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Liechtenstein de:Nationaler Qualifikationsrahmen

Liechtenstein

2.Liechtenstein de:Aufbau und Steuerung

2.5Liechtenstein de:Nationaler Qualifikationsrahmen

Last update: 14 December 2023

Nationaler Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (NQFL-HS)

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Jahr 1999 verpflichtete sich Liechtenstein, am gemeinsamen Prozess zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 teilzunehmen.

In der Neufassung des Hochschulgesetzes im Jahr 2004 wurden die, im Rahmen der Bologna-Reform eingeführten Massnahmen verankert. Damit sind sie für alle öffentlichen und privaten Hochschulen verbindlich. Die Einführung der Bologna-Instrumente (ECTS, Stufen, Diploma Supplement) konnte in Liechtenstein, nicht zuletzt bedingt durch die Kleinheit, schnell umgesetzt werden.

Mit dem Beschluss zur Entwicklung eines nationalen Qualifikationsrahmens folgte Liechtenstein 2008 der Verpflichtung aus der Bergen Konferenz (2005) Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen für den europäischen Hochschulraum (Bologna-Rahmen) kompatibel sind. Für einen Kleinstaat wie Liechtenstein mit einem hohen Grad an akademischer und beruflicher grenzüberschreitender Mobilität sind Massnahmen für eine bessere Anerkennung der Bildungsabschlüsse von grosser Bedeutung.

2011 wurde eine Hochschulverordnung verabschiedet, welche in Ergänzung zum Hochschulgesetz den Nationalen Qualifikationsrahmen, das Akkreditierungsverfahren und die hierfür gültigen Qualitätsstandards für Institutionen und Studienprogramme, die Zulassung ohne Matura (sur-Dossier), die Weiterbildungsstudiengänge, das Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen sowie den Schutz der Titel und Grade regelt.

2013 trat der Nationale Qualifikationsrahmen für das Liechtensteinische Hochschulwesen (NQFL-HS) in Kraft.

Nationaler Qualifikationsrahmen für den Berufsbildungsbereich (NQFL-BB)

Die Regierung legte 2011 mit dem Regierungsbeschluss den Grundstein für den NQFL. Der Auftrag für die Ausarbeitung des NQFL lautet, einen gesamtheitlichen Qualifikationsrahmen für das Bildungssystem in Liechtenstein zu erstellen.

Im Dezember 2017 hat die Regierung den Nationalen Qualifikationsrahmen zur Kenntnis genommen und zu dessen Umsetzung eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung über den Nationalen Qualifikationsrahmen im Fürstentum Liechtenstein trat 2018 in Kraft.

Liechtenstein hat sich dazu entschieden, die eigenen Berufsbildungs- und Hochschulabschlüsse im Rahmen eines nationalen Qualifikationsrahmens einzustufen. In den Niveaus sind Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen einer Person mit einem bestimmten Bildungsabschluss definiert. Dadurch kann das Bildungsangebot einerseits besser auf den Bedarf des Arbeitsmarktes abgestimmt werden und andererseits erhöht sich die Transparenz und die Vergleichbarkeit. Dies sind wichtige Kriterien für einen international ausgerichteten Industrie-, Dienstleistungs- und Bildungsstandort wie Liechtenstein.

Der Nationale Qualifikationsrahmen besteht aus acht Niveaustufen. Um die Gleichwertigkeit der Berufs- und Hochschulbildung darzustellen, wurde die Y-Form gewählt. Vorteil eines einheitlichen Qualifikationsrahmens in Y-Form ist es, dass die Durchlässigkeit zwischen den beiden Strängen sehr gut sichtbar ist. Da bei der dualen Berufslehre in Liechtenstein der schulische Teil in der Schweiz absolviert wird, kann bei der Zuordnung einer beruflichen Qualifikation zu einem bestimmten Niveau im Nationalen Qualifikationsrahmen von Liechtenstein die Einstufung des schweizerischen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) berücksichtigt werden. Daher wurde der Nationale Qualifikationsrahmen und die Umsetzungsverordnung sehr stark an die Schweiz angelehnt.