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Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die verschiedenen Arten von Erwachsenenbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Dabei wird deutlich: die Erwachsenenbildung umfasst ein breites Spektrum an Initiativen, die darauf abzielen, grundlegende Fähigkeiten zu fördern, anerkannte Qualifikationen zu erlangen und den Übergang in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von anerkannten Einrichtungen bis hin zu spezialisierten Programmen für arbeitsuchende Erwachsene, werden die unterschiedlichen Angebote skizziert, die es Lernenden ermöglichen, sich beruflich und/oder persönlich weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wird die Bedeutung der liberalen (populären) Erwachsenenbildung hervorgehoben, die Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Integration bietet.
Angebot zur Steigerung der Leistungen in Grundfertigkeiten
Das Cedefop definiert das Konzept der Grundkompetenzen als „die Fähigkeiten, die benötigt werden, um in der zeitgenössischen Gesellschaft zu leben, z.B. Zuhören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Mathematik“. Neben den Grundkompetenzen bezeichnet dieselbe Quelle das Konzept der neuen Grundkompetenzen, die als „die Fähigkeiten wie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Fähigkeiten, Fremdsprachen, soziale, organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, technologische Kultur und Unternehmertum“ definiert werden.
Die Aufgabe der Förderung von Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen bei Erwachsenen, wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einerseits den anerkannten (nicht-formalen) Einrichtungen der Erwachsenenbildungseinrichtungen und andererseits der schulischen (formalen) Weiterbildung in die Hände gelegt.
Das Angebot der anerkannten Erwachsenenbildung
Das Angebot der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen wird in dem Unterkapitel "Angebot der liberalen (populären) Erwachsenenbildung" weiter unten in diesem Kapitel behandelt.
Das Angebot der schulischen Weiterbildung
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es fünf von ihr organisierte oder von ihr subventionierte „Institute für schulische Weiterbildung “, (kürzlich - größtenteils- unbenannt in "Akademien für Erwachsenenbildung").
Wie alle Schulen, so werden auch die „Institute für schulische Weiterbildung“ von Schulträgern der verschiedenen Netze organisiert: von der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Gemeinschaftsunterrichtswesen), von der Gemeinde Eupen (offizielles subventioniertes Unterrichtswesen) und von einem privatrechtlichen katholischen Schulträger (freies subventioniertes Unterrichtswesen). Im Allgemeinen haben die Institute für schulische Weiterbildung ihren Sitz in bestehenden Sekundarschulen. Das Angebot der schulischen Weiterbildung beinhaltet Sprachkurse, Informatikkurse, das Abitur auf dem 2. Bildungsweg, sowie Abschlüsse in Kochen und Nähen (sogenannte „Brevets“). Die Kurse finden in der Regel abends und parallel zum Regelunterricht statt, d.h. zwischen September und Juni, unter Berücksichtigung der Schulferien.
Andere Initiativen
Darüber hinaus gibt es Initiativen, die zur Steigerung der Leistungen in Grundkompetenzen von Erwachsenen beitragen, dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung eines Weiterbildungsportals, das das Thema „Weiterbildung für Erwachsene“ fokussiert und, zum Beispiel, Dossiers beinhaltet, die gezielt auf die Förderung von Grundfertigkeiten, wie Sprach- und IT-Kompetenzen eingehen, in dem darin auf entsprechende Online- und Präsenzangebote aus der Region aufmerksam gemacht wird.
Angebot zum Erreichen einer anerkannten Qualifikation während der Erwachsenenbildung
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es folgende Programme für Erwachsene, eine anerkannte Qualifikation zu erlangen:
Durch eine Prüfung vor dem schulexternen Prüfungsausschuss
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht die Möglichkeit, die Zertifizierung der Primar- und Sekundarschulbildung nicht nur in der Schule, sondern auch außerhalb der Schule zu erwerben.
Mit anderen Worten, alle formalen Qualifikationen können durch ein System von externen Prüfungen erworben werden, das vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft koordiniert wird, dazu gehören:
- der Abschluss der Primarschule
- der Abschluss der Unterstufe der Sekundarschule
- der Abschluss der Oberstufe der Sekundarschule
Die Prüfungen orientieren sich dabei am Lehrplan, der auch für die reguläre schulische Ausbildung gilt.
Die Vorbereitung auf die Prüfungen geschieht in der Regel im Selbststudium.
Für einige Richtungen gibt es außerdem die Möglichkeit an Vorbereitungslehrgänge teilzunehmen.
Aktuell, im Jahr 2026, werden folgende Vorbereitungslehrgänge angeboten:
- Technische Befähigung, Wirtschaft und Office Management, in der Regel 2 Schuljahre, modular aufgebaut und somit individuell einteilbar, Tageskurs, 4 bis 38 Stunden pro Woche
- Technische Befähigung, Wirtschaft und Office Management, in der Regel 2 Schuljahre, modular aufgebaut, Abendkurs, kombinierbar mit dem Tageskurs, 1 Abend pro Woche + samstags
- Berufsbildend, Kinderanimator, 1 Schuljahr, Tageskurs, ca. 37 Stunden pro Woche
Für die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen wird eine Einschreibegebühr verlangt.
Gleiches gilt für die Teilnahme an den Prüfungen vor dem externen Prüfungsausschuss.
Nach den Statistiken des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben im Jahr 2025 fünf Teilnehmer das Abschlusszeugnis der Unterstufe und neunzehn Teilnehmer das Abschlusszeugnis der Oberstufe erhalten. Insgesamt haben in dem Jahr 113 Personen die Prüfungen zu einem der beiden Abschlüsse abgelegt.
Mittelständische Lehre und Meister
Wege für Erwachsene in die mittelständische Lehre
Die mittelständische Lehre oder „duale Ausbildung“ am Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM ) steht Menschen ab ihren 15. Lebensjahr offen, insofern sie ebenfalls die weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Im September 2025 wurde die Altersgrenze von 29 Jahren zum Abschluss eines Lehrvertrags aufgehoben. Die Entscheidung sich für eine- in der Regel- dreijährige Ausbildung zu verpflichten und sich privat entsprechend aufzustellen, um Berufsschule und Betriebsalltag mit eventuellen familiären Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen sowie mit der Lehrlingsentschädigung auszukommen, liegt in der Verantwortung des Bewerbers.
Parallel dazu existiert für Erwachsene die Möglichkeit eine Lehre oder “duale Ausbildung” als freier Schüler zu absolvieren:
Berechtigt, diesen Antrag zu stellen, sind Lehrlinge, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Lehrling muss mind. 18 Jahre alt sein (nicht mehr schulpflichtig).
- Es liegt ein Motivationsschreiben des Lehrlings vor, warum ein normaler Lehrvertrag nicht zustande kam und inwiefern die praktische Ausbildung bei dem Betrieb trotzdem gewährleistet ist.
- Es liegt die Kopie eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsvertrages des Lehrlings in einem Betrieb vor, der der beruflichen Ausbildung des Lehrlings entspricht. Dieser Vertrag umfasst mind. 19 Std./Woche und garantiert die Freistellung des Lehrlings für den Unterricht in Fach- und Allgemeinkunde.
Wird der Antrag des freien Schülers vom ZAWM und dessen Aufsichtsbehörde, dem IAWM, positiv beschieden, ist der Lehrling formal eingeschrieben und berechtigt, an Prüfungen (Tests, Endprüfungen, praktische Gesellenprüfung) teilzunehmen und damit am Ende bei Erfolg den Gesellenbrief zu erwerben.
Der Weg in die Meisterausbildung
Erwachsene, können, im Anschluss an die Lehre (oder die 6.B), am ZAWM, an einer Meisterausbildung teilnehmen. Parallel dazu gibt es Zugangswege in die Meisterausbildungen, für Menschen, die über kein Gesellenzeugnis (oder 6B) verfügen: selbstständige Betriebsleiter eines Handwerks-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmens können einen Antrag auf Zulassung stellen; sowie Menschen, die ein konkretes Projekt der Betriebsgründung oder -übernahme haben.
Das Projekt KomAn
Das Projekt KomAn soll Erwachsene dazu ermutigen, eine anerkannte Qualifikation zu erwerben. Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, aber praktische Kompetenzen, in einem Beruf für den es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine duale Ausbildung gibt, haben die Möglichkeit ihre praktischen beruflichen Fähigkeiten, zertifizieren zu lassen. Hierfür nehmen sie u.a. an 2 praktischen Prüfungen am Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand teil. Bei bestandener Prüfung erhalten die Absolventen eine offizielle Bescheinigung (kein Gesellenzeugnis, aber ein Zertifikat) zum Nachweis Ihrer beruflichen Kompetenzen, die ihnen auf dem Arbeitsmarkt neue Türen öffnen kann. Das Zertifikat eröffnet aktuell noch keinerlei Prüfungsbefreiungen oder Zugänge in Richtung duale Ausbildung oder Meister. Dennoch haben es einige Absolventen als Ansporn genommen, sich weiter zu qualifizieren.
Angebot, das auf den Übergang in den Arbeitsmarkt abzielt
Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) hilft Menschen bei der Arbeitssuche und vermittelt Jobs. Es bietet Ausbildungen, Praktika und Projekte zur beruflichen und sozialen Integration an, die es selbst oder mit Partnern durchführt.
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Arbeitsuchende, die beim Arbeitsamt eingetragen sind und von einem anerkannten Vermittlungsdienst betreut werden, können an Aus- und Weiterbildungen teilnehmen. Dies geschieht in Absprache mit dem zuständigen Berater.
Beim Arbeitsamt gibt es Schulungen und Kurse für:
- Basiskompetenzen wie digitale Kenntnisse oder Sprache
- Fachkenntnisse wie Grundausbildung zum Maurer, Bauhelfer oder Reinigungskraft
Arbeitsuchende können auch Kurse bei anderen Anbietern in Ostbelgien sowie im In- und Ausland besuchen.
Die Teilnehmenden bekommen:
- einen Berufsausbildungsvertrag
- eine Fahrtkostenentschädigung
- ggfs. eine Prämie vom Arbeitsamt
Individuelle Berufsausbildung in Unternehmen (IBU)
Die IBU ist eine praktische Ausbildung direkt im Betrieb. Die Teilnehmenden lernen den Beruf und das Unternehmen kennen und werden dort ausgebildet.
Teilnehmen können Menschen, die:
- beim Arbeitsamt eingetragen sind
- keine Vorkenntnisse oder Qualifikationen im zu erlernenden Beruf haben
Die IBU dauert meist 4 Wochen bis 6 Monate. Es gibt einen Vertrag zwischen dem Praktikanten, Arbeitgeber und Arbeitsamt. Während der IBU bekommt die Person weiterhin ihr Ersatzeinkommen sowie die Produktivitätsprämie vom Arbeitgeber. Diese Prämie ist die Differenz zwischen Ersatzeinkommen und Lohn im Ausbildungsberuf. Nach der IBU verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Person für mindestens die gleiche Zeit als Arbeitnehmer einzustellen.
Das Praktikum aus einer Hand
Das Praktikum aus einer Hand bietet Arbeitsuchenden, Schülern, Studierenden und Beschäftigten die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, neue Arbeitsmöglichkeiten kennenzulernen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
- Die Dauer kann zwischen einem Tag und drei Monaten liegen.
- Es gibt einen Praktikumsvertrag zwischen Teilnehmer, Praktikumsgeber und Arbeitsamt.
- Unter bestimmten Bedingungen gibt es Fahrtkosten und eine Prämie.
Projekte zur beruflichen und sozialen Integration
Verschiedene Vorschalt- und Integrationsprojekte werden in Zusammenarbeit mit Projektträgern organisiert. Die sogenannten „Vorschaltprojekte“ legen dabei den Schwerpunkt auf die Entwicklung von Sozialkompetenzen; die „Integrationsprojekte“ auf die Entwicklung von Fachkompetenzen.
Die Werkstätten ermöglichen Berufserfahrung in den Bereichen wie Bau (Schreinerei, Schlosserei), Garten- und Landschaftsbau, Restauration/Catering, Siebdruck, und Gärtnern.
Diese Projekte richten sich an Menschen, die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte oder Migranten. Die Projekte vermitteln berufliche und soziale Fähigkeiten. Betriebspraktika sind oft ein Teil davon. Die Personen werden eng vom Projektträger und dem Arbeitsamt begleitet.
Teilnehmer bekommen:
- Einen Berufsausbildungsvertrag vom Arbeitsamt
- Eine Prämie
- Fahrtkostenentschädigung
Angebot der liberalen (populären) Erwachsenenbildung
Obwohl es keine universelle Definition des Begriffs „liberale (oder populäre) Erwachsenenbildung“ gibt, bezieht sich das Konzept allgemein auf Kurse, die einen non-formalen Charakter haben und Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, kulturellen Bereicherung sowie intellektueller oder kreativer Stimulation und Freude bieten. In ganz Europa wird diese Art der Bereitstellung unter verschiedenen Namen verwendet. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens spricht man von den „anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen“. Aktuell gibt es 12 Einrichtungen dieser Art in Ostbelgien.
Das Dekret zur Förderung von Erwachsenenbildungseinrichtungen von 2008 sieht vor, dass die anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen allen Bürgerinnen und Bürgern uneingeschränkt offenstehen, damit sie Schlüsselkompetenzen erwerben, entwickeln oder aktualisieren können. Ziel ist auch die Förderung der sozialen Eingliederung, der Chancengleichheit im weitesten Sinne, der kollektiven Handlungsfähigkeit und des Bürgersinns sowie das Erlernen wesentlicher sozialer und staatsbürgerlicher Werte.
Die Erwachsenenbildungseinrichtungen sind frei in der Gestaltung ihres Lehrplans und in der Auswahl der Lehrenden und ihrer Mitarbeiter. Auch die Schwerpunkte der nicht-formalen Erwachsenenbildungseinrichtungen sind unterschiedlich, wie z.B. Natur und Umwelt, Frauenbildung, Bewegung und Gesundheit, gesellschaftspolitische Bildung.
Andere Arten von öffentlich geförderten Angeboten für erwachsene Lernende
Neben den eher „klassischen“ Angeboten der Erwachsenenbildung, fördert die Deutschsprachige Gemeinschaft eine ganze Reihe weiterer Angebote, die sich an erwachsene Lernende richten.
Hierzu zählen zum Beispiel die Weiterbildungsangebote
- der Weiterbildungsakademie des ZAWM (berufsbezogene Weiterbildungen)
- der Autonomen Hochschule (pädagogische Bildung)
- der Musikakademie (Musik, Tanz und Theater)
- der Kreativen Ateliers (kulturelle Bildung)
- des Medienzentrums (digitale Bildung)
- der Krankenpflegevereinigung (KPVDB)
- der Leitverband des ostbelgischen Sports
- von Jugendorganisationen
- sowie von weiteren Gesundheits- und sozialen Einrichtungen.
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