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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Personal im Bildungswesen, zuständig für Unterstützungs- und Beratungsangebote im Elementar- und Schulbildungsbereich

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10.Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.3Personal im Bildungswesen, zuständig für Unterstützungs- und Beratungsangebote im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 14 December 2023

Verschiedene Instanzen nehmen im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Aufgabe als Unterstützungssysteme wahr. Im Folgenden werden die Fachberatungen (Grundschule/Sekundarschule), die Schulentwicklungsberatung, die Schulberatung für Inklusion und Integration, das Kompetenzzentrum des Zentrums für Förderpädagogik, die Förderpädagogen, das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (Kaleido Ostbelgien) sowie die Time-Out-Einrichtung näher erläutert.

Fachberatungen

Die Arbeit der Fachberatungsgruppen soll langfristig zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität beitragen. Sie sind als Unterstützung für die Lehrer und Kindergärtner gedacht. In erster Linie antworten die Mitglieder dieser Gruppen auf konkrete Fragen seitens der Schulen, Lehrergruppen oder einzelner Lehrer. Sie verstehen ihre Arbeit als eine Fortsetzung der Implementierung der Rahmenpläne. Die Kompetenz- und Rahmenplanorientierung steht demnach immer im Vordergrund. Die Gruppen arbeiten zudem zielgenaue Angebote für Schulen aus, bereiten Weiterbildungstage vor. Neben den Fachdozenten der AHS bestehen die Fachberatungsgruppen für Kindergärten und Primarschulen aus einem Vertreter des Fachbereichs Pädagogik des Ministeriums sowie einem Lehrer aus der Grundschule. Es wird zwischen den Fachberatungen für die Grundschulen und den Fachberatungen für die Sekundarschulen unterschieden. Fachberatungen für die Sekundarschulen setzen sich aus zwei Fachlehrern der Sekundarschule zusammen.

Fachberatungen für die Grundschulen

Im September 2009 wurden für die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Französisch Fachberatungsgruppen für die Grundschulen ins Leben gerufen. Im September 2012 starteten fünf weitere Fachberatungsgruppen: eine Gruppe als Unterstützung für die Kindergärtner sowie vier weitere Fachgruppen für die Fächer Geschichte, Geografie, Musik und Kunst.

Fachberatungen für die Sekundarschulen

Die Fachberatungen für die Sekundarschulen befinden sich aktuell noch im Aufbau. Es sind Fachberatungen für die Fächer Deutsch, Französisch erste Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften vorgesehen. Im Jahr 2019 wurden bereits die Fachberatungen für Französisch erste Fremdsprache und Naturwissenschaften eingeführt.

Schulentwicklungsberatung

Aufgaben

Die Schulentwicklungsberatung befasst sich mit der Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulen und nimmt auf Anfrage des Schulleiters oder des Schulträgers, was das von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierte, subventionierte und anerkannte Grund- und Sekundarschulwesen sowie die Schulische Weiterbildung betrifft, zahlreiche Aufgaben wahr:

  • Sie konkretisiert den Entwicklungsbedarf der Schule auf Grundlage der von der Schule eigenverantwortlich erarbeiteten Ziele zur Qualitätssicherung und -entwicklung;
  • Sie unterstützt den Aufbau von schulinternen Strukturen zur Schulentwicklung;
  • Sie führt Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung durch;
  • Sie fördert die schulinterne Teamfähigkeit und die Kommunikation;
  • Sie stellt die schulinterne Kohärenz von Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung her;
  • Sie dokumentiert regelmäßig die Ergebnisse des Entwicklungsprozesses und gibt den Schulen Rückmeldung;
  • Sie weist die Schulen bei Bedarf auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hin;
  • Sie kann an der mündlichen Rückmeldung der externen Evaluation an Schulen teilnehmen.

Zudem unterstützt die Schulentwicklungsberatung die Schulinspektion bei:

  • der Wahrnehmung der Aufgaben im pädagogischen Bereich, die im Auftrag der Regierung erfolgen;
  • dem Verfassen von Gutachten für die Regierung;
  • dem Ausführen von allen weiteren Aufträgen, die im Gesetz oder Dekret bzw. in den Ausführungs-bestimmungen zu den Gesetzen oder Dekreten vorgesehen sind.

Umsetzung der Aufgaben

Die Schulentwicklungsberatung hat das Recht,

  • dem Unterricht nach Rücksprache mit dem Schulleiter oder in seiner Abwesenheit mit seinem Stellvertreter beizuwohnen und einen breiten Dialog mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft zu führen;
  • Einsicht zu nehmen in alle Dokumente, die für die Erfüllung der Aufgaben relevant sind.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage bildet das Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion, die Schulentwicklungsberatung und die Schulberatung für Inklusion und Integration.

Schulberatung für Inklusion und Integration

Aufgaben

Die Schulberatung für Inklusion und Integration befasst sich mit der Qualitätssicherung und -entwicklung der Förderpädagogik im Unterrichtswesen und nimmt auf Anfrage des Schulleiters oder des Schulträgers, was das von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierte, subventionierte und anerkannte Grund- und Sekundarschulwesen sowie die Schulische Weiterbildung betrifft, folgende Aufgaben wahr:

  • Sie erstellt Gutachten für die Regierung im Bereich der Förderpädagogik, insbesondere zu beantragten Maßnahmen im Bereich der Integration und Inklusion;
  • Sie erstellt, bearbeitet und evaluiert förderpädagogische Konzepte und Projekte in Zusammenarbeit mit Schulträgern, Schulen sowie anderen betroffenen Einrichtungen;
  • Sie erstellt pädagogische Gutachten;
  • Sie berät in Fragen der Förderpädagogik;
  • Sie unterstützt die Integration und Inklusion von Schülern im Unterrichtswesen durch ein Case Management bei komplexer Fallproblematik;
  • Sie unterstützt die Schulentwicklungsberatung bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der inklusiven Schulentwicklung;
  • Sie unterstützt die Schulinspektion bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der förderpädagogischen Mediation.

Umsetzung der Aufgaben

Die Schulberatung für Inklusion und Integration hat das Recht,

  • dem Unterricht nach Rücksprache mit dem Schulleiter oder in seiner Abwesenheit mit seinem Stellvertreter beizuwohnen und einen breiten Dialog mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft zu führen;
  • Einsicht zu nehmen in alle Dokumente, die für die Erfüllung der Aufgaben relevant, sachdienlich und zweckmäßig sind.

Berufsgeheimnis

Die Schulberatung für Inklusion und Integration ist im Rahmen der Ausführung ihrer Tätigkeit an das Berufsgeheimnis gebunden.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage bildet das Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion, die Schulentwicklungsberatung und die Schulberatung für Inklusion und Integration.

Kompetenzzentrum

Das Kompetenzzentrum unterstützt Schulen bei ihrer Arbeit in Bereichen wie Sprache, Lesen und Schreiben, Deutsch als Zweitsprache/Unterricht für erstankommende Schüler, Autismus-Spektrum-Störungen, sozial-emotionale Entwicklung (Sekundarschulen), mathematisches Lernen sowie Begabtenförderung.

Pädagogische Diagnoseverfahren sind integraler Bestandteil der Dienstleistungen des Kompetenzzentrums des Zentrums für Förderpädagogik (ZFP). Sie können nicht isoliert angefragt oder herausgegeben werden, sondern werden immer im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung und Begleitung durch das Kompetenzzentrum eingesetzt.

Eine kompetenzorientierte Diagnose verfolgt das Ziel den Kenntnisstand, die Lernfortschritte und die Leistungsherausforderungen der einzelnen Schüler fortlaufend beurteilen zu können. Dies schließt die Beurteilung der spezifischen Schwierigkeiten verschiedener Lernaufgaben im Unterricht mit ein. Das didaktische Handeln kann somit anhand dieser „diagnostischen“ Einsichten entsprechend abgestimmt werden.

Eine kompetenzorientierte Diagnose lässt sich in Abgrenzung zu einer defizitorientierten Sichtweise wie folgt skizzieren: „Lehrerinnen sollten dazu die Möglichkeit einer kompetenzorientierten Diagnostik kennen lernen, die sich von einer ausschließlichen Feststellung und Analyse von Defiziten abgrenzt. (...) – Eine kompetenzorientierte Sichtweise versucht, durch Standortbestimmungen vor der Behandlung einer Thematik Informationen darüber zu erhalten, was die Kinder schon können.“ (Scherer 1999, 170 f.) Bei einer kompetenzorientierten Diagnose stehen das Verstehen von Zusammenhängen und die Fähigkeiten zur Anwendung im Vordergrund (im Gegensatz zur bloßen Beherrschung von Regeln oder Verfahren).

Eine angemessene Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts bauen auf die Integration von kompetenzorientierter Diagnose in den Unterrichtsalltag auf. Durch die Erfassung der individuellen Vorstellungen und vorhandenen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler wird die ohnehin immer vorhandene Heterogenität der Lerngruppe deutlicher erkennbar. Die Anpassung der Lernangebote an diese Heterogenität kann bereits mit selbstdifferenzierenden Aufgaben umgesetzt werden und muss nicht zwangsläufig durch unterschiedliche Lernarrangements für einzelne Schülerinnen und Schüler stattfinden. Die Differenzierung innerhalb einer Aufgabenstellung stellt somit ein wesentliches Kriterium für geeignete Diagnose-Aufgaben dar.

Das Kompetenzzentrum des ZFP bezieht die Verwendung von und Einführung in verschiedene(n) kompetenzorientierte(n) Diagnoseverfahren in ihre Dienstleistungen für das Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit ein.

Förderpädagogen

Förderpädagogen im niederschwelligen Bereich gehören zum Lehrerteam der Grundschule, an denen sie arbeiten. Sie gehören keiner Förderschule oder dem Zentrum für Förderpädagogik an.

Förderpädagogen unterstützen ihre Kollegen. Sie planen Fördermaßnahmen für Kinder und setzen sie um. Die Maßnahmen sind vielfältig: Das geht von Unterrichtsmaterial vorbereiten bis zu Aktivitäten durchführen mit einer ganzen Klasse, einer Schülergruppe oder einem vereinzelten Schüler. Die Interventionen dauern auch unterschiedlich lang. Manchmal reicht ein kurzes Treffen, um beispielsweise ein Kapitel in Rechnen aufzuarbeiten. Manchmal zieht sich eine Fördermaßnahme über mehrere Monate.

Im Kern sehen die Aufgaben als Förderpädagoge im niederschwelligen Bereich folgendermaßen aus:

  • einen Unterricht, einzelne Schüler und Schülergruppen beobachten;
  • die Lehrpersonen bei der Durchführung des Unterrichtes oder zielgerichteter Maßnahmen für einzelne Schüler(gruppen) beraten und unterstützen;
  • spezielle Materialien oder Vorgehensweisen einführen oder vorbereiten, die die Lehrpersonen und/oder Schüler in der Folge selbstständig nutzen können;
  • mit Kindern arbeiten (idealerweise bis zu 70 % der Arbeitszeit);
  • individuelle Verlaufsdokumentationen der Schüler führen;
  • an regelmäßigen Treffen zwischen Kaleido und Schule teilnehmen, eine Einbindung von Kaleido in jeden Förderprozess garantieren;
  • interne und externe Hilfen (Lehrer, Therapeuten, usw.) und die Elternkontakte koordinieren;
  • Fördermaterial sichten und einen Katalog erstellen;
  • an Teamversammlungen und Konferenztagen, Supervision unter der Leitung des Kompetenzzentrums des ZFP, Weiterbildung teilnehmen.

Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (Kaleido Ostbelgien)

Organisation

Das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist in eine zentrale Leitungsstelle und in lokale Zweigstellen unterteilt.

  • Die zentrale Leitungsstelle ist der Sitz der Direktion des Zentrums. Die Direktion bezieht die Mitarbeiter der lokalen Zweigstellen in der ihr angemessen erscheinenden Form bei inhaltlichen Fragen ein.
  • Das Zentrum umfasst vier lokale Zweigstellen, die von der Direktion unterstehenden Zweigstellenleitern geleitet werden. Die in den lokalen Zweigstellen tätigen Personalmitglieder sind die direkten Ansprechpartner für das Zielpublikum. Sie tragen dafür Sorge, dass die inhaltlich-strategischen Vorgaben des Verwaltungsrates bzw. der Direktion konkret umgesetzt werden. Sie tauschen sich regelmäßig mit der Direktion und anderen in der zentralen Leitungsstelle tätigen Mitarbeitern über die weitere Entwicklung des Zentrums aus. Die Mitarbeiter der vier Servicestellen arbeiten in interdisziplinären Kleinteams – in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern.

Zielsetzung

Das Zentrum verfolgt folgende allgemeine Ziele:

  • Förderung einer optimalen körperlichen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, einschließlich Schwangerschaftsberatung;
  • Unterstützung der optimalen Entfaltung des Bildungspotenzials und der Inklusion in allgemeiner und beruflicher Bildung von Kindern und Jugendlichen;
  • Förderung einer sicheren Umgebung von Kindern und Jugendlichen zum Schutz vor Unfällen und absichtlicher Schädigung;
  • Förderung der ökonomischen Sicherheit und eines angemessenen Lebensstandards von Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine gesunde Entwicklung;
  • Förderung von Kindern und Jugendlichen als Teil eines entwicklungs-unterstützenden Netzwerks von Familie, Freunden, Nachbarn und Gemeinde;
  • Förderung der Inklusion von Kindern und Jugendlichen in die Gemeinschaft;
  • Förderung der Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen, einen positiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Auftrag

Das Zentrum bietet verschiedene Arbeitsformen an:

  • Die „aufsuchende“ Arbeit: Ziel ist dabei, vor Ort mit dem jeweiligen Partner tragende Arbeitskontakte zu begünstigen und somit zu ermöglichen, sehr frühzeitig über Beobachtungen und Fragen auszutauschen und Ressourcen zu aktivieren;
  • Die Orientierung: Information zu Diensten, zu außerschulischen Aktivitäten, zur Schullaufbahngestaltung und zur Berufswahlvorbereitung;
  • Die Beratung: zu Fragen der psychischen, der gesundheitlichen und der sozialen Entwicklung und zu Fragen der Erziehung;
  • Die Begleitung: in besonderen Situationen begleiten die Mitarbeiter (z. B. bei der Orientierung zu einem anderen Dienst);
  • Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsangebote im Bereich Gesundheit.

Berufsgeheimnis

Die Beschäftigten des Zentrums sind im Rahmen der Ausführung ihrer Tätigkeit an das Berufsgeheimnis gebunden.

Die betroffenen Beschäftigten der Schulen, der ZAWM, anderer Verwaltungen oder anderer juristischer Personen, die im Hinblick auf die Ausführung des vorliegenden Dekrets unmittelbar mit dem Zentrum zusammenarbeiten, sind im Rahmen dieser Zusammenarbeit ebenfalls an das Berufsgeheimnis gebunden.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage bildet das Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Time Out-Einrichtung

Zielsetzung

Die Time Out-Einrichtung ermöglicht einerseits den Jugendlichen, die aufgrund sozial-emotionaler Verhaltensauffälligkeiten in der schulischen oder in der mittelständischen Ausbildung den Anschluss verloren haben und auf Dauer in ihrer Teilhabe an der Schulgemeinschaft eingeschränkt sind, eine zeitlich befristete Auszeit, innerhalb derer sie ihre schulischen und beruflichen Projekte neu aufarbeiten, um anhaltende Motivation und Kompetenzen zu entwickeln im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer persönlichen Lern-, Berufs- und Lebensperspektiven. Andererseits ermöglicht die Time Out-Einrichtung, Schulabbrüchen vorzeitig entgegenzuwirken, indem sie Schulpersonal Unterstützung in Form von Beratung zur Erweiterung der Handlungsfähigkeit im schulischen Umgang mit sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten anbietet.

Auftrag

Die Time Out-Einrichtung nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Beschulung von Jugendlichen in der Time Out-Einrichtung, die folgende Aufgaben umfasst:
  • Reintegration in die Herkunftsschule oder in das Herkunfts-ZAWM;
  • Integration in eine neue Schule oder in ein neues ZAWM;
  • Vorbereitung auf die Prüfungen der externen Prüfungsausschüsse oder auf die Prüfungen an Schulen oder ZAWM;
  • Verbindung von Theorie und Praxis durch die Ermöglichung von Praktika;
  • Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung im Hinblick auf umfassende Unterstützung bei:
  • der Vermittlung in die Lehre;
  • der Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung;
  • der frühzeitigen fallbezogenen Zusammenarbeit mit den ZAWM;
  • zeitlich befristete sozialpädagogische Einzelbetreuungen zum Auffangen von besonders schwierigen Krisensituationen.
  • Unterstützung der Schulen und ZAWM, Erziehungsberechtigten, Jugendlichen und angrenzenden Fachdiensten in beratender Funktion mit dem Ziel, alternative Handlungsmöglichkeiten auszuarbeiten in Bezug auf Jugendliche, die vom Schulausschluss oder Schulabbruch bedroht sind oder die nicht mehr an eine Schule angebunden sind. Die Beratung umfasst folgende Aufgaben im Bereich der sozial-emotionalen Auffälligkeiten:
  • Präventive Information, Sensibilisierung und Beratung der Personalmitglieder der Schule oder des ZAWM;
  • Beratungsgespräche zu Einzelfallanalysen;
  • Beratung zu individuellen Förderplänen und Unterrichtsgestaltung;
  • Begleitung der Reintegrationsprozesse von Time Out-Schülern;
  • Angebot einer sozial-emotionalen Fachberatung, die:
  • betroffene Personalmitglieder der Schule und der ZAWM vor Ort berät und unterstützt mit dem Ziel, präventiv Schul- oder Lehrabbrüchen entgegenzuwirken und Vor-Ort-Lösungen zu schaffen;
  • die Jugendlichen und die betroffenen Personalmitglieder der Schule oder des ZAWM nach Abschluss der Time Out-Intervention im Rahmen von Re- und Integrationsprozessen begleitet.

Berufsgeheimnis

Die Personalmitglieder der Time Out-Einrichtung sind im Rahmen der Ausführung ihrer Tätigkeit an das Berufsgeheimnis gebunden.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage bildet das Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen.