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Liechtenstein de:Aufbau und Steuerung

Liechtenstein

2.Liechtenstein de:Aufbau und Steuerung

Last update: 14 December 2023

Zuständig für das liechtensteinische Bildungswesen ist in erster Linie der Staat. Die Verfassung regelt im Grundsatz die allgemeine Schulpflicht und den unentgeltlichen Besuch der öffentlichen Schulen. Der Staat hat für ein ausreichendes Bildungsangebot sowie für die Qualität (Aufsicht) des gesamten Bildungssystems, auch des privaten, zu sorgen. Private Bildung ist im Rahmen der geltenden Gesetze möglich. Private Institutionen müssen von der Regierung bewilligt werden und sind zur regelmässigen Berichterstattung verpflichtet. Die Regierung überwacht die Anwendung der Gesetze und führt die Bearbeitung einzelner Geschäfte durch die ihr untergeordneten Organe (Amtsstellen und Kommissionen) aus. Diese bereiten je nach Regelung der Zuständigkeit Geschäfte zuhanden der Regierung bzw. anderer Instanzen des Bildungswesens vor oder erledigen diese selbstständig. Als Trägerinnen der Gemeindeschulen (Kindergarten und Primarschulen) leisten zudem die elf Gemeinden einen wichtigen Beitrag.

Die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder unter 4 Jahren ist nicht Teil des Bildungssystems sondern ist im Bereich der Familien- und Sozialpolitik angesiedelt. Sie wird durch das Amt für Soziale Dienste beaufsichtigt. Das Amt für Soziale Dienste ist auch für die privaten Kindergärten zuständig. Die Nutzung der Angebote im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kindertagesstätten,Tageseltern, Spielgruppen) basiert auf Freiwilligkeit.

Die Struktur des liechtensteinischen Bildungswesens ist von der Kleinheit und der notwendigen Anbindung an die Bildungssysteme der Nachbarländer geprägt. Dem Kleinstaat ist es nicht möglich, ein vollständig ausgebautes Schul- und Bildungswesen auf allen Stufen anzubieten. Insbesondere im schulischen Teil der Berufsausbildung und der höheren Berufsbildung als auch im Angebot von Hochschulen finden Kooperationen mit Nachbarländern, insbesondere der Schweiz, statt. Liechtenstein beteiligt sich hierbei finanziell. Durch eine Reihe von Vereinbarungen mit ausländischen Ministerien und Departementen werden Schul- und Studienplätze gesichert.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung Erwachsenenbildung koordiniert als Dachorganisation per Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung. Die Institutionen der Erwachsenenbildung sind selbstständig organisiert.