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Liechtenstein de:Fördermassnahmen für Lernende in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Liechtenstein

12.Liechtenstein de:Pädagogische Förderung und Beratung

12.7Liechtenstein de:Fördermassnahmen für Lernende in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 14 December 2023

Definition der Zielgruppe

Benachteiligte Bevölkerungsgruppen mit speziellen Bedürfnissen

Hierzu zählen sozial Benachteiligte, Erwachsene mit Migrationshintergrund und speziellen Bedürfnissen oder generell Erwachsene deren Grundkompetenzen in Bereichen wie Lesen und Schreiben, der deutschen Sprache oder im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien nicht ausreichen, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen und beruflichen Alltag teilzunehmen.

Arbeitnehmer:innen 

Andererseits gibt es Fördermassnahmen für in Liechtenstein wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezüglich beruflicher Weiterbildung.

Spezifische Unterstützungsmassnahmen

Fachbereich Chancengleichheit

Der Fachbereich Chancengleichheit setzt sich für die Förderung der Chancengleichheit in den Lebensbereichen Gleichstellung von Frau und Mann (gemäss Gleichstellungsgesetz), Behinderung, Migration und Integration, soziale Benachteiligung sowie sexuelle Orientierung ein. Das Aufgabengebiet umfasst Information und Koordination, Sensibilisierungs- und Projektarbeit, finanzielle Unterstützung für Förderprojekte und Beratungsstellen, Mitwirkung bei Rechtsetzungsvorhaben sowie Mitarbeit in regionalen und internationalen Fachgremien. 

Stipendienstelle

In Abhängigkeit zu den jeweiligen Einkommen können staatliche Darlehen für Um- und Weiterbildungsmassnahmen bezogen werden (siehe Kapitel 3).

Förderung von Sprachkursen

Eine gewisse Beherrschung der deutschen Sprache (Amtssprache) ist eine wesentliche Voraussetzung für das Leben in Liechtenstein und die Integration. Gute Sprachkenntnisse haben zudem zentrale Bedeutung für die Ausbildung sowie die Berufsfindung. Ebenso müssen zur Erlangung der Aufenthaltsbewilligung und insbesondere der Einbürgerung ausreichende Sprachkompetenzen der deutschen Sprache auf Niveau A1 – B1 vorliegen. Der Staat unterstützt deshalb den Besuch von Deutschkursen finanziell.