die reglementierte Anstellung sowie Absetzung von Lehrern, Dauer des Schuljahres, Forderung nach dem Vorhandensein eines Schulfonds in jeder Gemeinde, eine Reglementierung bezüglich dem Bau von Schulhäusern, Schulpflicht sowie Erlass eines Schulplans.

Mit dem Schulplan vom 31. Juli 1822 und dem Schulgesetz vom 1. August 1822, welches das Verhalten der Schülerinnen und Schüler umfasste, erfolgte eine ausführliche Schulordnung. Die Neuerung im Schulplan betraf insbesondere die Schaffung einer Schulinspektoratsstelle auf Landesebene. Das erste eigentliche Schulgesetz datiert aus dem Jahre 1827 wurde am 5. Oktober im Namen des Fürsten Johann I. in Kraft gesetzt. Es enthielt zahlreiche Änderungen und Neuerungen wie die Abschaffung des Schulgelds oder die Einführung von Bestimmungen über die Befähigung und die Dienstverhältnisse der Lehrer.

1859 wurde das erste umfassende und zugleich wirksame Schulgesetz in Liechtenstein erlassen. Hiermit verbunden war insbesondere die Stärkung der Schulverwaltung auf Landes- und Gemeindeebene, ein beträchtlicher Ausbau des Lehrplans für die Volksschule, eine Verlängerung der Schulpflicht auf acht Jahre sowie weitere Ausführungen über die Dienstverhältnisse und Besoldung der Lehrer.

Das nächste grundlegende Schulgesetz wurde am 9. November 1929 von Fürst Franz I. unterzeichnet. Es behandelte alle Aspekte des Schulsystems, die zu jener Zeit in Liechtenstein vorhanden waren. Es fanden erstmals die weiterführenden Schulen unter der allgemeinen Bezeichnung "Höhere Unterrichtsanstalten" Berücksichtigung; sie wurden wie folgt beschrieben: Unter die höheren Unterrichtsanstalten fallen alle im Lande bestehenden oder zu errichtenden Unterrichtsanstalten, die über Zweck und Grenzen der Volksschule hinaus eine höhere allgemeine oder berufliche Bildung zu vermitteln haben. Das Schulgesetz wurde mehrere Male abgeändert und mit zusätzlichen Gesetzen ergänzt.

1971 trat das noch heute gültige Schulgesetz in Kraft, welches als eigentliches Reformgesetz gilt. Wesentliche Neuerungen waren die Verkürzung der Primarstufe von sechs auf fünf Jahre, entsprechend eine Aufstockung der Oberstufe auf vier Jahre, die vertikale Neugliederung der Oberstufe in die drei Schularten Oberschule, Realschule, Gymnasium, die Institutionalisierung der Hilfsschule und der Sonderschule sowie die Festlegung der Schulpflicht auf neun Schuljahre.

Eine Besonderheit in der Entwicklung des liechtensteinischen Schulwesens stellte die behördliche Organisation mit dem Landesschulrat als oberstes Gremium dar. Diesem stand bis Ende 1969 jeweils der Schulkommissär, ein Geistlicher des Landes, vor. Ihm oblag die Aufgabe der Führung, Verwaltung und Organisation des gesamten nationalen Schulwesens. In den Gemeinden übernahmen die Ortsgeistlichen die Funktion des Lokalschulinspektors. Die Mitglieder des Landesschulrates und die Ortsgeistlichen hatten zudem die Aufgabe, sich jeweils am Schuljahresende anlässlich des "Prüfungstages" über den Leistungsstand der Klassen, sicher auch der Lehrerinnen und Lehrer, zu orientieren. Mit dem Schulgesetz von 1971 wurde diese Institution durch das neue Schulamt ersetzt.

Im Zuge der allgemeinen Bildungsreformbewegung der 1960er- und frühen 70er-Jahre wurde auch die Berufsbildung vorangetrieben. Diese war bis dahin nur rudimentär organisiert. Gemäss der Verfassung von 1921 gehörte die Förderung des hauswirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Unterrichts- und Bildungswesens zu den Staatsaufgaben. Im Schulgesetz von 1929 wurden die Lehrmeister verpflichtet, ihre Lehrlinge zum Besuch von Fachkursen anzuhalten. Im ersten Lehrlingsgesetz von 1936 wurde die theoretische Fachausbildung erstmals verpflichtend vorgeschrieben.

Das Berufsbildungsgesetz von 1976 reglementierte schliesslich die Berufsbildung und betrachtete sie ganzheitlicher. Es umfasst das gesamte Spektrum der Berufsbildung und bezieht auch die Organisation der einschlägigen amtlichen Stellen und Gremien mit ein. Über einen eigenen Hochschulbereich verfügt Liechtenstein formell seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992, aktuell dem Hochschulgesetz. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den tertiären Bildungsbereich und regelt die Aufgaben und Stellung der Hochschulen, deren Bewilligung, die Studiengänge, die Zulassungsbedingungen, die Rechte und Pflichten der Studierenden, Fragen des Lehrpersonals, die Qualitätssicherung und die staatliche Aufsicht. Mit dem neuen Gesetz kommt Liechtenstein den Vorgaben des Bologna-Prozesses auf legislativer Ebene nach, die es als kleines Land von Anfang an begrüsst und in der Praxis teilweise schon vorher umgesetzt hat.

Die Erwachsenenbildung und insbesondere deren Förderung wurde 1979 mit dem Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung reglementiert. 1998 wurde der Stiftung Erwachsenenbildung mittels des neuen Gesetzes über die Stiftung "Erwachsenenbildung Liechtenstein" die Planung; Koordination und Förderung der Erwachsenenbildung übergeben.

Vorschulische Erziehung

Eine von der öffentlichen Hand angebotene und organisierte Form der vorschulischen Erziehung kam in Liechtenstein erst nach der Reglementierung der Elementarschule (Primarschule) und nach der Gründung der ersten "Höheren Lehranstalt" (Sekundarschule) zustande. Im Jahre 1881 wurde der erste Kindergarten in der Gemeinde Schaan eröffnet. Die weiteren Gemeinden folgten diesem Beispiel nur zögernd, so dass sich die Entwicklung des Kindergartenwesens bis in die Zeit um 1965 erstreckte.

Eine besondere Rolle in der Entwicklung der vorschulischen Erziehung kam seit den Anfängen katholischen Ordensschwestern zu. Sie leiteten die Kindergartenabteilungen über Jahrzehnte und waren auch am Aufbau und Unterhalt eines medizinischen und sozialen Versorgungsnetzes in Liechtenstein massgeblich beteiligt. Zu Beginn waren die Kindergärten in den Elementarschulen untergebracht. Heute verfügen alle Gemeinden über selbständige Institutionen sowie ein optimales Angebot an Kindergartenplätzen.

Eine wesentliche Entwicklung fand hinsichtlich pädagogischer und organisatorischer Zielsetzungen statt. Nach der Jahrhundertwende waren die Kindergärten Berichten zufolge kaum mehr als "Kinderbewahrungsstätten". Heute ist der Kindergarten eine Schulart mit klar umschriebenen pädagogischen Zielen und didaktischen Vorgaben, die im Lehrplan verankert sind. Der Leitfaden zur Qualitätssicherung sowie das Qualitätsentwicklungssystem der öffentlichen Schulen gelten auch für den Kindergarten.

Mit der Neufassung des Lehrerdienstgesetzes von 2003 haben sich die Ausbildungsanforderungen sowie die Anstellungsbedingungen für Kindergartenlehrpersonen geändert. Gleich wie die Lehrpersonen der Primar- und Sekundarschulen wird die Ausbildung an einer anerkannten pädagogischen Hochschule mit entsprechenden Zulassungsanforderungen absolviert. Als Staatsangestellte sind Kindergartenlehrpersonen nach einheitlichen Anstellungsbedingungen (einschliesslich Entlöhnung und Sozialleistungen) der staatlichen Verwaltung unterstellt.

Elementarbildung

Aus den lückenhaften Angaben zu den Anfängen des liechtensteinischen Schulwesens geht hervor, dass vor 1719, als die Grafschaften Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein erhoben wurden, mindestens ein halbes Dutzend Dorfschulen als Elementarschulen bestanden. Um die Jahrhundertwende vom 18. zum 19. Jahrhundert führte jede politische Gemeinde ihre eigene Elementarschule, meist als einklassige Schule für mehrere Jahrgänge. 1805 wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Unterrichtet wurde vielfach von Ortsgeistlichen oder von Laien, die durch die Pfarrei angestellt wurden. Das Niveau der Grundschulbildung blieb in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sehr tief.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts bewirkte der Einsatz von Ordensschwestern in der Elementarschule eine Verbesserung des Schulangebots. Des Weiteren begannen angehende liechtensteinische Lehramtskandidaten, Lehrerausbildungsstätten im süddeutschen Raum, in der benachbarten Schweiz und in Vorarlberg zu besuchen, um erforderliche methodisch-didaktische Kompetenzen zu erwerben. Mit dem ersten Schulgesetz von 1827 wurde nicht nur der Inhalt und Aufbau der Elementarschule beschrieben. Es enthielt auch Bestimmungen über den Leistungsfortschritt von Schülerinnen und Schülern, die Ausbildung, die Anstellung und die Besoldung der Lehrer und Lehrschwestern sowie über die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen.

In den Anfängen sollte sich wie aus dem Schulplan von 1822 hervorgeht der Unterricht mit den Schwerpunktfächern Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen noch auf die "notwendigen Kenntnisse eines Landmannes" beschränken. Zunehmend, wie bereits in den Schulgesetzen von 1859 und 1929 erwähnt, wurden der Fächerkanon sowie die Ansprüche an fachliche, methodische und pädagogische Inhalte und Kompetenzen erweitert.

Mit dem Schulgesetz von 1971 wurde die fünfjährige Primarschule eingeführt und der Bildungsbereich nach und nach massgeblich reformiert. Zu den Neuerungen zählen Einführungsklassen und Vorschulen, die Kinder einen erleichterten Übergang in die Primarschule ermöglichen oder schulische Fördermassnahmen wie etwa der Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder. 1996 wurde an den dritten Klassen der Primarschule Englischunterricht eingeführt. 1999 wurde die bisherige Ziffernnote durch die lernzielorientierte schriftliche Beurteilung ersetzt.

Nebst den staatlichen Primarschulen wurde 1985 in Schaan die private Liechtensteinische Waldorfschule gegründet und 1995 eine weitere Privatschule, die Tagesschule formatio. Insgesamt kennzeichnend für den Bildungswandel sind vor allem die Bemühungen, die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen und zu fördern sowie die Qualitätssicherung. Diesbezüglich wurde auch ein neuer Lehrplan für den Pflichtschulbereich erlassen.

In den Anfängen der Schulgeschichte Liechtensteins führten nicht oder nur rudimentär ausgebildete Lehrpersonen durch den Unterricht. Noch im Schulgesetz von 1929 wird der Ausbildung keinen besonderen Stellenwert beigemessen. Sie wird sehr kurz und ohne konkrete Anforderungsbedingungen behandelt. Im Schulgesetz von 1971 manifestiert sich schliesslich der in der Zwischenzeit bedeutend vielschichtiger gewordene Aufbau des Schulsystems. Darin werden auch die Anforderungsprofile für Lehrpersonen deutlicher. Für die Primarschule gilt das Lehrdiplom, welches noch vor wenigen Jahren mehrheitlich an Seminarien der Sekundarstufe II erworben wurde. Ab Anfang der 1990er-Jahre wurde die Ausbildung von Lehrpersonen in der Schweiz zunehmend vereinheitlicht und an Hochschulen verlagert ("Tertiarisierung" der Bildung von Lehrpersonen). Damit einher gingen die Schaffung von Pädagogischen Hochschulen und die Abschaffung der Seminarausbildung. An den pädagogischen Hochschulen wird zusammen mit dem Lehrdiplom der Titel "Bacheolor of Arts" oder "Bachelor of Science" verliehen (siehe EDK Schweiz). Die generalistische Ausbildung befähigt Lehrpersonen alle oder den Grossteil der Unterrichtsfächer zu unterrichten.

Allgemeine Sekundarbildung

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden neben den Primarschulen mit recht bescheidenen Anforderungen weiterführende Schulen gegründet und so das Schulwesen allmählich verbessert. 1858 wurde die Landeshauptschule oder Landesrealschule in Vaduz durch einen privaten Initianten und Geldgeber ins Leben gerufen. Aus dieser entwickelte sich die Landesschule, die 1870 erstmals auch Mädchen aufnahm. Vom Bildungsniveau her war sie annähernd vergleichbar mit der österreichischen oder deutschen Bürgerschule oder mit einer schweizerischen Sekundarschule. 1873 errichteten Schwestern des Ordens der christlichen Liebe im Haus Gutenberg in Balzers eine private höhere Töchterschule, die sie bis 1918 führten. 1906 wurde in Eschen die erste weiterführende Schule als Sekundarschule eröffnet.

Für eine Weiterentwicklung des Schulwesens wurde insbesondere von geistlicher Seite auch bezüglich der eher dürftigen Mädchenbildung gesorgt. 1922 gründeten die Anbeterinnen des Blutes Christi aus Rankweil in Balzers eine Haushaltungsschule für Mädchen. 1935 wurde das Kloster St. Elisabeth in Schaan errichtet, an welchem sie ihre Lehrtätigkeit für Mädchen weiterführten. 1974 wurde die Mädchenrealschule St. Elisabeth gegründet, die seit 1994 staatlich geführt wird und seither als Realschule Schaan Mädchen und Buben offen steht.

Für die Knaben war der Bildungsbereich schon weiter ausgereift. In Balzers führten Schweizer Salettiner-Patres von 1935 bis 1939 zur Ergänzung ihres Gymnasiums in der Innerschweiz ein Progymnasium für Buben und zusätzlich von 1954 bis 1973 ein Lyzeum für die letzten zwei Klassen ihrer Schule. 1937 gründeten Maristen-Schulbrüder aus Bayern ein privates Realgymnasium, das Collegium Marianum, in Vaduz. Zuvor erlangten Liechtensteiner ihre Maturität hauptsächlich am Gymnasium in Feldkirch, das damals von Jesuiten geleitet wurde, oder in katholischen Internatsschulen in der Zentralschweiz.

Die weitere Entwicklung des Collegium Marianum verlief nicht problemlos. Gegner sahen in dem neuen Ausbildungsgang eine Gefahr für die bestehenden Landesschulen oder gar die Möglichkeit einer "Überproduktion" von künftigen Akademikern. Hinzu kam der Mangel an qualifizierten Lehrern und an Unterrichtsräumen. Auch wurde die liechtensteinische Matura von den Universitäten im Ausland, vorab in der Schweiz und in Österreich, zunächst nicht anerkannt. Diese unerfreuliche Entwicklung bewog den Orden nach 1952 nur noch ein Untergymnasium und parallel dazu eine wirtschaftliche Mittelschule zu führen. Der Staat erhöhte nach und nach seine Zuschüsse, was 1969 zur Aufhebung des Schulgelds und generell zu mehr Mitsprache führte. Zunehmend wurden auch weltliche Lehrpersonen an der Schule, die ab 1969 den Namen "Liechtensteinisches Gymnasium" trug, eingestellt. Ab demselben Jahr erhielten auch Mädchen Zugang zur gymnasialen Ausbildung. 1975 wurde mit der Schweiz eine Einigung um Anerkennung der liechtensteinischen Matura erzielt. 1976 konnte zwischen Österreich und Liechtenstein ein Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse unterzeichnet werden, das 1982 eine Ausweitung erfuhr. Die Kultusministerkonferenz der damaligen BRD hatte diese Anerkennung schon 1952 ausgesprochen. Diese Entwicklungen sowie insbesondere der fehlende Ordensnachwuchs führten dazu, dass der Orden die Trägerschaft der Schule 1981 vollends an den Staat übergab.

Einen wesentlichen Wandel für die Sekundarstufe I brachte das Schulgesetz von 1971. Es basierte auf fortschrittlichen internationalen Entwicklungen und brachte eine Neugestaltung des Schulsystems mit sich. Gemäss der internationalen Praxis wurden die grundlegenden Einteilungen als Primarschule bzw. Sekundarschule bezeichnet. Nach dem fünfjährigen Besuch einer gemeinsamen Primarschule konnte nun die weitere schulische Laufbahn entweder in der Oberschule, der Realschule oder dem Gymnasium fortgesetzt werden. Ende 2000 wurde das Schulgesetz abgeändert, um eine umfassende Reform der gymnasialen Oberstufe und die Erlangung der Berufsmatura zu ermöglichen. Die gymnasiale Schulzeit wurde gekürzt und die gesamte Schulzeit auf zwölf Jahre reduziert.

Berufsbildung

Aufgrund der agrarischen Ausrichtung der Wirtschaft in Liechtenstein waren Handwerk und Gewerbe bis weit ins 19. Jahrhundert meist nur eine Form des Nebenerwerbs. Ausbildungen in diese Richtung erfolgten grösstenteils im Ausland. Erst nach Mitte des 19. Jahrhunderts setzten hinsichtlich der Berufsbildung Entwicklungen ein. Ab 1860 wurden Abendklassen für Handwerker und Landarbeiter durchgeführt. Mädchen besuchten an der Sonntagsschule, welche für Schulabgängerinnen und -abgänger obligatorisch war, die Industrieschule mit Handarbeits- und Hauswirtschaftsunterricht und Knaben ab 1861 die Handwerkerschule. Zeichenkurse, die speziell auf das Baugewerbe ausgerichtet waren, standen ab 1865 auch älteren Jugendlichen und Männern offen.

Laut der Gewerbeordnung von 1910 war ein Lehrabschluss sowie eine zweijährige Gehilfenzeit Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines Gewerbes. 1925 wurde die Lehrlingskommission gegründet, die Lehrstellen vermittelte, Lehrverträge beglaubigte und Lehrlingsprüfungen abnahm. Von Mitte der 1920er bis in die 1930er Jahre gab es öffentliche Weiterbildungskurse im technischen Zeichnen, Buchhaltung und Handarbeit. Für Volksschulabgängerinnen und -abgänger wurde per Schulgesetz von 1929 die sogenannte Fortbildungsschule obligatorisch eingeführt. Sie bereitete die Mädchen auf ihr Dasein als Haufrauen und die Jungen auf die Arbeit als Handwerker vor. Mit dem Schulgesetz von 1971 wurde sie abgeschafft.

1936 trat das erste Lehrlingsgesetz in Kraft. Es verpflichtete die Lehrlinge zusätzlich zu einer praktischen Ausbildung in einem Lehrbetrieb, eine theoretische Fachausbildung zu absolvieren. Dieses duale Ausbildungssystem wurde zur Basis der beruflichen Grundausbildung.

Infolge des wirtschaftlichen Wachstums nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Zahl der Lehrstellen und –berufe in Liechtenstein an. Staat und Unternehmen förderten die für die Wirtschaft äusserst wichtige Berufsbildung zunehmend. Grössere Unternehmen richteten eigene Lehrabteilungen ein. Als Lehranstalt für eine höhere Berufsbildung wurde 1961 das Abendtechnikum in Vaduz gegründet, an welchem berufsbegleitend ein Technik-Studium in den Bereichen Maschinenbau, Bauingenieurwesen und Architektur absolviert werden konnte (vgl. Absatz zu Hochschulen).

1947 wurde eine Berufsberatungsstelle mit einem nebenamtlichen Berufsberater geschaffen. Die Stelle wurde 1965 zu einer vollamtlichen Stelle ausgebaut. 1981 wurde das Berufsinformationszentrum (BIZ) eröffnet und 2006 wurde die Stelle für Berufsberatung mit dem Amt für Berufsbildung zum Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zusammengeschlossen. Pläne zur Errichtung einer Berufsschule scheiterten 1935 und 1981. Stattdessen wurden Vereinbarungen mit Berufsschulen in der Schweiz, bzw. dem Kanton St. Gallen getroffen, welche schliesslich in einer umfassenden Vereinbarung von 1971 abgeschlossen wurden. Im Zuge der Entwicklung der Tertiärbildung bot das liechtensteinische Schulamt ab 1992 als Schulversuch einen Vorbereitungslehrgang ("Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife") für die Berufsmatura an. Nach erfolgreichem Abschluss konnte damit die Liechtensteinische Ingenieurschule (ehemals Abendtechnikum) und das Neu-Technikum Buchs besucht werden.

Der Vorbereitungslehrgang wurde 1994 als neue Schulart im liechtensteinischen Schulgesetz verankert und 2001 in Berufsmittelschule Liechtenstein (BMS) umbenannt. Der erfolgreiche Abschluss der BMS berechtigt zum Studium an allen Hochschuleinrichtungen in Liechtenstein und Österreich sowie an allen Fachhochschulen der Schweiz.

Das Berufsbildungsgesetz von 1976 gliederte die berufliche Grundausbildung in die Berufslehre und in die geringere Anforderungen stellende Anlehre sowie in Vollzeit- und Teilzeitberufsschulen. Zudem wurde darin die berufliche Weiterbildung und Umschulung geregelt. Im Berufsbildungsgesetz von 2008 wurde der Begriff Berufslehre in Berufliche Grundbildung umbenannt. Neu eingeführt wurde eine zweijährige Grundbildung mit Berufsattest. Des Weiteren wurden die Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Betrieben rechtlich verankert.

Das Berufsbildungsgesetz fördert unter anderem die Transparenz und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen im Bildungssystem, den Ausgleich der Bildungschancen, die Gleichstellung von Mann und Frau, die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sowie die internationale Zusammenarbeit und Mobilität. Während junge Männer durch die Bewerkstelligung von technischen Ausbildungsmöglichkeiten gefördert wurden, stand jungen Frauen lange Zeit nur eine sehr begrenzte Auswahl an Lehrberufen offen. Zu den traditionellen Frauenberufen wie Damenschneiderin, Verkäuferin oder Hebamme kamen ab Mitte der 1960er Jahre Berufe im Bildungs- und kaufmännischen Bereich sowie im Gesundheitswesen hinzu. Nach und nach erhielten Frauen dieselben Bildungschancen wie Männer und Jungen.

Hochschulwesen

Die ersten Bemühungen um die Gründung einer Hochschule gingen 1930 von auswärtigen Initianten aus. Zum Teil waren es Wissenschaftler aus Deutschland, die offenbar in Vorahnung der damaligen politischen Entwicklung in Deutschland Hochschulinstitute in Liechtenstein gründen wollten.

Zum Vorläufer der tertiären Ausbildung wurde schliesslich das 1961 gegründete Abendtechnikum Vaduz (heutige Universität Liechtenstein). Neben der Grundausbildung von Ingenieuren bot die Abendschule Fort- und Weiterbildungskurse im technischen Bereich an. 1963 wurde der bisherige Fachbereich Maschinenbau mit den Fachbereichen Architektur und Bauingenieurwesen erweitert. 1965 wurde die Ausbildungsstätte in die Höhere Technische Lehranstalt unbenannt und 1988 in die Liechtensteinische Ingenieurschule (LIS).

1986 erfolgte mit der privaten Internationalen Akademie für Philosophie (IAP), welche seit dem 28. Januar 2020 nicht mehr staatlich anerkannt ist, die erste Niederlassung einer Hochschule in Liechtenstein. 1986 wurde zudem das Liechtenstein-Institut in Bendern als hochschulähnliche Forschungseinrichtung gegründet. 1992 wurde die Liechtensteinische Ingenieurschule im Rahmen des neuen Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute als Fachhochschule anerkannt und der Fachbereich Wirtschaftsinformatik gegründet. 1997 wurde die LIS zur Fachhochschule Liechtenstein als Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt. Träger waren weiterhin der Staat und Organisationen der Wirtschaft. Aufgrund der strategischen Neuausrichtung erfolgte 2002 die Schliessung der technischen Fachrichtungen Maschinenbau und Bauingenieurwesen. Aus dem Fachbereich Wirtschaftsinformatik wurde der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mit den Instituten Entrepreneurship, Finanzdienstleistungen und Wirtschaftsinformatik auf- und ausgebaut.

Aufgrund der veränderten Hochschullandschaft in Liechtenstein und der Entwicklungen des Bologna-Prozesses wurde eine Gesetzesrevision nötig: so wurde das Gesetz von 1992 über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute aufgehoben und durch das Hochschulgesetz von 2004 ersetzt. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den tertiären Bildungsbereich und regelt die Aufgaben und Stellung der Hochschulen, deren Bewilligung, die Studiengänge, die Zulassungsbedingungen, die Rechte und Pflichten der Studierenden, Fragen des Lehrpersonals, die Qualitätssicherung und die staatliche Aufsicht. Liechtenstein setzt mit dem neuen Gesetz die Vorgaben des Bologna-Prozesses auf legislativer Ebene um, die es als sehr kleines Land von Anfang an begrüsst und in der Praxis teilweise schon vorher umgesetzt hat.

Im Februar 2005 erfolgte die Umwandlung der Fachhochschule zur Hochschule Liechtenstein. Im Juli 2008 erteilte die Regierung des Fürstentums Liechtenstein der Hochschule Liechtenstein das Recht Doktoratsstudiengänge anzubieten. Am 1. September 2009 wurde die Graduate School eröffnet. Die Master- und Doktoratsausbildung ist unter diesem institutionellen Dach vereint. Mit dem Gesetz über die Universität Liechtenstein wurde die Hochschule Liechtenstein im Februar 2011 in eine Universität umgewandelt. Seit 2000 besteht in Triesen die postgraduale Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL).

Erwachsenenbildung

Gelegentliche und eher unsystematische Versuche, Weiterbildungsmöglichkeiten für Erwachsene zur Verfügung zu stellen, wurden von den liechtensteinischen Landesbehörden ab der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts unternommen. In den meisten Fällen entstanden sie zunächst nebenbei, das heisst anlässlich anderer Massnahmen. Die Handwerkerschule, die 1861 durch Verordnung eingeführt wurde, sowie die ergänzenden Zeichenkurse (1865-1872) standen neben den Fortbildungsschulpflichtigen auch älteren Jugendlichen und Männern offen.

Die ersten Hinweise auf Kurse für Erwachsene stammen aus dem Jahr 1923. Lehrer der beiden weiterführenden Schulen führten auf Kosten der Regierung Abendkurse in verschiedenen Schulfächern durch. Ende der dreissiger Jahre organisierte das neu eröffnete Collegium Marianum in Vaduz für eine bestimmte Zeit Abendkurse in Stenographie und Sprachen.

Erst im Jahr 1957/58 wurden von den Landesbehörden organisierte berufliche Weiterbildungskurse für Erwachsene eingeführt. Die Organisation wurde von der Berufsberatungsstelle durchgeführt und hatte somit keine Verbindung zu den eigentlichen Schulbehörden. 1974 übernahm die staatliche Berufsberatungsstelle mit einem umfassenden Kursprogramm (eigene und fremde Kurse) eine weitere Koordinationsfunktion. Des Weiteren boten die Gewerbegenossenschaft, der Arbeitnehmerverband sowie der Bäuerinnenverband ihren Mitgliedern verschiedene fachliche und persönlichkeitsbildende Kurse an. Mehrere grössere Industrieunternehmen organisieren betriebsinterne oder überbetriebliche Weiterbildungsveranstaltungen meist fachlicher Art. Vermehrt wurde auch der externe Kursbesuch von Angestellten unterstützt.

Einen ersten Aufschwung der allgemeinen Erwachsenenbildung erlebte Liechtenstein 1948 mit der Gründung einer Volkshochschule. Dieses Bildungswerk wurde vom Pfarrer von Schaan, Kanonikus Johannes Tschuor, gegründet. Die Volkshochschule in Schaan war zwei Jahrzehnte lang eine der Hauptträgerinnen kultureller Tätigkeit in Liechtenstein. Die letzte Veranstaltung der Volkshochschule fand im Jahre 1976 statt. In der Zeit um 1960 folgten das "Liechtensteinische Bildungswerk - Verein für Erwachsenenbildung"; das "Katholische Bildungswerk Liechtensteiner Unterland", welches auch einen Beitrag auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung und der Berufsberatung leistete sowie der "Stefanuskreis Liechtenstein".

Die ersten Bemühungen um eine strukturierte und institutionalisierte Erwachsenenbildung gehen grösstenteils auf Initiativen kirchlicher Kreise zurück. So trat im Laufe der siebziger Jahre die römisch-katholische Kirche nicht nur als Förderin sondern auch als Trägerin der Erwachsenenbildung immer stärker hervor. Auch die einzelnen katholischen Pfarreien des Landes sowie die evangelischen Gemeinden organisierten verschiedene Veranstaltungen zur religiösen und allgemeinen Erwachsenenbildung.

1963 trat Liechtenstein der "Europäischen Föderation für katholische Erwachsenenbildung" bei. Um die Zusammenhänge mit den westlichen Nachbarn zu festigen, schloss sich Liechtenstein mit mehreren Schweizer Organisationen zur Bildung einer "Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein" (KAGEB) zusammen.

1964 wurde von der Regierung der Kultur - und Jugendbeirat geschaffen. Dieser übernahm das Patronat über die sogenannten Hobby-Kurse. Die Organisation der Kurse wurde am Anfang vom Kultur- und Jugendbeirat selbst durchgeführt dann aber von Privaten übernommen. Mitte der siebziger Jahre wurde die Leitung an die Berufsberatungsstelle übertragen. Im Zusammenhang mit der Vorbereitungsarbeit zum neuen Schulgesetz von 1971 wurde auch eine gesetzliche Regelung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung und der Berufsbildung in Erwägung gezogen, scheiterte aber aus verschiedenen Gründen. Erst 1976 wurde die Berufsbildung und die berufliche Weiterbildung für Erwachsene schliesslich reglementiert; die Regelung zur Förderung der allgemeinen Erwachsenenbildung erst 1979. Diese war notwendig, da die Zahl der Träger und deren Angebote stetig zunahmen.

Die staatliche Erwachsenenbildungskommission wurde Ende 1979 konstituiert. Zudem wurde eine Arbeitsstelle für die Erwachsenenbildung geschaffen, die ebenfalls 1979 eröffnet wurde. Bereits im Herbst desselben Jahres gab die Arbeitsstelle ihr erstes Veranstaltungsprogramm heraus. In den darauf folgenden Jahren entfaltete sie ihre Tätigkeiten mit einem immer differenzierteren Angebot.

Die berufliche und halbberufliche Weiterbildung war nun separiert von der gut ausgebauten allgemeinen Erwachsenenbildung. Es bestanden jedoch einzelne wichtige und bewährte Einrichtungen wie die von der Berufsberatungsstelle organisierten Weiterbildungskurse. Laut Berufsbildungsgesetz von 1976 ist das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung ausdrücklich befugt, berufliche Weiterbildungskurse nicht nur anzuerkennen, sondern nach Bedarf auch zu organisieren. Ausser den inländischen Veranstaltungen machen die Behörden auch regionale Weiterbildungsangebote bekannt.

1998 wurde aufgrund eines Beschlusses des Landtags die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein als Dachorganisation der Erwachsenenbildung gegründet. Ihre Aufgabe ist es, die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu koordinieren, die vom Landtag genehmigten Budgetmittel im Sinne des Erwachsenenbildungsgesetzes einzusetzen und generell die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu planen und zu fördern.

Gemäss dem Gesetz von 1998 ist die öffentlich-rechtliche Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein eine selbständige Institution. Sie wird getragen vom Stiftungsrat und der Geschäftsführung. Der Stiftungsrat wird von der Regierung für jeweils vier Jahre bestellt. Die Geschäftsführung wird von der Regierung auf Ansuchen und Antrag des Stiftungsrates ernannt. 

Bilaterale und internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich

Aufgrund des eingeschränkten Bildungsangebots bestehen insbesondere mit Nachbarsländern bilaterale Abkommen. Mit der Schweiz wurde 1974 ein Abkommen getroffen, welches die liechtensteinischen Maturitätsabschlüsse nach schweizerischen Kriterien prüft und anerkennt. Seit 1978 gibt es mit der Schweiz Vereinbarungen über die Teilnahme an den Bildungsangeboten der Sekundarstufe II und der Berufsschulen. Mit Beitritt der „Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge“ wird 1981 die Gleichstellung der Studierenden aus Liechtenstein mit jenen der Schweiz gewährleistet und die Ausgleichszahlungen für Studierende aus Liechtenstein geregelt.

Mit Österreich wurde 1977 ein Abkommen über die Zulassung von Absolvierenden des Liechtensteinischen Gymnasiums zu den österreichischen Hochschulen geschlossen. Weitere Abkommen auf dem Gebiet der Gleichwertigkeit und Anerkennung folgten und wurden 1997 im "Abkommen über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens" zusammengefasst und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung im Hochschulwesen beider Staaten ergänzt.

Bezüglich des schulischen Teils der Berufsausbildung und der höheren Berufsbildung sowie im Angebot von Fachhochschulen wurden mit dem Beitritt Liechtensteins zur "Interkantonalen Fachschulvereinbarung" 1999 die Zugänge für Studierende aus Liechtenstein gesichert. Mit dem Beitritt zum Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost (RSA) wurden ebenso der Zugang und die finanziellen Leistungen der Kantone für Ausbildungsgänge auf der Tertiärstufe geregelt (Berufsbildung und Zusatzausbildungen der Pädagogischen Hochschulen der EDK-Ost für bereits ausgebildete Lehrpersonen). Im Rahmen dieses regionalen Schulabkommens wird auch gewährleistet, dass Studierende aus benachbarten Kantonen der Schweiz die Berufsmittelschule Liechtenstein zu den im Abkommen vereinbarten Bedingungen besuchen können.

Im Hochschulbereich beteiligt sich Liechtenstein am Bologna-Prozess. Dieser zielt darauf ab, auf nationaler und internationaler Ebene Durchlässigkeit sowie Mobilität zu gewährleisten, um den Bildungsstandort und die damit verbundene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 1994 ist Liechtenstein der UNESCO-Konvention über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten Europas beigetreten. Seit 1997 ist Liechtenstein Mitglied der gemeinsamen Konvention des Europarates und der UNESCO, der so genannten ,"Lissabonner Konvention". Auf Grundlage dieser Konvention bemühen sich die Vertragsstaaten, Voraussetzungen für eine möglichst weitgehende Freizügigkeit bei der Gestaltung des Hochschulstudiums (Immatrikulation, Anrechnung von Auslandsemestern, Anerkennung von Abschlüssen des Grundstudiums, Stipendien) zu schaffen und das Prinzip der Nichtdiskriminierung ausländischer Studierenden voranzutreiben. Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Jahr 1999 verpflichtete sich Liechtenstein, am gemeinsamen Prozess der Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes teilzunehmen und damit auch die Beschlüsse aller Folgekonferenzen zu übernehmen. In der Neufassung des Hochschulgesetzes im Jahr 2004 wurden die im Rahmen der Bologna-Reform eingeführten Massnahmen verankert. Damit sind sie für alle öffentlichen und privaten Hochschulen sowie für hochschulähnliche Institutionen verbindlich.

Die Einführung der Bologna-Instrumente (ECTS, Stufen, Diploma Supplement) konnte in Liechtenstein, auch bedingt durch die Kleinheit, schnell umgesetzt werden. Mit dem Beschluss zur Entwicklung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQ.FL-HS) folgte Liechtenstein 2008 der Verpflichtung aus der Bergen Konferenz (2005) zur Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen, die kompatibel sind mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum (Bologna-Rahmen). Gerade für einen Kleinstaat wie Liechtenstein mit einem hohen Grad an akademischer und beruflicher grenzüberschreitender Mobilität sind Massnahmen für die bessere Anerkennung der Bildungsabschlüsse von grosser Bedeutung. Die Nationale Informationsstelle für akademische Anerkennungsfragen (NARIC Liechtenstein) berät und informiert Einzelpersonen sowie Institutionen bei Fragen der akademischen Anerkennung. Über die Anerkennung zum Zweck der Zulassung zu einem Studienprogramm entscheidet die jeweilige Hochschulinstitution.

Seit dem Beitritt zum EWR im Jahr 1995 nimmt Liechtenstein an den EU-Bildungsprogrammen Erasmus+ und Bildung teil. Die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) als Nationalagentur für Liechtenstein ist die zentrale Anlaufstelle für alle internationalen Bildungsprogramme. Weiter betreut und koordiniert die AIBA regionale Programme im Bildungsbereich und verantwortet die internationalen Berufsweltmeisterschaften, WorldSkills, der Nationale Qualifikationsrahmen NQFL und die Umsetzung des EEA Grants Programms im Bereich Scholarship.