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Liechtenstein de:Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Liechtenstein

6.Liechtenstein de:Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.1Liechtenstein de:Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Last update: 14 December 2023

Die Sekundarstufe I folgt auf die fünfte und letzte Stufe der Primarschule und dauert vier Jahre (6. bis 9. Stufe). Sie bildet den zweiten Teil der obligatorischen Schulzeit. 

Die Sekundarstufe I umfasst drei verschiedene Schularten (Oberschule, Realschule und Gymnasium) mit gleichem Lehrplan aber unterschiedlichem Leistungsniveau. Für die Zuweisung der Schüler:innen nach der Primarschule gelten die folgenden Richtwerte: Oberschule 28%, Realschule 50%; Gymnasium 22%. Wechsel innerhalb der drei Schultypen sind in den vier Jahren der Sekundarstufe I möglich. 

In den weiterführenden Schulen wird die Grundbildung der Primarstufe fortgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf einer breiten Allgemeinbildung und der Entwicklung der Persönlichkeit und der Selbstständigkeit liegt. An der Oberschule, der Realschule und dem Gymnasium sind spezielle Sportklassen für ausgewählte Sportler:innen in den normalen Lehrplan integriert. Für Jugendliche mit erhöhtem heilpädagogischem Förderbedarf gibt es eine Sonderschule mit Förder- und Betreuungsangeboten (vgl. Kapitel Primarschule).

 

Arten von Bildungseinrichtungen

Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt in Jahrgangsklassen und ist leistungsdifferenziert in die drei Schularten Oberschule, Realschule und Gymnasium gegliedert. 

Oberschule

Die Oberschule ist eine allgemeinbildende Schule mit unterschiedlichen Anspruchsniveaus. Sie hat die Aufgabe, den Unterrichtsstoff der vorangegangenen Schuljahre zu erweitern und die praktischen Anlagen der Schüler:innen zu fördern um sie auf die Anforderungen des Berufslebens vorzubereiten. Die letzten Schulstufen dienen auch der Abklärung von Berufsneigung und Berufseignung. Pro Jahrgang besuchen etwa 25% der Schüler:innen die Oberschule. 

Realschule

Die Realschule ist der Schultyp mit der heterogensten Zusammensetzung. Pro Jahrgang besuchen etwa 50% der Schüler:innen die Realschule. Sie hat die Aufgabe, eine erweiterte und vertiefte Ausbildung zu vermitteln und auf anspruchsvolle Ausbildungsgänge der beruflichen oder allgemeinen Sekundarstufe II vorzubereiten.  Um die verschiedenen Leistungsanforderungen erfüllen zu können, werden innerhalb von Jahrgangsklassen zusätzlich in einzelnen Fächern Leistungszüge (A – erhöhte/gymnasiale Anforderungen / B – Basisanforderungen) geführt.

Gymnasium

ie Ausbildung am Liechtensteinischen Gymnasium dauert sieben Jahre und ist in die Unter- und Oberstufe gegliedert. Sie deckt damit die Sekundastufe I und II ab.  In den ersten beiden Stufen gilt der Lehrplan der Sekundarstufe I, in der dritten Stufe wird gemäss dem Lehrplan und der Lektionentafel des Gymnasiums unterrichtet.

Ziel und Aufgabe des Gymnasiums ist es, die Schüler:innen auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. Eine wichtige Anforderung ist die Selbstverantwortung der Schüler:innen für das eigene Lernen. Das Gymnasium bietet auf der Oberstufe fünf verschiedene Profile an, die zur Maturität führen. Die Profilwahl ist keine Entscheidung für eine bestimmte Studienrichtung. Die Wahlfächer machen gesamthaft ca. 10-20% der Fächerbreite aus. Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wird im Rahmen eines Schulversuchs eine bilinguale Matura angeboten. Die Gymnasialausbildung schliesst mit der Matura ab, die sowohl in der Schweiz als auch in Österreich zum prüfungsfreien allgemeinen Zugang zu allen Hochschulen berechtigt

Sportschule Liechtenstein

Die Sportschule Liechtenstein bietet Jugendlichen, welche eine sportliche Karriere anstreben, spezifische Rahmenbedingungen, um den notwendigen zeitlichen Aufwand für Training und Wettkämpfe mit der schulischen Laufbahn auf Oberschul-, Realschul- oder Gymnasialebene zu vereinbaren. Die Sportschule ist in die Regelschule integriert.

Sonderpädagogische Tagesschule Schaan

An der Sonderpädagogischen Tagesschule in Schaan wird Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind und besondere Bedürfnisse benötigen, eine unentgeltliche Ausbildung nach heilpädagogischen Gesichtspunkten vermittelt. Die Schule ist Teil des Heilpädagogischen Zentrums des Fürstentums Liechtenstein (HPZ). Das HPZ bietet Menschen mit besonderen Bedürfnissen allen Alters Förderung, Begleitung, Betreuung sowie diverse Therapieformen und Ausbildungsmöglichkeiten an. 

Geografische Verteilung 

Für jede öffentliche Schule ist ein Schulbezirk festzusetzen. Für die Sekundarstufe wird der Schulbezirk von der Regierung festgesetzt. Die Zuordnung der Schüler:innen  erfolgt aufgrund geografischer Kriterien.

Sekundarschulen sind räumlich von den Primarschulen getrennt. Im Unterschied zu den Primarschulen werden nicht in allen Gemeinden Sekundarschulen geführt. Auf der Sekundarstufe werden für die Festlegung der Schulbezirke mehrere Gemeinden zusammengefasst. 

Derzeit gibt es folgende öffentliche Schulen auf der Sekundarstufe I:

Für den Transport in die Gemeinden ausserhalb der Standortgemeinden werden morgens, mittags und nachmittags/abends Schulbusse eingesetzt. Zusätzlich erhalten alle Schüler:innen ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. 

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Über die Zulassung zu einer weiterführenden Schule auf der Sek I-Stufe entscheiden die Leistungen am Ende der Primarstufe, die Empfehlung der Lehrperson unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sowie in spezifischen Fällen eine Übertrittsprüfung (siehe Kapitel zur Primarschule).

Zugang zum Freiwilligen 10. Schuljahr haben alle Jugendlichen aus der Oberschule, der Realschule sowie des Gymnasiums, welche das 9. Schuljahr und damit die Pflichtschule absolviert haben. 

Es besteht keine freie Schulwahl im öffentlichen Bildungswesen. Schüler:innen besuchen die Schule ihres Wohnbezirkes. Wenn besondere Gründe vorliegen, kann das Schulamt von dieser Regelung absehen.

Altersstufen und Klassenbildung

Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt in Jahrgangsklassen und ist in manchen Fächern leistungsdifferenziert. In der Regel wird der Unterricht von Fachlehrpersonen erteilt. 

Die Leitung einer Klasse obliegt der Klassenlehrperson. 

Bezüglich Klassenbildung gelten für die Realschulen und das Gymnasium die Mindestzahl von 12, die Durchschnittszahl von 20 und die Höchstzahl von 24 Schüler:innen. Für die Oberschulen gelten die Mindestzahl von 8 und die Höchstzahl von 16 Schüler:innen.

Gliederung des Schuljahres

Das Schuljahr ist in zwei Semester gegliedert und dauert insgesamt zwischen 38 und 40 Wochen (ca. 200 Schultage) zwischen Mitte August und Anfang Juli. 

Die Schulferien sind national geregelt und finden im Sommer, Herbst, an Weihnachten, im Februar und im Frühling statt (vgl. Kap. Primarschule).

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

In allen Schultypen der Sekundarstufe I findet der Unterricht von Montag bis Freitag statt. Mittwochnachmittag ist in der Regel schulfrei. Die Wochenstundenzahlen pro Fach und Klasse sind in der Verordnung über Lehrplan für den Kindergarten, die Primar- und Sekundarschulen sowie in der Verordnung über den Lehrplan, die Promotion und die Matura auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums festgelegt:

Das wöchentliche Pflichtpensum beträgt 34 Lektionen und die maximale wöchentliche Stundenanzahl 38. Jede Lektion dauert 45 Minuten. Vormittags ist eine zusammenhängende Pause von 20 Minuten einzulegen und nachmittags, sofern der Nachmittagsunterricht mehr als zwei Lektionen aufweist, eine von 15 Minuten. Zusätzlich gibt es mindestens zwei Unterrichtspausen von fünf Minuten.

Der Unterricht beginnt an den Sekundarschulen nicht vor 7.30 Uhr und die Mittagspause dauert mindestens 75 Minuten. An Schulzentren mit Mensa kann die Pause zugunsten von Wahlfächern bis auf 40 Minuten verkürzt werden. Während der Mittagspause ist Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht nicht erlaubt ausser im Fach Haushaltskunde, sofern das Mittagessen während des Unterrichts eingenommen wird. Der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht endet spätestens um 17.00 Uhr.