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Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Die frühkindliche Bildung und Betreuung (FBBE) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ist in zwei Bereiche unterteilt:
- die "Kleinkindbetreuung" für Kinder unter drei Jahren
-
die "Kinderbetreuung" für Kinder ab drei und bis zwölf Jahre.
Die „Kleinkindbetreuung“ : FBBE für Kinder unter 3 Jahren:
Die Kleinkindbetreuung wird für Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr in allen 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft angeboten.
Die Betreuung erfolgt in verschiedenen Formen:
- Kinderbetreuer in Heimarbeit konventionierte Tagesmütter und selbstständige Tagesmütter: Diese Betreuungsform findet in einem familiären Umfeld statt. Jede Tagesmutter oder jeder Tagesvater / Kinderbetreuer in Heimarbeit betreut in der Regel sechs Kleinkinder gleichzeitig. Die Betreuung zeichnet sich durch Flexibilität und Nähe aus, wobei individuelle Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt stehen.
- Selbstständige Co-Tagesmütter/-väter: Selbstständige Tagesmütter können gemeinsam Räumlichkeiten anmieten und dort eine Betreuung anbieten. Dabei betreut jede Tagesmutter weiterhin „ihre“ Kinder und schließt für diese einen Betreuungsvertrag mit den Erziehungsberechtigten ab. Es können zwei bis maximal drei selbstständige Tagesmütter zusammenarbeiten und so 12 (3X4) bis maximal 18 Kleinkinder (3X6) gleichzeitig betreuen.
- Co-Initiativen für Kleinkindbetreuung: Diese Einrichtungen bieten Platz für 7 bis 12 Kleinkinder und kombinieren individuelle Betreuung mit der Struktur einer Kleingruppe, die von einem Team angestellter Kinderbetreuer begleitet wird. Sie sind an Werktagen zehn Stunden täglich geöffnet und ermöglichen den Kindern eine stabile, anregende Umgebung.
- Kinderkrippen: Kinderkrippen sind größere kollektive Betreuungsstrukturen. Während Mini-Kinderkrippen bis zu 17 Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, verfügen Kinderkrippen über 18 Betreuungsplätze und mehr. Die Räumlichkeiten sind kindgerecht gestaltet und fördern Spiel, Kreativität sowie freie Bewegungsentwicklung. .
Die Aufsicht über die Dienstleister der Kleinkindbetreuung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Referats Familie des Fachbereichs Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die „Kinderbetreuung“: FBBE für Kinder zwischen 2,5 und 6 Jahren
Kindergarten
Ab dem Alter von zweieinhalb Jahren haben Kinder Anspruch auf einen kostenlosen Platz im Kindergarten. Der Kindergarten und die Primarschule bilden die Grundschule. Die Primarschule beginnt im Alter von sechs Jahren.
Der Kindergartenbesuch für Kinder unter fünf Jahren ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht verpflichtend. Die Schulpflicht beginnt im Alter von fünf Jahren. Wie bereits erwähnt, beginnt der Primarschulunterricht im Alter von sechs Jahren.
Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Fachbereichs Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die Außerschulische Betreuung
Die Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinder zwischen zweieinhalb und zwölf Jahren umfasst auch die Betreuung vor und nach der Grundschule sowie während der Ferien und an Konferenztagen für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit. Diese außerschulische Betreuungsform, kurz Aube, ist, wie die Kleinkindbetreuung, kostenpflichtig (mit Ausnahme der ersten Stunde, die in bezuschussten Einrichtungen kostenlos ist).
Die Aube fällt in den Zuständigkeitsbereich des Referats Familie des Fachbereichs Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Aktuelle Reformen
Seit dem 1. September 2024 können in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kinder bereits ab 2,5 Jahren den Kindergarten besuchen.
Konventionierte Tagesmütter/-väter, die zum 31. Dezember 2023 durch den Tagesmütterdienst des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB) zugelassen waren, hatten im Rahmen der Schaffung der Einrichtung öffentlichen Interesses „Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung“ (ZKB) die Wahl, zum 1. Januar 2024 entweder wie bisher als konventionierte Tagesmütter/-väter weiterzuarbeiten oder in das sogenannte „Vollstatut“ zu wechseln. Sie sind dann Kinderbetreuer/-begleiter in Heimarbeit und erhalten als Arbeitnehmer des neuen Zentrums alle damit einhergehenden Vorteile, wie beispielsweise ein festes Gehalt, feste Arbeitszeiten, Urlaubstage und Arbeitslosengeld.
Zuvor hatten die konventionierten Tagesmütter/-väter lediglich eine Kostenentschädigung pro anwesendes Kind erhalten.