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Liechtenstein de:Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Liechtenstein

6.Liechtenstein de:Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.3Liechtenstein de:Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Last update: 26 January 2024

Beurteilung der Schüler:innen 

Die schulische Leistung wird durch regelmässige Lernkontrollen und standardisierte Tests, wie den Check dein Wissen (Checks FL), festgestellt. Die Checks FL ermöglichen unabhängige Standortbestimmungen am Ende jedes Zyklus' des Lehrplan 21, bzw. des Liechtensteiner Lehrplans. Die Prüfungen werden jeweils am Ende der 2., 6. und 9. Klasse durchgeführt. Diese Zeitpunkte sind auf den Liechtensteiner Lehrplan «LiLe» abgestimmt, weil dann die Grundansprüche des Zyklus’ erreicht sein sollten. Erfasst werden auf allen Stufen Kompetenzen in Deutsch (Lesen und Sprache im Fokus) und in Mathematik (Zahl und Variable, Form und Raum sowie Grössen, Funktionen, Daten und Zufall) sowie am Ende der 6. und 9. Klasse zusätzlich in Englisch (Hören und Lesen). Die Checks schliessen mit einem Fragebogen zu einem allgemeinen Schulthema ab.

Leistungserhebungen an Liechtensteiner Schulen sind gesetzlich verpflichtend (Art. 106 SchulG) und fanden in der Vergangenheit bereits im Rahmen der «Standardprüfungen» statt. Mit der Einführung des Liechtensteiner Lehrplans fand über Checks eine Erneuerung dieser Erhebungen statt, die zudem erstmals digital durchgeführt werden. 

Die adaptiven Online-Tests für die 6. und 9. Klasse dauern je 40 Minuten. Dementsprechend werden für die Durchführung der Online-Tests in Deutsch und Englisch je rund zwei Lektionen und in der Mathematik drei Lektionen benötigt.

Auf der Sekundarstufe spielt das Zeugnis bei der Beurteilung der Schüler:innen eine wichtige Rolle. Es wird zweimal im Jahr, jeweils Ende Semester, ausgestellt und gibt Rechenschaft über Leistungen sowie das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Das Semesterzeugnis bildet die Grundlage für den Entscheid über die Beförderung in eine höhere Schulstufe sowie eine zusätzliche Information für den Übertritt in eine weiterführende Schullaufbahn oder in das Berufsleben. Zusätzlich zum Zeugnis finden in der Regel Beurteilungsgespräche mit den Schüler:innen und den Erziehungsberechtigten statt.

Die Notenskala reicht von 1 bis 6 (6 = sehr gut, 5 = gut, 4 = genügend, 3 = mangelhaft (1 Minuspunkt), 2 = schwach (2 Minuspunkte) und 1 = sehr schwach (3 Minuspunkte). Es können auch Halbnoten verwendet werden. Die Noten in den einzelnen Fächern werden durch schriftliche und mündliche Tests und Prüfungen ermittelt. Die Beurteilung der Mitarbeit und des Verhaltens erfolgt in Worten mit folgender Abstufung: "gut", "Beanstandung", "schwerwiegende Beanstandung". Der Besuch von Leistungszügen in der Ober- und Realschule wird zusätzlich mit den Buchstaben A oder B vermerkt. A bedeutet erhöhte (gymnasiale) Anforderungen, B Basisanforderungen.

Im Hinblick auf den Übertritt in die Sekundarstufe II finden am Ende der 3. Klasse für alle Schüler:innen der Oberschule und Realschule und für Schüler:innen des Gymnasiums mit einem Notendurchschnitt unter 4.3 verpflichtend Standortgespräche statt. Hierbei sollen mit Einbezug der Eltern die Schul- und Berufswahlsituation geklärt und Stärken und Schwächen im Hinblick auf die weitere schulische Karriere (9. Schulstufe und Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums) diskutiert werden

Versetzung der Schüler:innen

Die Versetzung der Schüler:innen ist in der Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I geregelt.

Durch Beschluss der Klassenkonferenz in die nächste Klasse versetzt, werden Schüler:innen der Ober- und Realschule, die im zweiten Semesterzeugnis einen Promotionsdurchschnitt von mindestens 3.5 an der Oberschule und 4.0 an der Realschule erreichen.

Am Gymnasium ist ebenfalls ein Promotionsdurchschnitt von mindestens 4.0 für die Versetzung in die nächste Klasse notwendig. Einzelne Noten können dabei ungenügend sein. Durch Anwendung von Minuspunkten wird eine Kompensation ermöglicht (1. Klasse max. 1 Minuspunkt/max. 2 ungenügende Noten; 2. Klasse max. 1.5 Minuspunkte/max. 2 ungenügende Noten; 3. Klasse max. 2 Minuspunkte/ max. 3 ungenügende Noten). Schüler:innen, die den jeweiligen Promotionsdurchschnitt nicht erreichen, müssen die Schulstufe wiederholen oder die Schulart wechseln. Es darf nur einmal eine Schulstufe auf der Sekundarstufe I wiederholt werden. Die Klassenkonferenz kann Schüler:innen trotz Nichterreichens des erforderlichen Promotionsdurchschnittes in die nächste Schulstufe befördern, wenn:

  1. die ungenügenden Leistungen auf besondere Umstände wie eine Lernbehinderung, die gerade behandelt wird, auf unregelmässige Vorbildung, längere Krankheit, ungünstige Familienverhältnisse, Schulwechsel, Fremdsprachigkeit und dergleichen zurückzuführen sind;
  2. an der Oberschule eine Wiederholung der Schulstufe unzulässig oder aussichtlos ist;
  3. sich ein:eine Schüler:in in wenigstens einem Fach im Leistungszug A befinden und dort mindestens mit der Note 4 beurteilt werden. Diese Entscheidung stützt sich auf eine Gesamtbeurteilung, die den tatsächlichen Leistungsstand, die Lernfortschritte und eine Prognose über die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des:der Schülers:Schülerin berücksichtigt.

Die Schüler:innen und deren Eltern werden in regelmässigen Gesprächen über die Beurteilung der Leistungen und des Lern-, Sozial- und Arbeitsverhaltens sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen in Kenntnis gesetzt. Pro Schuljahr ist mindestens ein Elterngespräch zu führen, in der Regel im Beisein des:der Schülers:Schülerin. Gegen einen Entscheid der Klassenkonferenz betreffend Notengebung oder Nichtbeförderung können die Eltern bis zu 14 Tage ab Zustellung Beschwerde beim Schulamt erheben (SchulG, Art. 32).

Abschlusszeugnis

Am Ende der Sekundarstufe I (= Ende der obligatorischen Schulzeit) wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Die Noten im Abschlusszeugnis berechnen sich aus den Semesternoten und den Ergebnissen der Abschlussprüfung.

Schüler:innen der Unterstufe des Gymnasiums setzen ihre schulische Laufbahn in der Regel in der Oberstufe des Gymnasiums fort.