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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Higher education funding

Liechtenstein

3.Funding in education

3.2Higher education funding

Last update: 4 April 2024

Finanzierung

Hochschulen

Die Erteilung einer Bewilligung für die Errichtung und Führung einer Hochschule verleiht keinen automatischen Anspruch auf Staatsbeiträge. Staatsbeiträge werden entrichtet, sofern ein Gesetz die Verleihung eines solchen Beitrags an eine bestimmte Hochschule vorsieht (z.B. Universität Liechtenstein) oder auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung zwischen einer Hochschule und der Regierung, sofern ein öffentliches Interesse besteht und die Einrichtung einen Bedarf abdeckt.

Ausserdem können Forschungseinrichtungen, welche für Liechtenstein relevante Forschung betreiben (Liechtenstein Institut), im Rahmen einer Leistungsvereinbarung gefördert werden.

Als öffentlich-rechtliche Stiftung wird die Universität Liechtenstein vom Staat subventioniert bzw. getragen. Der Staat widmet der Universität Liechtenstein die für den Hochschulbetrieb notwendigen beweglichen Vermögenswerte und stellt die für den Hochschulbetrieb notwendigen Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Ausserdem entrichtet der Staat per Finanzbeschluss einen Staatsbeitrag. Liechtenstein unterhält Abkommen mit der Schweiz und Österreich, die in Liechtenstein wohnhaften Personen Studienplätze zu nationalen Konditionen garantieren.

Laut der Bildungsstatistik 2020 betrugen die staatlichen Beiträge an Fachhochschulen im Jahr 2019 CHF 5 196 946 Mio, an Universitäten im Ausland CHF 4 819 954 und an die Universität Liechtenstein CHF 13 800 000.

Höhere Berufsbildung

Die Finanzierung der beruflichen Bildung wird durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Der Staat trägt die Kosten für das Schulgeld (z.B. Berufsschulen und berufsbildende höhere Schulen), für die obligatorischen Ausbildungskurse der Berufsbildner:innen, für die Prüfungen und andere Qualifikationsverfahren, für Nachhol- und Wahlkurse an Berufsschulen usw. Der Staat leistet auch Beiträge z.B. für externe Kurse, für Vorbereitungsmassnahmen für die berufliche Grundbildung, für die internationale Koordination im Bereich der Berufsbildung usw.

Liechtenstein hat keine eigenen Berufsfachschulen und ist daher auf die schulischen Angebote der Schweiz (Interkantonale Berufsfachschulvereinbarung) angewiesen. Die staatlichen Ausgaben für die Höhere Berufsbildung im 2019 betrugen laut der Bildungsstatistik 2020, CHF 2 639 391 Mio.

Gebühren innerhalb der öffentlichen Hochschulbildung

Die Studiengebühren betragen an der Universität Liechtenstein CHF 950 pro Semester. Die Studiengebühren an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein sind abhängig von der Art der Studiengänge wesentlich höher.

Finanzielle Unterstützung für die Familien von Studierenden 

Grundsätzlich sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, bis zum Abschluss einer Erstausbildung ihrer Kinder für die entstehenden Kosten aufzukommen. Bei beschränkten finanziellen Mitteln können die Studierenden Stipendien oder Ausbildungsdarlehen beantragen.

Finanzielle Unterstützung für die Studierenden 

Die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen ist im Stipendiengesetz geregelt. Der Staat gewährt Ausbildungsbeihilfen in Form von Stipendien (ohne Rückzahlungspflicht) und zinsfreien Darlehen (müssen rückerstattet werden). Grundsätzlich haben in Liechtenstein wohnhafte Personen, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung mindestens 3 Jahre ununterbrochen oder insgesamt mindestens 5 Jahre ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein nachweisen können, das Anrecht, Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu stellen. Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip (Abhängig von Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten). Ab dem 25. Lebensjahr kann (unabhängig von Einkommen der Erziehungsberechtigten) eine Ausbildungsbeihilfe in Form von Stipendium und zinsfreiem Darlehen beantragt werden. Sie kann erlöschen, wenn die maximale Ausbildungsdauer ausgeschöpft ist. Ab dem 32. Lebensjahr werden keine Stipendien sondern ausschliesslich Darlehen zu Ausbildungszwecken vergeben. Unterstützt werden schulische und berufliche Erst- und Zweitausbildungen, die zu einem in Liechtenstein anerkannten Abschluss führen, sowie anerkannte Weiterbildungen.

Die staatlichen Ausgaben für Stipendien betrugen laut der Bildungsstatistik 2020, 2019 CHF 3 014 318 Mio und für Studiendarlehen CHF 1 655 067.

Private und staatlich geförderte Bildungseinrichtungen 

Die Festlegung der Studiengebühren liegt bei den privaten Institutionen.

Ausbildungsbeiträge können auch für den Besuch einer privaten Einrichtung beantragt werden. Jedoch nur wenn der Abschluss staatlich anerkannt ist. Für Ausbildungszulagen oder Steuerabzüge gelten die gleichen Bedingungen wie bei öffentlichen Einrichtungen.