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Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
Verantwortliche Organe
In den Instituten für schulische Weiterbildung
Das Prinzip der pädagogischen Freiheit bringt mit sich, dass an erster Stelle die Schulen und ihre Schulträger selbst die Hauptverantwortung für die Unterrichts- und Bildungsqualität in ihren Einrichtungen tragen.
Darüber hinaus sorgen Evaluationsmechanismen für die Qualitäts- Entwicklung und Sicherung. Sie zielen darauf ab, die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der institutionellen Bildungsarbeit systematisch zu erfassen und zu analysieren, nicht nur im Bereich der klassischen Schulformen (z. B. Kindergarten, Primar und Sekundarbereich), sondern auch in Bezug auf Angebote der schulischen Erwachsenenbildung, die an Sekundarschulen oder im Zuge schulischer Weiterbildung organisiert sein können.
Externe Evaluation
Die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist für die Externe Evaluation der Schulen verantwortlich.
Ziel der externen Evaluation ist es,
- zu überprüfen, ob und in welchem Maße die Schulen ihrem per Dekret festgelegten Gesellschaftsauftrag gerecht werden;
- der Regierung den Schulträgern und den mit dem Bildungswesen beauftragten Fachbereichen im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft alle drei Jahre auf der Grundlage der Einzelberichte der evaluierten Schulen einen Gesamtbericht über Stärken und Schwächen zu unterbreiten.
Interne Evaluation
Jede Schule muss zudem, eigenverantwortlich, mindestens alle 3 Jahre eine Interne Evaluation durchführen. Auf Schulebene ist der „Pädagogische Rat“ für die Organisation der internen Evaluation verantwortlich. Der Pädagogische Rat ist das zentrale schulinterne Gremium für die Schulentwicklung. Er setzt sich aus der Schulleitung, einem Vertreter des Schulträgers sowie mindestens fünf Mitgliedern des Lehr, Erziehungs- oder Fachpersonals zusammen. Der Pädagogische Rat unterstützt die Planung, Durchführung und Auswertung der internen Evaluation und sorgt dafür, dass die Ergebnisse in die kontinuierliche Schulentwicklung einfließen.
Die Regierung überprüft, ob diese Evaluation stattgefunden hat.
Sowohl die externe als auch die interne Evaluation sind im Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen für alle Regelgrund- und -Sekundarschule verankert.
Schulinspektion
Die Schulinspektion in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat ebenfalls eine zentrale Rolle in der Sicherstellung der Qualität im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch vielfältige, evaluative und unterstützende Maßnahmen:
- Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften.
- Kenntnisnahme und Überprüfung der von der Schule selbst festgelegten Ziele zur Qualitätssicherung.
- Teilnahme an der mündlichen Rückmeldung der externen Evaluation an Schulen.
- Mitwirkung an der Beurteilung der Personalmitglieder, eventuell begleitet von externen Experten.
- Bearbeitung von Beschwerden im schulischen Kontext.
- Erstellung von Gutachten für die Regierung zur Finanzierung und Anerkennung von Bildungseinrichtungen und Studienrichtungen.
- Ausarbeitung und Implementierung von Rahmenplänen für das Unterrichtswesen.
- Planung und Umsetzung pädagogischer Projekte in Zusammenarbeit mit Schulträgern.
- Erstellung von pädagogischen Gutachten.
- Koordination der Erstellung neuer und Überarbeitung bestehender Aktivitätenpläne, Studienprogramme und Lehrpläne.
- Entwicklung, Bearbeitung und Evaluation pädagogischer Konzepte und Projekte.
- Übernahme von Mediationsaufgaben in Konfliktsituationen.
- Rechtsgrundlage ist das Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion, die Schulentwicklungsberatung und die Schulbe-ratung für Inklusion und Integration.
In der Mittelständige Aus- und Weiterbildung
Eine Einrichtung öffentlichen Interesses, das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM) gewährleistet die pädagogische, administrative und finanzielle Aufsicht über das Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) (eine Vereinigung ohne Erwerbszweck mit 2 Standorten).
Zur Aufsicht gehört auch die Wahrnehmung der Qualitätssicherung in der dualen Aus- und Weiterbildung sowie in den dualen Studiengängen.
Die eingesetzten Evaluationsverfahren zielen darauf ab:
- zu prüfen, mit welcher Qualität das ZAWM dem festgelegten Auftrag gerecht wird;
- zu prüfen, ob und in welchem Maße die Organisationsstrukturen und die Methoden und Ergebnisse der pädagogischen Arbeit des ZAWM geeignet sind, die Ziele des pädagogischen Projekts zu erreichen;
- eine wissenschaftliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung des ZAWM zu bieten.
In der nicht-formalen Erwachsenenbildung
Um eine Anerkennung und damit einen substanziellen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten zu können, müssen private, nicht-formale, Erwachsenenbildungseinrichtungen, die in Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) organisiert sind, alle 4 Jahre ein Gesamtkonzept für ihre Tätigkeiten und Schwerpunkte einreichen. Dieses muss im Einklang mit den Vorschriften des Dekrets vom 17. November 2008 sein (u.a. müssen die nicht-formalen Einrichtungen der Erwachsenenbildung allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Berücksichtigung schulischer Vorbildungsnachweise, gesellschaftlicher und beruflicher Stellung, politischer und weltanschaulicher Zugehörigkeit oder der Höhe des Einkommens offenstehen). Über das Gesamtkonzept werden die Einrichtungen angehalten, sich zu konkreten Qualitätsentwicklungs- und -Sicherungsaspekten zu positionieren. Es wird von einer externen Jury begutachtet. Auf Basis des externen Gutachten entscheidet die Regierung über die Anerkennung der Einrichtung.
Ansätze und Methoden zur Qualitätssicherung
In den Institute für schulische Weiterbildung
Interne Evaluation
Bei der Interne Evaluation sammeln und analysieren die Schulen systematisch Daten in der Schulgemeinschaft, um die Qualität und Wirksamkeit der eigenen Arbeit kritisch zu hinterfragen. Die Erkenntnisse aus dieser Begutachtung führen zu Maßnahmen zur Verbesserung der Schule und des Unterrichts.
Fragen, die für die Schulen dabei im Mittelpunkt stehen, sind häufig:
- Wie gut ist eigentlich unsere Schule?
- Welche besonderen Stärken zeichnen unsere Schule aus?
- Gibt es Bereiche in unserer Schule, die wir unbedingt verbessern sollten? Welche?
- Haben alle an unserer Schule Beteiligten (Schüler, Eltern, Kollegium, nicht unterrichtendes Personal usw.) eine eher ähnliche Sichtweise oder gibt es Unterschiede?
- Welche Schlüsse ziehen wir daraus?
- Wie können gemeinsam Lösungsansätze gefunden und erfolgreich umgesetzt werden?
Jede Schule ist verpflichtet, im Dreijahresrhythmus eine interne Evaluation durchzuführen. Diese kann auf Gesamtschulebene stattfinden oder sich auf einen von der Schulgemeinschaft festgelegten Bereich beziehen.
Externe Evaluation
Die Abteilung für Externe Evaluation der Autonomen Hochschule hat die Aufgabe, Schulen dabei zu unterstützen, ihre schulische Arbeit systematisch zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Sie analysiert, wie Schulen ihre Gestaltungsspielräume nutzen, um allen Schülerinnen und Schülern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen.
Dabei nimmt sie insbesondere in den Blick:
- die Qualität des Unterrichts sowie die Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung;
- die Strukturen und Prozesse der Personal- und Organisationsentwicklung;
- Qualitätsentwicklung als ein stetiger gesamtschulischer Prozess.
Die Evaluation erfolgt kriteriengeleitet:
- in regelmäßigen Abständen;
- auf Basis klar definierter Qualitätsbereiche und -aspekte des Referenzrahmens Schulqualität;
- durch ein unabhängiges, fachlich qualifiziertes Evaluationsteam mit systemischer Perspektive auf Schule.
In der Mittelständige Aus- und Weiterbildung
Das Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) muss seiner Aufsichtsbehörde, dem IAWM, jährlich bis zum 31. Mai ein pädagogisches Projekt vorlegen, das durch den Verwaltungsrat des IAWM genehmigt werden muss. Dieses pädagogische Projekt umfasst unter anderem die Festlegung eines internen Evaluationsverfahrens, das die Zielerreichung konkret prüft.
Das IAWM kann in begründeten Fällen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung anordnen, initiieren und deren Ergebnisse prüfen. Wenn die Evaluation zeigt, dass die Qualität der Aktivitäten im ZAWM unzureichend ist, gibt das IAWM eine Anweisung, die festgelegten Qualitätsmängel innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu beheben. In einer vom IAWM zeitlich festgelegten Nachevaluation wird die Wirksamkeit gemeinsamer festgelegter Maßnahmen erneut geprüft.
Gesetzliche Grundlage ist das Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.
In der nicht-formalen Erwachsenenbildung
Die geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind verpflichtet sich einmal pro Förderzeitraum von vier Jahren selbst zu evaluieren. Der Selbstevaluationsprozess muss durch einen externen Experten begleitet und bestätigt werden. Die Evaluation muss die Umsetzung des genehmigten Gesamtkonzeptes mit einbeziehen.
Neben der begleiteten Selbstevaluation ist das Gesamtkonzept das wichtigste Qualitätskriterium zur Förderung einer nicht-formalen Erwachsenenbildungseinrichtung. Es beinhaltet mindestens die Umsetzung folgender Zielvorgaben:
-
Steigerung der Weiterbildungsmotivation;
-
Wissensvermittlung;
-
Entwicklung von Fertigkeiten;
-
Förderung der kollektiven Handlungsfähigkeit und des Bürgerschaftssinns;
-
Sicherung der Qualität der Weiterbildungsangebote.
Darüber hinaus gibt das Gesamtkonzept Auskunft über die Ermittlung der Kundenzufriedenheit und die Öffentlichkeitsarbeit, das geplante Ausgaben- und Personalvolumen sowie dessen Finanzierung.