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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Qualitätssicherung im Elementar- und Schulbildungsbereich
Belgium - German-Speaking Community

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10.Qualitätssicherung

10.1Qualitätssicherung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 12 September 2025

Maßnahmen und Methoden zur Qualitätssicherung

Interne Evaluation

Die Einrichtung, die von der Regierung gemäß Artikel 70 des vorerwähnten Dekrets mit der externen Evaluation betraut ist, übernimmt die Koordination der internen Evaluation.

Auf Schulebene ist der Pädagogische Rat für die Organisation der internen Evaluation verantwortlich.

Ziel der internen Evaluation ist es,

  • zu überprüfen, ob und in welchem Maße die Schulstrukturen, Methoden und Ergebnisse der schulischen Arbeit mit den Zielen des Schulprojektes übereinstimmen.
  • eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige Entwicklung der Schule zu bieten.

Die interne Evaluation der Schule wird mindestens alle drei Jahre durchgeführt und kann sich auf schulische Einzelthemen beziehen, die vom Pädagogischen Rat oder vom Schulträger festgelegt werden. Die Regierung überprüft, ob diese Evaluation stattgefunden hat.

Bei der internen Evaluation werden die Standpunkte der Erziehungsberechtigten und Schülervertretungen eingeholt.

Externe Evaluation

Die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist für die externe Evaluation der Schulen verantwortlich.

Ziel der externen Evaluation ist es,

  • zu überprüfen, ob und in welchem Maße die Schulen dem in vorliegendem Dekret festgelegten Gesellschaftsauftrag gerecht werden;   
  • der Regierung, den Schulträgern und den mit dem Bildungswesen beauftragten Fachbereichen im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft alle drei Jahre auf der Grundlage der Einzelberichte der evaluierten Schulen einen Gesamtbericht über Stärken und Schwächen zu unterbreiten.

Die externen Evaluatoren erstellen auf der Grundlage eines von der Regierung genehmigten international anerkannten Qualitätsrahmens einen Bericht, der der Regierung, dem Schulträger und der evaluierten Schule vorgelegt wird.

Sollte die externe Evaluation ergeben, dass die Qualität der Ausbildungsaktivitäten an einer Schule unzureichend ist, bestimmen die externen Evaluatoren einen Zeitrahmen, innerhalb dessen die betreffende Schule einen detaillierten Plan vorlegt, um diese Qualitätsmängel zu beheben. Im Rahmen einer zeitlich festgelegten Nachevaluation überprüfen die externen Evaluatoren die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Anschließend erstellen die externen Evaluatoren einen Bericht über die Ergebnisse der Nachevaluation, der der Regierung, dem Schulträger und der evaluierten Schule vorgelegt wird.

Die Vertraulichkeit der Erkenntnisse und Ergebnisse wird gewahrt. Jede Schule wird mindestens einmal alle fünf Jahre extern evaluiert.

Da die Schulinspektion in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ebenfalls eine wichtige Rolle in der Evaluation der Schulen und des Unterrichtswesens einnimmt, findet auch das Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion, die Schulentwicklungsberatung und die Schulberatung für Inklusion und Integration Erwähnung. Dieses Dekret führt die Kontrollaufgaben an, die die Schulinspektoren in allen von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten, subventionierten und anerkannten Grund- und Sekundarschulen sowie die Schulische Weiterbildung wahrnimmt. In diesem Kontext prüft die Schulinspektion auch die von den jeweiligen Schulleitungen bei der Schulinspektion eingereichten Ziele zur Qualitätssicherung und -Entwicklung, die von der Schule eigenverantwortlich in dem in Artikel 70 §3 Absatz 1 des vorerwähnten Dekrets vom 31. August 1998 – insbesondere unter Einbezug des Berichts der externen Evaluation der erreichten Ergebnisse im Rahmen von internationalen Vergleichsstudien – erarbeitet wurden.  Die Schulinspektion gibt den Schulen in diesen Fällen zeitnah eine begründete Rückmeldung.