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Lehren und Lernen im allgemeinbildenden Sekundarbereich

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6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.2Lehren und Lernen im allgemeinbildenden Sekundarbereich

Last update: 28 March 2024

Lehrpläne, Fächer und Stundentafel  

Stufen 

Die Grundstruktur des Vollzeitsekundarunterrichts wird im Dekret vom 31. August 1998 über über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen festgelegt. Demnach umfassen alle Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) drei Stufen von jeweils zwei Jahren: 

1. Stufe: Beobachtungsstufe (1. und 2. Sekundarschuljahr; 7. und 8. Jahrgangsstufe) 
2. Stufe: Orientierungsstufe (3. und 4. Sekundarschuljahr; 9. und 10. Jahrgangsstufe) 

3. Stufe: Bestimmungsstufe (5. und 6. Sekundarschuljahr; 11. und 12. Jahrgangsstufe) 

Auf Ebene der Sekundarschule wird zwischen dem allgemeinen und technischen Übergangsunterricht, der technischen Befähigung und dem berufsbildenden Unterricht unterschieden.  

Der allgemeinbildende und technische Übergangsunterricht sowie die technische Befähigung umfassen 3 Stufen mit jeweils 2 Jahrgangsstufen.  

Der berufsbildende Unterricht umfasst in den ersten zwei Jahren das Anpassungsjahr und das zweite berufsbildende Jahr. Die 2. Stufe des berufsbildenden Unterrichts umfasst 2 Sekundarschuljahre. Die 3. Stufe des berufsbildenden Unterricht kann drei Jahre umfassen. Durch dieses fakultative 7. Sekundarschuljahr wird ermöglicht, auch in dieser Unterrichtsform ein vollwertiges Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts zu erlangen, das den Zugang zu Hochschulstudien ermöglicht. Dieses Abschlusszeugnis wird im berufsbildenden Unterricht nicht wie in den anderen Unterrichtsformen nach dem 6. sondern nach dem 7. Sekundarschuljahr vergeben. 

Ein Wechsel von einer Studienrichtung in die andere ist zu bestimmten Zeitpunkten und unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Die frühere Einteilung der Sekundarschule in Unterstufe (die drei ersten Jahre) und Oberstufe (die drei, bzw. vier letzten Jahre) ist heute für die Schulstruktur irrelevant; sie ist allerdings noch (bis zur geplanten Abänderung gewisser gesetzlicher Bestimmungen älteren Datums) in anderen Bereichen von Bedeutung . Auch wird vorläufig noch nach erfolgreichem Abschluss des 3. allgemeinbildenden beziehungsweise des 4. berufsbildenden Sekundarschuljahres das Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts ausgehändigt. 

Teilzeitunterricht im Schulmilieu gibt es nur an den zwei Sekundarschulen, die hauptsächlich Studienangebote im technischen und berufsbildenden Unterricht anbieten. Schüler der Sekundarschule brauchen die Schule nicht zu wechseln, außer wenn sie ein Studienangebot finden möchten, das in ihrer Sekundarschule nicht angeboten wird (Wahlfächerkombination oder gewisse spezifische Studienrichtungen im technischen oder berufsbildenden Unterricht). 

Für den Vollzeitsekundarunterricht ist neben dem Königlichen Erlass vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sekundarunterrichts das Dekret vom 5. Juni 1990 zur Festlegung der Anzahl Unterrichtsstunden/Lehrperson im Vollzeitunterricht von wesentlicher Bedeutung. In diesem Dekret ist festgelegt, wie das Stundenkapital einer Sekundarschule auf der Grundlage der Schülerzahlen errechnet wird. Dieses Stundenkapital ermöglicht es den Schulen, ihr Studienangebot zu machen, die erforderlichen Lehrerstellen zu berechnen und das Lehrpersonal einzustellen. Konkret bedeutet dies, dass jeder Schüler einer Schule mit einem bestimmten Koeffizienten versehen ist, der von der jeweils besuchten Stufe und Unterrichtsform abhängig ist, und dass die Multiplikation Anzahl Schüler x Koeffizient geteilt durch einen entsprechenden Verwaltungsdivisor die Anzahl Vollzeitstellen ergibt, auf die eine Schule während eines bestimmten Schuljahres Anrecht hat. Der o.e. Verwaltungsdivisor ist je nach Schulebene verschieden (Unterstufe: 22 und Oberstufe : 20) und entspricht der Zahl der Unterrichtsstunden, die ein Lehrer für allgemeinbildende Fächer erteilen muss, um einen vollen Stundenplan zu haben. 

Das Bildungsziel aller Sekundarschulen ist die Vermittlung von Kompetenzen. Die Schule hat den Auftrag, allen Schülern zu ermöglichen, sich ein Maximum an Kompetenzen anzueignen.  

Erste Stufe (Beobachtungsstufe) 

Die erste Stufe, auch Beobachtungsstufe genannt, umfasst die beiden ersten Sekundarschuljahre und verfolgt im Besonderen das Ziel, allen Schülern eine breitgefächerte Grundbildung zu gewährleisten. In dieser Stufe können die Lehrenden die Lernenden beobachten, um ihre besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu fördern. Die Beobachtungsstufe soll zu einer bestmöglichen Orientierung derLernenden in der zweiten Stufe, der Orientierungsstufe, führen. Da verschiedene Schüler jedoch schon zu Beginn besondere Defizite in gewissen Bereichen aufweisen, ist es angebracht, sie in einer differenzierten ersten Stufe aufzunehmen, um sie besser und gezielter fördern zu können. Demnach unterscheiden wir in der ersten Stufe zum Ersten die erste Stufe mit dem 1. und 2. Beobachtungsjahr und zum Zweiten die differenzierte erste Stufe mit dem Anpassungsjahr und dem 2. ebrufsbildenden Jahr.  

Das 1. und 2. Beobachtungsjahr 

Hauptziel in dieser Stufe ist es, möglichst alle Schüler dazu zu bringen, dass sie nach zwei Jahren die Kompetenzerwartungen, die für diese Stufe im Dekret vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen beschrieben und für alle Schulen in der Deutschsprachigen Gemeineschaft als verbindlich anzustrebende Regelstandards festgelegt worden sind, auch effektiv erreichen. 

Neben der vorerwähnten Kompetenzförderung bei Lernenden wird auch der Erziehungsauftrag, der in Artikel 13 Dekret vom 31. August 1998 über über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen festgelegt wurde, Berücksichtigung. Der vorerwähnte Artikel besagt u.a;: "In der schulischen Bildung und Ausbildung sind die Erziehung zu eigenverantwortlichem und selbstständigem Lernen und die Förderung der Leistungsbereitschaft wichtige Voraussetzungen, die zum lebenslangen Lernen befähigen." 

Die differenzierte 1. Stufe : Das 1. Anpassungsjahr und das 2. berufsbildende Jahr 

Lernende des 1. Anpassungsjahr und des 2. berufsbildenden Jahres haben meistens größere Defizite in der allgemeinen Beherrschung der basalen Kompetenzen. Dies umfasst insbesondere elementare Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen. Größere Mängel bestehen des Öfteren auch auf Ebene der sozio-emotionalen, personalen und kommunikativen Kompetenzen. In der Regel wird der Unterricht in der differenzierten Stufe von Lernenden besucht, die kein Abschlusszeugnis der Grundschule erhalten haben. 

In der differenzierten Stufe liegt der Fokus auf dem Einzelschüler. Eine Pädagogik, die stark auf die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden zugeschnitten ist, umfasst Differenzierung und Kompetenzorientierung. Ziel ist es, die basalen Kompetenzen der Lernenden zu erweitern und die sozio-emotionalen und personalen Kompetenzen zu stärken. Durch schüleraktivierende Lernsituationen, die auf Kompetenzen ausgerichtet sind, sollen die Lernenden in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt, motiviert und zu einem gesteigerten Kompetenzniveau geführt werden.  

Durch diese differenzierte Arbeit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die erforderlich sind, um nach zwei Jahren in eine Studienrichtung des technischen oder des berufsbildenden Unterricht einsteigen zu können. 

Zweite Stufe (Orientierungsstufe) + Dritte Stufe (Bestimmungsstufe) 

Nach Abschluss der ersten Stufe, also zu Beginn des 3. Sekundarschuljahres, entscheidet sich der Schüler frei (insofern der Versetzungsentscheid und die damit verbundene Orientierungsbescheinigung gewisse Studienrichtungen nicht ausschließt) für eine Studienrichtung in einer der drei folgenden Unterrichtsformen: allgemeinbildender Unterricht, technischer Unterricht oder berufsbildender Unterricht. 

In allen drei Unterrichtsformen umfasst die zweite Stufe (Orientierungsstufe) das 3. und das 4. Sekundarschuljahr und die dritte Stufe (Bestimmungsstufe) das 5. und das 6. Sekundarschuljahr. Im berufsbildenden Unterricht kann in der dritten Stufe ein 7. Jahr hinzugefügt werden, wodurch auch in dieser Unterrichtsform die Hochschulreife erworben werden kann. 

Die verschiedenen Studienrichtungen der drei Unterrichtsformen lassen sich formal auch nach einem anderen Kriterium, der eigentlichen Zielrichtung, unterscheiden. 

Demzufolge gibt es dann zwei Bildungswege: den Übergangsunterricht und den Befähigungsunterricht. 

Zum Übergangsunterricht gehören alle Studienrichtungen des allgemeinbildenden Unterrichts und einige wenige Studienrichtungen des technischen Unterrichts; 
Zum Befähigungsunterricht gehören die meisten Studienrichtungen des technischen Unterrichts und alle Studienrichtungen des berufsbildenden Unterrichts. 

Die Studienrichtungen des Übergangsunterrichts verfolgen hauptsächlich das Ziel, die Jugendlichen auf das Hochschulstudium vorzubereiten, bieten jedoch auch die Möglichkeit, mit einem Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts ins aktive Berufsleben einzutreten. 

Die Studienrichtungen des Befähigungsunterrichts streben in erster Linie durch die Vergabe eines Befähigungsnachweises nach vierjähriger Ausbildung den Zugang zum aktiven Berufsleben an, lassen aber die Möglichkeit zu, Hochschulstudien in Angriff zu nehmen (im berufsbildenden Unterricht erst nach einem erfolgreich abgeschlossenen 7. Sekundarschuljahr). 

Rahmenpläne und Lehrpläne 

Die vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedeten Rahmenpläne sind die pädagogischen Referenztexte für die Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts in allen Schulen, auf allen Stufen und in den einzelnen Fachbereichen bzw. Fächern. Sie bestimmen, welche Bildungsziele – die Kompetenzerwartungen – Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe erworben haben sollen. Um diese Bildungsziele zu erreichen, legen die Rahmenpläne unter anderem fest, welche Teilkompetenzen – die im Rahmenplan ausgewiesenen Bezüge zu den Kompetenzerwartungen – die Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Unterrichtsstufen erwerben müssen. Die aktuell in Kraft befindlichen Rahmenpläne umfassen  

Schulträger können Lehrpläne auf Grundlage der Rahmenpläne erstellen und in Kraft treten lassen. Sollte für ein Fach oder ein Fachbereich kein vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedeter Rahmenplan vorliegen, so können sie schulträgerspezifische Lehrpläne für diese ausgewählten Fächer ebenfalls in Kraft treten lassen. Die Lehrendenr sind in ihrer Unterrichtsarbeit verpflichtet, ihre pädagogische Arbeit auf der Grundlage des Rahmenplans oder Lehrplans zu verrichten. 

Im Laufe der Zeit wurden unterschiedliche Rahmenpläne verabschiedet:  

  • Deutsch Unterrichtssprache für die Primarschule und die erste Stufe der Sekundarschule 

  • Deutsch 1. Fremdsprache für die Primarschule 

  • Deutsch Unterrichtssprache für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts der Sekundarschule 

  • Deutsch Unterrichtssprache für die 2. und 3. Stufe der technischen Befähigung und des berufsbildenden Unterrichts der Sekundarschule 

  • Französisch 1. Fremdsprache für die Primarschule und die erste Stufe der Sekundarschule 

  • Französisch Unterrichtssprache für die Primarschule 

  • Französisch 1. Fremdsprache für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts der Sekundarschule 

  • Französisch 1. Fremdsprache für die 2. und 3. Stufe der technischen Befähigung und des berufsbildenden Unterrichts der Sekundarschule 

  • Mathematik für die Primarschule und die 1. Stufe der Sekundarschule 

  • Mathematik für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts der Sekundarschule 

  • Mathematik für die 2. und 3. Stufe der technischen Befähigung und des berufsbildenden Unterrichts der Sekundarschule 

  • Musik/Kunst für die Primarschule und die 1. Stufe der Sekundarschule 

  • Naturwissenschaften/Technik für die Primarschule und die 1. Stufe der Sekundarschule 

  • Naturwissenschaften für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts der Sekundarschule 

  • Geschichte/Geografie für die Primarschule und die 1. Stufe der Sekundarschule 

  • Geschichte für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts der Sekundarschule 

  • Geschichte für die 2. und 3. Stufe der technischen Befähigung und des berufsbildenden Unterrichts der Sekundarschule 

  • Geografie für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts der Sekundarschule 

  • Geografie für die 2. und 3. Stufe der technischen Befähigung und des berufsbildenden Unterrichts der Sekundarschule 

  • Sport für die Primarschule und die 1. Stufe der Sekundarschule 

  • Sport für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts sowie des berufsbildenden Unterrichts der Sekundarschule 

  • Englisch für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts der Sekundarschule 

  • Niederländisch für die 2. und 3. Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts sowie des berufsbildenden Unterrichts der Sekundarschule 

  • Rahmenplan berufliche Orientierung 

  • Rahmenplan Ethik

Die Lehrpläne für den Relgionsunterricht werden von den zuständigen Kultusträgern der Unterrichtsministerin zur Anerkennung vorgelegt. 

Fächer 

Pflichtfächer in den ersten zwei Jahren des allgemeinbildenden Sekundarunterricht, d.h. bis zum Ende der Vollzeitschulfpflicht, sind: Deutsch Unterrichtssprache, Mathematik, Naturwissenschaften, , Französisch erste Fremdsprache, Sport, Religion/Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre), Geschichte, Geografie. 

Bis auf einige Ausnahmen (Sprachen und Religion/Ethik), auf die noch vertieft eingegangen wird, entscheiden die Schulträger über die Auswahl und Anzahl Stunden der einzelnen Fächer. Dabei ist die Schule verpflichtet, Wahlfächer anzubieten. 

Sprachenunterricht 

Das Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen legte fest, dass Deutsch die Unterrichtssprache ist, wobei in der Sekundarschule bis zu max. 50% des Sachunterrichts (alle Fächer mit Ausnahme der modernen Sprachen) in der ersten Fremdsprache Französisch erteilt werden können. Ausgenommen ist die erste Stufe des Sekundarunterrichts, in der dieser Prozentsatz auf 65% steigen darf, unter der Bedingung, dass in den betreffenden Schulen in dieser Stufe der Unterricht so organisiert wird, dass ein Schüler zwischen diesem Unterricht und einem Unterricht mit einem Anteil von Sachunterricht in französischer Sprache von höchstens 50% wählen kann. 

Im Sekundarschulwesen ist Französisch erste Fremdsprache. Je nach Unterrichtsform und Stufe können im Regelsekundarschulwesen weitere Fremdsprachen unterrichtet werden, die vom Schulträger im Rahmen des Studienprogramms festgelegt werden. 

Das Dekret legt zudem fest, dass der zeitliche Umfang des Deutschunterrichts im allgemeinbildenden Sekundarbereich mindestens 4 Unterrichtsstunden (zu je 50 Minuten) und der Umfang des Französischunterrichts ebenfalls mindestens 4 Unterrichtstunden (zu je 50 Minuten) beträgt. 

Religionsunterricht / Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre) 

In Belgien sind alle öffentlich-rechtlichen Schulen verpflichtet, die Wahl zwischen einem Religionsunterricht und einem konfessionell nicht gebundenen Ethikunterricht anzubieten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden bei der Einschreibung ihres Kindes in eine Schule des offiziellen Unterrichtswesens, ob das Kind einem Religionsunterricht oder einem Unterricht in nichtkonfessioneller Sittenlehre folgt. Dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung des Erziehungsberechtigten. 

Die wöchentliche Stundentafel umfasst in der Sekundarschule zwei Unterrichtsstunden (jeweils zu 50 Minuten) entweder für den Religionsunterricht oder für die nicht konfessionelle Sittenlehre. 

Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel 

Das Grundlagendekret vom 31. August 1998 sieht vor, dass jeder Schulträger frei, auf Vorschlag des Pädagogischen Rates, über die didaktischen Grundlagen und pädagogischen Methoden in seinen Schulen entscheiden kann. 

Die Rahmenpläne der einzelnen Fächer bieten jedoch Empfehlungen für die methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts, sogenannte „Empfehlungen für die Qualität der Unterrichtsgestaltung“. Dabei handelt es sich um Hinweise und Vorschläge, die zu den anerkannten Qualitätsansprüchen eines kompetenzorientierten Unterrichts gehören. 

Die Rahmenpläne fordern den Erwerb der Informations- und Medienkompetenz, woraufhin 2013 ein Leitfaden entwickelt wurde und im Laufe der Zeit den aktuellen Anforderungen regelmäßig angepasst wurde. Dieser Leitfaden hat keinen verbindlichen Charakter für die Schulträger, Schulen und Lehrenden hat. Der IMK- Leitfaden orientiert sich an den pädagogisch-didaktischen Grundsätzen der Rahmenpläne und soll den Lehrenden als Orientierungshilfe für einen systematisch aufeinander aufbauenden Erwerb der Informations- und Medienkompetenz dienen. Zudem bietet der Leitfaden konkrete Materialien und Handreichungen an, die den Lehrpersonen die Vermittlung der Informations- und Medienkompetenz erleichtert. 

Unabhängig davon unterstützt die Schulmediothek den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule und schafft die Voraussetzungen dafür, dass den Lernenden gemäß den Anforderungen der Rahmenpläne und der Lehrpläne Lese- und Informationskompetenz unter optimalen Voraussetzungen vermittelt werden können. In einer Regelsekundarschule, in der eine von der Regierung anerkannte Mediothek besteht, wird eine Vollzeitstelle eines Lehrer-Mediothekars organisiert beziehungsweise subventioniert. 

Der Rahmenplan „Berufliche Orientierung“ unterstützt Lehrende bei der im Grundlagendekret von 1998 formulierten Verpflichtung, Lernende und ihre Erziehungsberechtigten im Unterricht über Studien, Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten. Dieser Rahmenplan geht aber weit über diese Verpflichtung hinaus und fördert spezifische berufswahlbezogene Kenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und motivationalen Haltungen von Heranwachsenden, die sich als Berufswahlkompetenz fassen lassen. Das Anbahnen dieser Kompetenz ist ein zentrales pädagogisches Ziel, das durch alle Unterrichtsfächer und im schulischen Leben insgesamt mit entsprechenden Lerngelegenheiten flankiert werden soll. Eine gelingende berufliche Orientierung verbindet demnach konzeptionell und schulindividuell inhaltliche Zieldimensionen, die die Förderung der Berufswahlkompetenz unterstützen, mit personellen und schulorganisationsbezogenen Aspekten.