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Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
Es gibt keine anderen Organisationsmodelle und alternative Strukturen in der frühkindlichen Betreuung und Erziehung.
Es gibt alternative Beschulungsstrukturen für schulpflichtige Lernende. Laut Artikel 23 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen können Erziehungsberechtigte sich für den Unterricht ihrer Kinder in einer Schule oder für den Hausunterricht entscheiden.
Entscheiden sich Erziehungsberechtigte für den Hausunterricht, übernehmen sie gemäß Artikel 93.48 des vorerwähnten Dekretes die volle organisatorische und finanzielle Verantwortung für den erteilten Unterricht. Sie sind somit selbst für Planung, Durchführung und Finanzierung zuständig.
Artikel 93.50 desselben Dekrets legt fest, dass der Hausunterricht den Lernenden ermöglichen muss, die gleichen Entwicklungszielen für den Kindergarten und Kompetenzniveaus für die Primar- und Sekundarschule wie in den schulischen Einrichtungen zu erreichen. Das jeweilige Kompetenzniveau ist gleichwertig mit den Kompetenzen, den Kernkompetenzen, den Kompetenzerwartungen und den Bezügen zu den Kompetenzerwartungen, die für das Unterrichtswesen definiert sind. Demnach sind die Rahmen- und Lehrpläne, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Unterrichtswesen in Kraft sind, ebenfalls für den Hausunterricht verbindlich.