Skip to main content
European Commission logo

Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen in frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
Belgium - German-Speaking Community

Belgium - German-Speaking Community

13.Laufende Reformen und Politikentwicklung

13.1Reformen in frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

Last update: 3 September 2026
On this page

2026

Reform der einkommensgestaffelten Kostenbeteiligung in der Kinderbetreuung
Ab dem 1. September 2026 gilt eine reformierte, einkommensgestaffelte Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten für Kinderbetreuungsdienste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (geregelt im Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014). Ziel der insgesamt niedrigen und sozial gestaffelten Kosten ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, die Region für Fachkräfte attraktiver zu machen und den Zugang zu qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung unabhängig vom Einkommen der Familien sicherzustellen. Die Regelung wird seit dem 1. Januar 2024 bereits von drei Trägern erprobt (VoG Kleinkinder Ostbelgien, VoG Bambuschkitz sowie das Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung, ZKB). Eine zweijährige Evaluation dieser Pilotphase deckte mehrere praktische Probleme auf, die mit der jetzigen Reform behoben werden, während das Grundprinzip einer einkommensabhängigen, niedrigen Kostenbeteiligung beibehalten bleibt. 

Quelle: Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung, in der reformierten Fassung ab 1. September 2026

2025

Im Bereich Kinderbetreuung haben keine nennenswerten Reformen stattgefunden.

2024

Seit dem 1. Januar 2024 löst das Zentrum für Kinderbetreuung (ZKB) die ehemalige Vereinigung Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) ab. Das ZKB vereint Kleinkind- und außerschulische Betreuung sowie Ferienbetreuung in einem Zentrum. Das Zentrum gründet, organisiert und begleitet Betreuungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für alle Kinder bis zum Ende der Primarschulzeit. 

Seit dem 1. September 2024 können Kinder ab dem Alter von zweieinhalb Jahren den Kindergarten besuchen. Bis dato lagen das Kindergarteneintrittsalter bei drei Jahren.