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Liechtenstein de:Bachelor

Liechtenstein

7.2.Liechtenstein de:Studiengänge im ersten Studienzyklus

7.2.1Liechtenstein de:Bachelor

Last update: 14 December 2023

Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die tertiären Ausbildungsprogramme der Klassifizierung ISCED 5A (siehe Einleitung Kap. 7).

Der Bachelor-Studiengang ist ein mindestens drei Jahre dauerndes Studium (180 ECTS), das der wissenschaftlichen Vorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern.

Fachrichtungen

Die Universität Liechtenstein bietet Bachelorstudiengänge in Architektur und Betriebswirtschaftslehre an.

Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) bietet keine Bachelorstudiengänge an.

Zulassungsbedingungen

Gemäss Art. 24 Hochschulgesetz setzt die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang folgendes voraus:

  • Kenntnisse der deutschen Sprache (von diesem Erfordernis ausgenommen sind Studierende im Rahmen von Austauschprogrammen)
  • Matura oder Berufsmatura

Ausserdem kann die Zulassung von weiteren studienspezifischen Voraussetzungen (bspw. künstlerische Eignung) abhängig gemacht werden. Ausländische Maturaausweise oder vergleichbare Abschlüsse sind nach Massgabe von Gegenrechtsvereinbarungen liechtensteinischen Ausweisen gleichwertig. Andere Ausweise müssen einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen werden. Ohne Maturaausweis oder vergleichbaren Abschluss kann zugelassen werden, wer seine Studierfähigkeit und seine Eignung für den von ihm gewünschten Studiengang durch andere Nachweise belegt („sur dossier“-Zulassung).

Ohne Maturaausweis oder vergleichbaren Abschluss kann zum Bachelor-Studium zugelassen werden wer die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1.  Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II;
  2. Sechsjährige Berufserfahrung, wovon mindestens drei Jahre in der Fachrichtung des anvisierten Studiengangs absolviert sein müssen; und
  3. Nachweis der Studierfähigkeit mittels einer Aufnahmeprüfung auf Maturitätsniveau.

Das Verfahren für die „sur Dossier“-Aufnahme wird von den Hochschulen bestimmt.

Studieninhalte

Aufbau und Inhalt der Studiengänge sind in Studienordnungen und -reglementen sowie in Studienplänen und Modulhandbüchern der jeweiligen Hochschulen autonom geregelt. Es gibt keine nationalen Vorgaben. Die Studienordnungen geben vor, welche Module (einschliesslich ECTS Punkten) für einen erfolgreichen Studienabschluss absolviert werden müssen und kennzeichnen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Studienordnungen und Modulhandbücher dienen einerseits der Orientierung der Studierenden, andererseits sind sie Grundlage für die Planung des Lehrangebotes im Fachbereich. Studien- oder auch spezifische Prüfungsordnungen legen die Voraussetzungen zur Prüfung, das Prüfungsverfahren und die Prüfungsfächer fest.

Lehrmethoden

Die Formen der Lehrmethoden und –veranstaltungen (Vorlesungen, Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Tutorate, E-Learning etc.) sind vielseitig und werden von den Hochschulen autonom bestimmt. Verschiedene Studiengänge erfordern obligatorische oder empfohlene Praktika von unterschiedlicher Dauer. Je nach Fachgebiet sind Fallstudien, Projektarbeiten oder dergleichen Teil der Ausbildung. Das Selbststudium (Lektüre, Verfassen von schriftlichen Arbeiten, Vorbereiten von Referaten usw.) gehört zu allen Studienrichtungen.

Studienerfolg

Die Studienreglemente und Promotionsordnungen der Hochschulen bzw. der Fakultäten regeln die Zulassung, Organisation und Bewertung von Leistungskontrollen (Prüfungen, schriftliche Arbeiten usw.), die Möglichkeit allfälliger Wiederholungen bei ungenügenden Leistungsnachweisen sowie die zulässige Höchststudiendauer. Die Studienordnung der Universität Liechtenstein legt eine Begrenzung der Studiendauer von 12 Semestern für die Bachelor-Stufe fest.

Berufsfähigkeit

Das Gesetz über das Hochschulwesen sieht für Bachelor-Studiengänge nebst der wissenschaftlichen Bildung explizit das Ziel der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten vor. Die Umsetzung dieser Zielsetzung, respektive die Lehrplan-Entwicklung, ist Sache der Hochschulen und ist im Rahmen von Qualitätssicherungsmassnahmen zu prüfen. Um den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern oder zu konkretisieren, können Hochschulen Massnahmen wie (obligatorische) Praktika verlangen und ins Studium integrieren. Zudem werden Hilfestellungen wie Career Service angeboten. Bezüglich solcher Massnahmen gibt es kein nationales Konzept.  Es wird von den Hochschulen autonom geregelt.

Der Bachelorabschluss ist des Weiteren Voraussetzung für den Eintritt in einen Masterstudiengang.

Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung stützt sich auf die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulinstitutionen, über welche die Hochschulen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst verfügen. Die Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt an der Universität Liechtenstein aufgrund des in der Schweiz und Liechtenstein gültigen numerischen Notensystems (1 (=tiefste Note) bis 6 (=höchste Note)) und/oder mit den ECTS Graden. Das Hochschulgesetz regelt die Anwendung des European Transfer Credit Systems (ECTS) für alle Studiengänge und legt die Definition eines Kreditpunkts wie folgt fest: 1 ECTS = 30 Stunden Arbeitsaufwand (Unterricht + selbstständiger Lernaufwand der Studierenden). In den Studienplänen und Modulbeschreibungen der Hochschulen werden die ECTS-Credits des jeweiligen Moduls angegeben. Das Gesetz sieht für die Beschreibung der Studiengänge und deren Module des Weiteren die Beschreibung der Lernergebnisse vor. Der Nationale Qualifikationsrahmen legt als Orientierung die Dublin Deskriptoren zur Beschreibung der Lernergebnisse vor. Die erbrachten Studienleistungen werden im Diploma Supplement ausgewiesen.

Abschlusszeugnis

Die Vergabe von Hochschulqualifikationen und Graden erfolgt durch die Hochschulen. Diese sind grundsätzlich im Gesetz geregelt. Folgende Grade werden für Studiengänge der Bachelor-Stufe verliehen, welche seit Inkrafttreten des Hochschulgesetzes durchgeführt werden:

  • Bachelor of Arts in (+ Fachrichtung) - BA, 180 ECTS
  • Bachelor of Science in (+ Fachrichtung); - BSc, Mindestens 3 Jahre (6 Semester)

Das Hochschulgesetz verpflichtet alle Hochschulen zur unentgeltlichen Ausstellung von Diploma Supplements (in Deutsch und in Englisch).