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Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
2025
Im Bereich Kinderbetreuung haben keine nennenswerten Reformen stattgefunden.
2024
Seit dem 1. Januar 2024 löst das Zentrum für Kinderbetreuung (ZKB) die ehemalige Vereinigung Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) ab. Das ZKB vereint Kleinkind- und außerschulische Betreuung sowie Ferienbetreuung in einem Zentrum. Das Zentrum gründet, organisiert und begleitet Betreuungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für alle Kinder bis zum Ende der Primarschulzeit.
Seit dem 1. September 2024 können Kinder ab dem Alter von zweieinhalb Jahren den Kindergarten besuchen. Bis dato lagen das Kindergarteneintrittsalter bei drei Jahren.
2023
Regierung schafft rechtliche Grundlage zur Gründung des „Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung“. Im Zuge der Arbeiten an der Neuausrichtung der Kleinkindbetreuung verabschiedete die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Februar den Dekretvorentwurf zur Schaffung der paragemeinschaftlichen Einrichtung. Das neue „Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung“ soll bereits am 1. Juni seinen Dienst aufnehmen, um sich auf die Übernahme der Aktivitäten der V.o.G. RZKB vorzubereiten, die im Januar 2024 erfolgen soll. Um für die Aktivitäten des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB) sowie für sein Personal, die konventionierten (Co-) Tagesmütter/-väter und die Eltern und Kinder in Ostbelgien eine größere Planungssicherheit zu schaffen, schafft die Regierung einen den heutigen Herausforderungen angepassten, öffentlich-rechtlichen Rahmen. Das geschieht durch die Schaffung einer paragemeinschaftlichen Einrichtung – einer Einrichtung öffentlichen Interesses.
Die Regierung schafft das Zentrum bereits zum 1. Juni, um vor der Übernahme aller Aufgaben im Januar 2024 gewisse vorbereitende Tätigkeiten zu übernehmen. Dazu gehört beispielsweise die Unterbreitung von Vertragsangeboten an die Personalmitglieder und die konventionierten Tagesmütter des RZKB. Im Dekret wird der Aufgabenbereich des Zentrums festgehalten. Das Zentrum wird einerseits Kinderbetreuung anbieten, insbesondere durch einen Tagesmütterdienst, Kinderkrippen und an Standorten der Außerschulischen Betreuung. Andererseits wird das Zentrum Aufgaben für die gesamte Kinderbetreuung wahrnehmen, wie beispielsweise die Netzwerkarbeit, die Förderung der Weiterbildung oder die Beratung anderer Dienstleister. Die Zuständigkeiten von Kaleido Ostbelgien im Bereich der Kleinkindbetreuung werden bereits seit dem 1. Januar durch das RZKB ausgeübt. Des Weiteren regelt das Dekret die Rolle der Gemeinden in der neuen Einrichtung. Die bisher mit dem RZKB bestehenden Verträge sollen dadurch ersetzt werden.