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Liechtenstein de Overview

Liechtenstein

Overview

Last update: 14 December 2023

Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt wird von Fürst und Volk getragen. Mit 160 km² ist Liechtenstein der viertkleinste Staat in Europa. Die Kleinheit des Landes sowie seine geopolitische Lage und historisch gewachsenen Beziehungen mit den Nachbarstaaten sind von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Landes und seines Bildungssystems.

Besonderheiten des Bildungssystems Liechtensteins

Das liechtensteinische Bildungswesen, sowohl das öffentliche als auch das private, liegt in der Verantwortung und unter Aufsicht des Staats. Es besteht allgemeine Schulpflicht.

Die Struktur des liechtensteinischen Bildungswesens ist von den Schulsystemen der Nachbarländer, insbesondere der Schweiz, geprägt. Die Hauptmerkmale des liechtensteinischen Schulwesens wie Schularten, Qualifikationsanforderungen für Lehrpersonen, Terminologie und Lehrplan orientieren sich am Schweizer Bildungssystem. Der Grossteil der Lehrkräfte Liechtensteins wird in der Schweiz ausgebildet werden, da Liechtenstein selbst keine Pädagogischen Hochschulen führt. Ein weiterer wesentlicher und vergleichbarer Aspekt des Liechtensteiner und Schweizer Bildungswesens ist zudem die duale Berufsbildung in Form der Berufslehre. Dieser kommt sowohl in Liechtenstein als auch der Schweiz grosse Bedeutung zu.

Die Kleinheit der Landes und die geringe Bevölkerungszahl erlauben es dem Staat nicht, ein vollständig ausgebautes Schul- und Bildungswesen auf allen Stufen im eigenen Territorialgebiet anzubieten. Insbesondere im schulischen Teil der Berufsausbildung und der höheren Berufsbildung sowie in der Hochschulbildung (Tertiärausbildung) finden Kooperationen mit Nachbarländern, mehrheitlich mit der Schweiz, statt wobei sich Liechtenstein über Vereinbarungen finanziell beteiligt. Durch eine Reihe von bilateralen Verträgen werden Schul- und Studienplätze gesichert.

Stufen des Bildungssystems

Praktisch alle Kinder in Liechtenstein besuchen im Alter von vier bis fünf Jahren zwei Jahre den Kindergarten im Sinne einer Vorschulerziehung. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig, wird aber dennoch flächendeckend und kostenfrei angeboten.

Die Pflichtschulzeit beträgt neun Jahre, beginnt mit fünf Jahren Primarschule und wird fortgesetzt mit vier Jahren Sekundarschule. Letztere differenziert sich in drei Schularten, nämlich die Oberschule, die Realschule und das Gymnasium. Die Zuteilung erfolgt aufgrund der schulischen Leistungen. Das Gymnasium umfasst die Sekundarstufe I und II.

Der Grossteil der Schülerinnen und Schüler aus der Ober- und der Realschule tritt nach der Pflichtschulzeit eine Berufslehre im dualen System an. Nach Abschluss einer abgeschlossenen Berufslehre kann in der Berufsmaturitätssschule Liechtenstein (BMS II) berufsbegleitend oder in Vollzeit eine Berufsmatura absolviert werden. Diese ermöglicht in Liechtenstein und in Österreich den Zugang zu allen Hochschulen, in der Schweiz zu den Fachhochschulen.

Das Gymnasium bereitet auf ein Hochschulstudium vor. Ihm werden ca. 22% eines Jahrganges zugeteilt. Grosse Bedeutung wird aber auch einer späteren Durchlässigkeit beigemessen. Deshalb bestehen nach jedem Jahr an der Realschule Übertrittsmöglichkeiten ans Gymnasium, bei Erfüllung bestimmter Kriterien prüfungsfrei oder andernfalls nach Bestehen einer Prüfung. Das Gymnasium wird mit der allgemeinen Matura abgeschlossen, die den uneingeschränkten Zugang zu einem Hochschulstudium ermöglicht. Die Schuldauer bis zur Erlangung der Matura umfasst zwölf Jahre.

Die Tertiärstufe umfasst die Hochschulbildung (ISCED 5A) und die Höhere Berufsbildung (ISCED 5B). Liechtenstein verfügt selbst nicht über Bildungseinrichtungen der höheren Berufsbildung. Studierende aus Liechtenstein besuchen hierfür Institutionen in der Schweiz und in Österreich.

Die Hochschulbildung umfasst aktuell drei Hochschulinstitutionen. Da diese nicht die gesamte Fächerbreite anbieten, absolviert der Grossteil der Studierenden aus Liechtenstein das Studium im Ausland. Relevant ist daher für Liechtenstein die Sicherung der Anerkennung und Zulassung zu ausländischen ausländischen Bildungsinstitutionen. Nebst diversen bilateralen Vereinbarungen speziell mit der Schweiz beteiligt sich Liechtenstein daher auch als Mitträger einzelner Institutionen wie der Ostschweizer Fachhochschule sowie der Hochschule für schulische Heilpädagogik (HfH) in Zürich.

Das Gesetz vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) und die Verordnung über das Hochschulwesen vom 16. August 2011 (Hochschulverordnung; HSV) bilden die Grundlage für den Hochschulbereich. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur Bewilligung zur Errichtung und Führung einer Hochschulinstitution sowie zu den Studiengängen und den damit verbundenen Titeln und Graden. Jede Hochschulinstitution bedarf der Bewilligung durch die Regierung. Mit der Bewilligung verbunden ist eine Akkreditierung durch eine staatlich anerkannte Qualitätssicherungsagentur. Die Bologna-Stufen (Bachelor/Master/Doktorat) sind seit 2004 mit der Neufassung des Hochschulgesetzes vollständig eingeführt.

Nützliche Links:

Struktur des liechtensteinischen Bildungswesens

Struktur des Liechtensteinischen Billdungswesens - LI

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Referenzen zur Verfügung gestellt vom Eurydice Netzwerk: