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Liechtenstein de:Personal im Bereich der Überwachung der Qualität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Liechtenstein

10.Liechtenstein de:Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.2Liechtenstein de:Personal im Bereich der Überwachung der Qualität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 14 December 2023

Ein wichtiges Instrument bei der Evaluation von Schulen und Lehrpersonen ist die Inspektion. Inspektor:innen sind in der Regel Mitarbeitende des Schulamtes. Diesbezüglich gibt es zwei unterschiedliche Funktionen: Die Stufeninspektor:innen sind für Schulen der jeweiligen Stufe zuständig. Die Fachinspektor:innen sind mit der Aufsicht über einzelne Fachgebiete betraut und fördern den fachlichen Austausch zwischen den einzelnen Institutionen und den Schulstufen. Die Inspektor:innen der einzelnen Schularten bzw. Fachbereiche sind zuständig für die Betreuung der Lehrpersonen. Damit verbunden sind periodische Unterrichtsbesuche mit einem ausführlichen Beurteilungs- und Beratungsgespräch.

Auf der Sekundarstufe II (Liechtensteinisches Gymnasium sowie BMS) gibt es eine Unterrichtskommission sowie eine Maturitätskommission bestehend aus externen Fachexperten.

Unterrichtskommission Liechtensteinisches Gymnasium und Berufsmaturitätsschule

Die Unterrichtskommissionen für das Liechtensteinische Gymnasium und die Berufsmaturitätsschule Liechtenstein nimmt im Auftrag der Regierung Beratungs- und Kontrollaufgaben an den beiden Schulen wahr. Sie besteht aus externen, vorwiegend schweizerischen und österreichischen Fachexperten mit mehrjähriger Erfahrung im Unterricht, in der Lehrerausbildung und Personalbeurteilung.  Die Unterrichtskommission trifft sich jährlich zu einer Sitzung. Der Vorsitz obliegt dem Schulamt.

Neben regelmässigen Unterrichtsbesuchen geben die Experten durch ihr Mitwirken in den Fachschaften auch wertvolle Impulse für die schulinterne Weiterbildung der Lehrpersonen sowie bei Fragen gemeinsamer Maturaaufgaben und Beurteilungskriterien. Auf diese Weise stellt die Kommission sicher, dass sowohl Prüfungsstandards als auch das Ausbildungsniveau der Schule laufend evaluiert, gesichert und weiterentwickelt werden. Die Kommission leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung.

Maturakommission

Die Matura- und Berufsmaturakommission trägt zusammen mit dem Rektorat die Verantwortung für die Durchführung der Maturaprüfungen. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen die Expertentätigkeit bei den mündlichen Abschlussprüfungen, das Genehmigen und Festsetzen der Prüfungs- und Abschlussnoten, der Entscheid über die Erlangung der Berufsmaturität und Entscheide über besondere Anträge von Kandidatinnen und Kandidaten.

Einstellungsvoraussetzungen

Für die Ernennung zur Inspektorin oder zum Inspektor ist gemäss der jeweiligen Ausschreibung ein den Fächern, bzw. Stufen entsprechendes abgeschlossenes Lehrdiplom sowie der Nachweis einer praktischen Lehrtätigkeit erforderlich. Ein zusätzliches Kriterium ist die Führungserfahrung. Im Personalgespräch werden ausgehend von den vorhandenen Kompetenzen allfällige Weiterbildungsanforderungen bestimmt. Dies kann zum Beispiel Führung, Konfliktberatung, Beratung, Evaluation, Moderation etc. sein und eine Weiterbildung aus dem Angebot des "Schweizerischen Vereins der Schulinspektorate" beinhalten.

Beschäftigungsbedingungen

Die Stufen- und Fachinspektor:innen im öffentlichen Dienst sind nach staatspersonalrechtlichen Bedingungen angestellt. Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung der Staatsangestellten (Lohnklassen im Anhang des Besoldungsgesetzes und Richtposition siehe Besoldungsverordnung). Der Arbeitsauftrag der Inspektor:innen richtet sich nach dem Schulgesetz und nach dem Leitfaden zur "Qualitätssicherung und -entwicklung" vom November 2000 und nach den Bestimmungen des Lehrplans.

Die Mitglieder der Unterrichts- und Maturakommissionen werden von der Regierung für eine Mandatszeit von jeweils vier Jahren benannt. Die Entschädigung der Kommissionsmitglieder erfolgt nach Aufwand.