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Bildungsfinanzierung
Belgium - German-Speaking Community

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3.Bildungsfinanzierung

Last update: 24 April 2025

Das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird über den Haushalt der Gemeinschaft finanziert. Die Einnahmen dieses Haushalts bestehen hauptsächlich aus einer Dotation des Föderalstaates, finanziellen Mitteln der Wallonischen Region zur Ausübung der an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich Beschäftigung, sowie aus dem Anteil der Rundfunk- und Fernsehgebühren, den die Bewohner der Gemeinschaft entrichten.

Erwähnenswert ist, dass sich der luxemburgische Staat seit einigen Jahren an den Ausgaben der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere im Bereich der Sonderschulen, beteiligt. Hintergrund ist der hohe Anteil luxemburgischer Schüler in diesen Einrichtungen.

Die Dotation des Föderalstaates an die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde im Zuge der Übertragung der Unterrichtszuständigkeit im Jahr 1989 an die zu erwartenden Mehrkosten angepasst. Da in den darauffolgenden Jahren, bedingt durch einen außergewöhnlichen, nicht eingeplanten Anstieg der Schülerzahlen, die Ausgaben im Unterrichtswesen stark zunahmen, beschloss die Föderalregierung im Jahr 2000 eine Refinanzierung durch Erhöhung der Dotation.

Im Jahr 2024 beliefen sich die Gesamteinnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf 898.192.177 €, die Gesamtausgaben auf 815.868.520 €.

Haushaltsplanung 2025

Im Jahr 2025 werden 73,9 % des Gesamtbudgets für Unterricht, Beschäftigung und Ausbildung in Form von Gehältern im Unterrichtswesen und den daran gekoppelten Sozialabgaben ausgezahlt. Entwicklungen in der Personalstruktur sowie gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf das Personal werden kontinuierlich beobachtet, ebenso wie die Entwicklung der Indexzahlen.

Da nicht alle Entwicklungen langfristig vorhersehbar sind, besteht die Möglichkeit, das Budget im Laufe des Haushaltsjahres anzupassen. In der Regel erfolgt dies im Rahmen zweier sogenannter Haushaltsanpassungen pro Jahr.

Um finanzielle Engpässe im Gesamthaushalt der Gemeinschaft zu vermeiden, ist es unerlässlich, bereits bei der Budgetvorbereitung mit größter Sorgfalt und auf Grundlage aller verfügbaren Informationen zu planen. Schon geringe Schätzfehler können bei einer Gehaltsmasse von rund 140 Millionen Euro erhebliche Auswirkungen haben.

Der Organisationsbereich Unterricht, Beschäftigung und Ausbildung umfasst im Jahr 2025 ein Gesamtbudget von rund 190 Millionen Euro. Dieses gliedert sich in zehn Programme, die ihrerseits in einzelne Zuweisungen unterteilt sind. Neben den Personalkosten bestehen spezifische Programme für:

  • Pädagogik,
  • Schülerbeförderung,
  • Zuschüsse und Dotationen,
  • Erwachsenenbildung und Weiterbildungsförderung,
  • Studienbeihilfen, Stipendien und wissenschaftliche Forschung,
  • Kunstunterricht,
  • außerschulische Aus- und Weiterbildung im Bereich Mittelstand und Landwirtschaft,
  • Beschäftigung sowie
  • Schulbauten.

Private Mittel

Neben den öffentlichen Haushaltsmitteln existieren weitere Finanzierungsquellen wie private Spenden, Einnahmen aus der Wirtschaft oder aus eigenen Aktivitäten und Veranstaltungen. Diese spielen jedoch nur eine untergeordnete Rolle.

Bedingungen für die Finanzierung durch die öffentliche Hand

Um als Schule von der Gemeinschaft anerkannt und subventioniert zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Genehmigung der Struktur durch den zuständigen Minister,
  • Genehmigung der Lehrpläne durch den Unterrichtsminister,
  • Akzeptanz der behördlichen Aufsicht,
  • Vorhandensein eines verantwortlichen Schulträgers,
  • Einhaltung einer Mindestschülerzahl je Bildungsstufe,
  • Räumlichkeiten, die den Hygiene-, Sicherheits- und Bewohnbarkeitskriterien entsprechen,
  • Einsatz angemessener Lehr- und Lernmittel,
  • Bildung einer pädagogischen Einheit innerhalb eines Gebäudes oder einer Gemeinde,
  • Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Lehrkräfte,

Beachtung der gesetzlich festgelegten Unterrichts-, Ferien- und Feiertage.

Finanzierungsbereiche

Die Bildungsfinanzierung umfasst im Wesentlichen drei Bereiche: Personalkosten, Funktionskosten und Gebäudekosten.

Die Gehälter bzw. Gehaltssubventionen (100 %) aller Schulleitungen, Lehrpersonen, Erzieher, Sekretariatskräfte sowie weiterer Mitarbeiter – sowohl in öffentlich-rechtlichen als auch in freipräventiven Unterrichtseinrichtungen – werden aus Mitteln der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezahlt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die berufliche Qualifikation und Anstellungsbedingungen, erfüllt sind.

Was die Funktionskosten betrifft, werden die Gemeinschaftsschulen (GUW) von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert und vollständig finanziert. Sie erhalten zur Deckung der Funktions- und Anschaffungskosten eine Dotation zulasten des Haushalts.

Die subventionierten Schulträger des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens (OSUW) und des freien subventionierten Unterrichtswesens (FSUW) erhalten jährliche Funktionszuschüsse, die einen Großteil ihrer Unkosten decken. Zusätzlich werden gezielt Mittel für pädagogische Zwecke bereitgestellt (z. B. didaktisches Material, außerschulische Aktivitäten, pädagogische Weiterbildungen), ebenso wie Mittel zur Reduzierung der Schulbesuchskosten. Letztere dienen dazu, dass von Erziehungsberechtigten keine Entschädigungen für Kopien, Tageshefte, Schwimmunterricht oder eintägige Aktivitäten verlangt werden dürfen. Auch die Mittagsaufsichten bei subventionierten Schulträgern werden bezuschusst.

Jeder Schulträger ist auch für den Bau und Unterhalt der Schulgebäude verantwortlich. In den 1990er-Jahren hat die Deutschsprachige Gemeinschaft erhebliche Anstrengungen unternommen, um insbesondere den Trägern des freien Unterrichtswesens die Finanzierung ihrer Schulbauten zu erleichtern. In den letzten Jahren wurden zudem einige Schulgebäude direkt durch die Gemeinschaft übernommen.

Die Träger der subventionierten Schulen, sowohl Gemeinden als auch freie Träger, erhalten im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten:

  • 80 % der genehmigten Baukosten,
  • 60 % der genehmigten Ausstattungs- und Ausrüstungskosten (z. B. Mobiliar und IT-Material).

Seit 2013 ist der öffentlich-rechtliche Dienst „Service und Logistik“ mit getrennter Geschäftsführung tätig. Er hat schrittweise den Unterhalt und die Reinigung der Gemeinschaftsschulen übernommen und begleitet zusätzlich die Schülerbeförderung.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat in den letzten Jahren ein umfangreiches Investitionsprogramm im Schulbereich umgesetzt. Primarschulen, Sekundarschulen und die Autonome Hochschule wurden aufwändig renoviert oder vollständig errichtet. Weitere große Infrastrukturprojekte befinden sich aktuell in Ausführung oder in der Planungsphase.