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Liechtenstein de:Leistungsbeurteilung im Primarbereich

Liechtenstein

5.Liechtenstein de:Primarbildung

5.3Liechtenstein de:Leistungsbeurteilung im Primarbereich

Last update: 26 January 2024

Beurteilung der Schüler:innen

Die Beurteilung hat zum Ziel, die Förderung des einzelnen Kindes und seiner schulischen Leistungen zu unterstützen. Sie stärkt das Selbstvertrauen und das Vertrauen des Kindes in sein Können, in seine Leistungsfähigkeit und seine Selbsteinschätzung. Die Beurteilung verschafft einen Überblick über den Leistungsstand des einzelnen Kindes und der ganzen Klasse und trägt dazu bei, die Lernvorgänge im Unterricht so zu gestalten, dass das einzelne Kind seine Lernziele erreichen kann. Die Beurteilung ist einerseits ein zentrales Instrument, um die Wirkung des Unterrichts zu überprüfen und andererseits eine wichtige Information für die Eltern sowie zentrale Grundlage für Entscheidungen über weitere schulische Ausbildungswege (Verordnung über die Beurteilung der Kinder und deren Beförderung an der Primarschule).

Die schulische Leistung wird durch regelmässige Lernkontrollen und standardisierte Tests, wie den Check dein Wissen (Checks FL), festgestellt. Die Checks FL ermöglichen unabhängige Standortbestimmungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie Natur und Technik am Ende jedes Zyklus des Lehrplan 21, bzw. des Liechtensteiner Lehrplans. Die Checks werden jeweils am Ende der 2., 6. und 9. Klasse durchgeführt. Diese Zeitpunkte sind auf den Liechtensteiner Lehrplan «LiLe» abgestimmt, weil dann die Grundansprüche des Zyklus’ erreicht sein sollten. Die Check-Ergebnisse zeigen neben dem individuellen Können wie gut sie im Vergleich zu anderen Schüler:innen ihrer Klassenstufe abschneiden, wie gross ihre Lernfortschritte sind und wie gut sie schulische Anforderungen für Berufslehren erfüllen. Die Check-Ergebnisse bilden die Ausgangslage für gezieltes Fördern und Lernen. Zu den Check-Ergebnissen gehören auch Klassen- und Schulrückmeldungen, die für die Unterrichts- und Schulentwicklung genutzt werden können.

Leistungserhebungen an Liechtensteiner Schulen sind gesetzlich verpflichtend (Art. 106 SchulG) und fanden in der Vergangenheit bereits im Rahmen der «Standardprüfungen» statt. Mit der Einführung des Liechtensteiner Lehrplans fand über Checks eine Erneuerung dieser Erhebungen statt, die zudem erstmals digital durchgeführt werden. 

Bei der Bewertung der Leistung im allgemeinen wird unterschieden zwischen formativen (= Förderung der Selbstbeurteilung, Förderung durch Rückmeldungen im Unterricht), summativen (= Lernkontrollen zur Feststellung des Leistungsstandes) und prognostischen Beurteilungsformen (= Aussagen über die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Kindes). In der Primarschule gibt es keine Ziffernnoten.

Grosses Gewicht wird dem mündlichen Elternkontakt beigemessen. Anstelle des Zeugnisses wird ein Elterngespräch durchgeführt, anlässlich dessen die Lehrperson eine schriftliche differenzierte und lernzielorientierte Beurteilung des Lernstandes abgibt. Die schriftliche Ergänzung zum Elterngespräch gibt Aufschluss über den Grad der Lernzielerreichung (erfüllt hohe Anforderungen, erfüllt erhöhte Anforderungen, erfüllt Grundanforderungen, erfüllt Grundanforderungen nicht) in den verschiedenen Fächern sowie über das Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten.

Versetzung der Schüler:innen innerhalb der Primarschule

Auf der Primarstufe erfolgt die Promotion automatisch in die nächste Klasse. Es müssen keine Promotionsbedingungen erfüllt werden.

Übertritt in die Sekundarstufe

Nach Abschluss der Primarschule werden die Schüler:innen gemäss ihren Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie ihres Arbeits- und Lernverhaltens der entsprechenden Schulart der Sekundarstufe I zugewiesen (detaillierte Informationen siehe Kap. 6). Als Richtzahlen gelten folgende Prozentangaben (vgl. Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I):

  • Oberschule  28%
  • Realschule 50%
  • Gymnasium 22%

Die Klassenlehrperson empfehlen die einzelnen Schüler:innen auf Grundlage der Schüler:innenbeurteilung mit Blick auf die fachspezifischen Kriterien für Deutsch und Mathematik sowie die Kriterien für das Lern- und Arbeitsverhalten für eine bestimmte Schulart.

Die Eltern teilen der Lehrperson ihren Zuteilungswunsch mit. Sofern sich Eltern und Lehrperson einig sind, geben sie gemeinsam die im Zuweisungsgespräch erarbeitete Stellungnahme zuhanden des Schulamtes ab.

Kommen Eltern und Lehrperson nicht zu einer Einigung über die Zuweisung, kann das Kind eine Übertrittsprüfung ablegen. Über sämtliche Zuweisungen entscheidet schliesslich das Schulamt.

Abschlusszeugnis

Die Schüler:innen erhalten nach jedem Semester ein Semesterzeugnis. Am Ende der Primarstufe wird kein Abschlusszeugnis erworben. Alle Schüler:innen setzen ihre Ausbildung auf der Sekundarstufe I fort.