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Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
Zulassungsvoraussetzungen und Wahl der FBBE-Einrichtungen
Für die Anerkennung und Subventionierung der Einrichtungen sowie die Qualitätssicherung und Inspektion der Dienstleister und der in der Kinderbetreuung tätigen Personen ist das Referat „Familie“ des Fachbereichs Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig.
Für die direkte Organisation und Umsetzung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren sind verschiedene Privatpersonen, private Unternehmen, Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie eine Einrichtung öffentlichen Interesses zuständig.
Das Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB) ist der größte Dienstleister in der Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das Zentrum hat das rechtliche Statut einer Einrichtung öffentlichen Interesses und hat zum 1. Januar 2024 alle Aktivitäten der Kinderbetreuung der früheren VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung übernommen.
Das ZKB umfasst:
- einen Tagesmutterdienst: Er bietet Betreuungsplätze in allen neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft an und beschäftigt zurzeit 47 Tagesmütter. Diese Tagesmütter sind entweder als konventionierte Tagesmütter zugelassen oder als Kinderbetreuer/-begleiter in Heimarbeit als Arbeitnehmer bei dem Zentrum angestellt. Die Betreuung findet immer außerhalb des Wohnsitzes des zu betreuenden Kindes und in den privaten Räumlichkeiten der Tagesmutter statt.
- Kinderkrippen: Das ZKB ist Träger von drei Kinderkrippen: Eupen, Hergenrath und St. Vith. Die Kinderkrippe in Eupen verfügt über 26 Betreuungsplätze, St. Vith hat eine Betreuungskapazität von 30 Plätzen (plus anstehender Ausbau und damit verbunden Erweiterung der Betreuungskapazität), in Hergenrath stehen 42 Plätze zur Verfügung.
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Co-Initiativen: sind kollektive Betreuungsstrukturen für bis zu 12 Kleinkinder. Aktuell betreibt das ZKB mehrere Co-Initiativen in verschiedenen Gemeinden: “Talfüchschen” in Kettenis, “BromBären” in Eupen, “Galmeibümchen” in Kelmis, “Villa Kunterbunt” in Eynatten (3 Standorte), “Dorfzwerge” in Walhorn, “Treesche Krabbelmäuse” in Manderfeld (bis Ende 2025) und eine Co-Initiative in Büllingen.
Die selbstständigen Tagesmütter/-väter werden durch die zuständige Ministerin der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt. Das ZKB übernimmt die Beratung und Begleitung der selbstständigen Tagesmütter/-väter. Selbstständige Tagesmütter betreuen zuhause in ihren privaten Räumlichkeiten, selbstständige Co-Tagesmütter können sich zu Zweit oder Dritt zusammenschließen und in angemieteten Räumlichkeiten zusammenarbeiten (jedoch betreut jede Tagesmutter “ihre” Kinder).
Die selbstständigen Tagesmütter/-väter legen ihre Tarife sowie Arbeitszeiten selbst fest.
Im Gegensatz zu den bezuschussten Dienstleistern müssen sie keine Priorisierungskriterien anwenden und können folglich die zu betreuende Kinder frei wählen.
Gruppengröße und Ratio Kinder/Personal
Generell gilt für die Kleinkindbetreuung ein Schlüssel von 1 zu 6, wobei die Aufnahmekapazität von Träger zu Träger unterschiedlich ist (s. oben).
Jährliche, wöchentliche und tägliche Organisation
Die Kinderkrippen und Co-Initiativen des ZKB bieten an 50 Stunden pro Woche eine Betreuung an. Aktuell sind die Kinderkrippen des ZKB montags bis freitags von 7:30 bis 17:30 Uhr geöffnet.
Die Mini-Kinderkrippe Bambuschkitz der VoGBambuschkitz der Gemeinde Amel sind sogar während 60 Wochenstunden montags bis freitags von 6:30 bis 18:30 Uhr geöffnet.
Der Standort Post Minis der VoG Kleinkinder Ostbelgien bietet zwischen 7:45 und 17 Uhr eine Betreuung an.
Die selbstständigen Tagesmütter legen ihren Stundenplan und ihre Schließungstage selbst fest. Die Betreuung kann auch während der Nacht oder an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen.
Die Tagesmütter, die als Arbeitnehmer bei dem ZKB tätig sind, sind in Bezug auf die
Wochenarbeitszeit (38 Stunden) und die Urlaubstage an die Regeln des öffentlichen Dienstes gebunden. Ihre Arbeitszeiten werden in Absprache mit ihren Vorgesetzten festgelegt.