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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung
Belgium - German-Speaking Community

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2.Bildungsfinanzierung

2.3Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 31 March 2026

Grundlegende Finanzierungsprinzipien

In Ostbelgien wird die Erwachsenenbildungslandschaft durch Zuschüsse aus dem Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft und aus Fonds der Europäischen Union, wie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Programm Erasmus Plus gefördert.  Der politische Fokus liegt dabei vor allem auf dem Erbringen von bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Angeboten, aber auch auf Arbeitsmarkt- und Gesellschaftsrelevanz, Lokalität, Integration und in Teilen auch auf Quantität. 

Gefördert werden:

  • Programme, die zur Erweiterung der Schlüsselkompetenzen von Bürgern beitragen (nicht formale und formale Erwachsenenbildung)
  • Programme, die das Erlernen und Weiterentwickeln von beruflichen Kompetenzen von Jugendlichen und Erwachsenen, Arbeitnehmern und Selbstständigen unterstützen. (Mittelständische Ausbildung, Arbeitsamt)
  • Programme für Arbeitsuchende, die zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. (Arbeitsamt in Kooperation mit Einrichtungen der Sozialökonomie und/oder mit der nicht-formalen und formalen Erwachsenenbildung)

Die gängigsten Mechanismen für die Zuweisung öffentlicher Mittel an Anbieter von Erwachsenenbildung und -weiterbildung sind:

  • Für die Durchführung der mittelständischen Aus- und Weiterbildung erhält die Aufsichtsbehörde (IAWM), finanzielle Mittel aus dem Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zu den Aufgaben des IAWM gehört auch die Übermittlung von Subventionen an das Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM). 
  • Das “Weiterbildungsschulwesen” (formale Erwachsenenbildung) gehört zum Schulwesen. Die Schulen erhalten jährliche Pauschalsubventionen für Funktionskosten. Hinzukommen Subventionen auf Basis der Anzahl regulär eingeschriebenen Schüler.  
  • Die anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen (nicht-formale Erwachsenenbildung) erhalten jährliche Pauschalbezuschussungen für einen Zeitraum von 4 Jahren auf der Basis von genehmigten “Gesamtkonzepten”. 
  • Zudem besteht die Möglichkeit zusätzliche Zuschüsse für Projekte zu erhalten, die eine Antwort auf einen konkreten lokalen Bildungsbedarf bieten und von der Regierung genehmigt werden. 

Europäische Mittel spielen bei der Finanzierung der Erwachsenenbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ebenfalls eine große Rolle: Der Europäische Sozialfonds (ESF) kofinanziert wichtige Initiativen (Frauenbildung, Sprachbildung, berufliche Wiedereingliederungsprogramme). Auch das Programm Erasmus Plus wird aktiv von Akteuren genutzt. 

Von den Lernenden zu entrichtende Gebühren

Arbeitsamt und Mittelständige Aus- und Weiterbildung

Die Teilnahme an den Ausbildungsprogrammen des Arbeitsamtes ist für die Teilnehmer kostenlos. Für gewisse Ausbildungen in mittelständigen Berufen fallen Gebühren für überbetriebliche Ausbildungen an. Bei der Durchführung von Seminaren und Weiterbildungen ist eine Eigenbeteiligung der Unternehmen bzw. der Teilnehmer vorgesehen. Für duale Studiengänge sind Einschreibegebühren seitens des Betriebs und des Studenten fällig.

Institute für schulische Weiterbildung

Seit 1986 müssen alle Studenten der Institute für schulische Weiterbildung eine Einschreibegebühr entrichten, deren Höhe von der Art und dem Umfang der Ausbildung und dem Status des Lernenden abhängig ist.

Folgende Schüler zahlen eine reduzierte Einschreibegebühr:

  • eingetragene Arbeitssuchende, die weniger als einer Halbzeitbeschäftigung oder die einer LBA-Beschäftigung nachgehen beziehungsweise Empfänger des Eingliederungseinkommens, für die im Rahmen ihres Eingliederungsplanes eine entsprechende schulische Weiterbildung vorgesehen ist;
  • Asylbewerber;
  • anerkannte politische Flüchtlinge;
  • Personen mit einer Beeinträchtigung, die bei der Dienststelle für Personen mit Behinderung eingetragen sind;
  • belgische Schüler, die eine Ausbildung auf Ebene des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts in einer anerkannten belgischen Unterrichtseinrichtung absolvieren;
  • belgische Studenten, die ein Hochschul- oder Universitätsstudium in einer anerkannten belgischen Unterrichtseinrichtung absolvieren oder Studenten, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind und im Ausland ein Hochschul- oder Universitätsstudium absolvieren.

Schulpflichtige Minderjährige zahlen keine Einschreibegebühr.

Die Einschreibegebühr wird jährlich zu Beginn der Ausbildung (September/Oktober) in den Instituten für schulische Weiterbildung entrichtet, diese überweisen den Gesamtbetrag jedoch auf das Einnahmekonto des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Gesetzliche Grundlagen: 

  • Dekret vom 17. Juli 1995 über Einschreibegebühren und Schulgeld im Unterrichtswesen; 
  • ein Regierungserlass vom 20. Dezember 1995 zur Ausführung des o.e. Dekretes, abgeändert durch den Erlass vom 3. Juni 2010.

Zentren für Landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung 

Für die Teilnahme an Zertifizierungslehrgänge und Weiterbildungen sind Gebühren vorgesehen.

Gesetzliche Grundlage ist das Dekret vom 29. Februar 1988 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen.

Nicht-formale Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Was die Angebote der nicht-formalen Erwachsenenbildungseinrichtungen betrifft, so werden von den Kursteilnehmern Einschreibegebühren bezahlt, die u.a. dazu dienen, die Kosten für die Kursleiter zu tragen. Durch das Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird ein jährlicher Pauschalzuschuss gewährt, der gleichzeitig als Zuschuss für einen stabilen Personalkern, Funktionskosten und als Unterstützung für die Durchführung von Weiterbildungen dient.

Finanzielle Unterstützung für erwachsene Lernende 

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es eine Reihe von Anreizen für die Teilnahme an Bildungsprogrammen: 

DuO

Nicht mehr der Schulpflicht unterliegende Personen, die einen Mangelberuf in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erlernen oder studieren oder dort seit mindestens sechs Monaten wohnen und in einem medizinischen, zahnmedizinischen, apothekerischen, pflegerischen oder hebammenkundlichen Studiengang eingeschrieben sind, können beim Ministerium ein zinsloses Darlehen (DuO - "Du und Ostbelgien") für ihre Ausbildung beantragen. Die Unterstützung beträgt aktuell monatlich 350 Euro. Im Gegenzug verpflichtet sich der Antragsteller, mindestens fünf Jahre (mindestens in Teilzeit) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu arbeiten, oder die erhaltenen Mittel teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Die Maßnahme kommt sowohl den Antragstellern als auch der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugute. 

Die berufliche Aus- und Weiterbildungsoffensive (BRAWO)

Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Selbständige haben die Möglichkeit einen Zuschuss für ihre berufliche Aus- und Weiterbildungen zu erhalten. Die Initiative trägt den Namen „Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive“ (kurz BRAWO). Es wird ein Drittel der Weiterbildungskosten zurückerstattet. Der Maximalzuschuss pro Weiterbildung bzw. Ausbildungs- oder Studienjahr beträgt 1.000 EUR. Eine Grundvoraussetzung ist es seinen Arbeitsplatz in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder seinen Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu haben. Es werden allgemeine, bzw. personenbezogene, qualitativ hochwertige, arbeitsmarktrelevante, berufliche Aus- und Weiterbildungen in Belgien und dem Ausland unterstützt. Auch der Erwerb der Führerscheinklassen C, CE und D kann gefördert werden. 

Der Bezahlte Bildungsurlaub

Arbeitnehmer im Privatsektor können bezahlten Bildungsurlaub - unter gewissen Voraussetzungen - in Anspruch nehmen, wenn sie eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren. Je nach Art der Weiterbildung erhalten sie eine Freistellung von der Arbeit für eine gewisse Anzahl Stunden pro Schuljahr - unabhängig davon, ob der Unterricht während der Arbeitszeit stattfindet oder nicht und dies ohne Lohnverlust.

Studienbeihilfen

Studenten und Sekundarschüler können Studienbeihilfen beantragen, wenn ihre Einkünfte bzw. die Einkünfte der Personen, die für ihren Unterhalt aufkommen, einen bestimmten Rahmen nicht übersteigen.

Europäische Bildungsprogramme

Erasmus+ (mit aktuellem Sitz im Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft) ermöglicht Menschen aller Altersgruppen und Organisationen, sich weiterzuentwickeln, international zusammenzuarbeiten und Kompetenzen zu erwerben. 

Subventionen für private Anbieter

Zur Bereitstellung von Erwachsenenbildung

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglicht vor allem das Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) privaten Organisationen, öffentliche Mittel für die Bereitstellung von Erwachsenenbildung zu beantragen. Hinzu kommen weitere europäische Förderprogramme, wie Interreg und Erasmus Plus, die ebenfalls zu diesem Zweck genutzt werden können. 

Europäischer Sozialfonds

Seit seiner Gründung 1957 trägt der Europäische Sozialfonds (ESF) dazu bei, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und berufliche Perspektiven für alle zu schaffen. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickeln dabei im Rahmen eines operationellen Programms eine eigene Strategie. Dies garantiert, dass ESF-Projekte auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet sind.

Seit 1992 gibt es ein eigenes ESF-Programm für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Seitdem profitieren jährlich etwa 2.000 Menschen direkt oder indirekt von den Angeboten, die der ESF mitfinanziert. Er schafft Arbeitsplätze und unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung. 

Private Organisationen (VoG’s) und öffentliche Einrichtungen aus den folgenden Bereichen können Projekte einreichen: Beschäftigung, soziale Integration und Bildung.

Interreg

Interreg ist ein EU-Förderprogramm, das die Zusammenarbeit in Europa unterstützt. Das Unterprogramm „Interreg A Maas-Rhein“ ist der Aktionsbereich für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen. Es fördert die integrierte und harmonische Regionalentwicklung zwischen benachbarten Regionen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist Teil von zwei Interreg-A-Programmen: Großregion und Maas-Rhein. Für das Interreg-A-Programm Maas-Rhein gibt es zur finanziellen Unterstützung der Kleinprojekte den „Small Project Fund“. Aktuell befindet sich das Programm Interreg A Maas-Rhein in seiner sechsten Programmperiode (2021–2027). Es konzentriert sich auf vier politische Ziele, die in elf spezifische Ziele unterteilt sind. Ein politisches Ziel betrifft die Förderung einer „sozialeren Region Maas-Rhein im Bereich Bildung/Aus- und Weiterbildung“. Mögliche Projektarten in diesem Bereich sind:

  • Förderung von Synergien zwischen Universitäten/Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung
  • gemeinsame Strategie zur Förderung von Austauschprogrammen und zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen, Förderung des Erwerbs von Kenntnissen in den Nachbarsprachen
  • gemeinsame Bildungsstrategien und Entwicklung digitaler Instrumente und Lernmethoden
  • Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen

Antragsteller können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen sein: regionale und lokale Behörden, VoGs, NGOs, Partner aus der Wirtschaft wie zum Beispiel Wirtschaftsfördereinrichtungen, Berufsverbände, Unternehmen, insbesondere KMU aus verschiedenen Wirtschaftssektoren, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen Organisationen in den Bereichen Natur und Umwelt, Tourismus, usw.)

Für die Teilnahme an Weiterbildungen

Personenbezogene Weiterbildungen

Die Berufliche Aus- und Weiterbildungsinitiative der Deutschsprachigen Gemeinschaft (kurz BRAWO) ermöglicht Arbeitgebern (inkl. Freiberuflern und Selbstständigen) mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen, wenn ihre Mitarbeiter (oder sie selbst) an allgemeinen, personenbezogenen Weiterbildungen (im Gegensatz zu "betriebsspezifischen Weiterbildungen", s. unten) teilnehmen. 

Bei einer Genehmigung, wird ein Drittel der förderfähigen Weiterbildungsausgaben zurückerstattet, dies bis zu maximal 1.000 EUR pro Person und pro Aus- oder Weiterbildung. 

Arbeitgeber mit Sitz in der Französischen Gemeinschaft oder in Flandern können ebenfalls einen BRAWO-Zuschuss beantragen, insofern der Weiterbildungsteilnehmer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnt. Ausländische Unternehmen sowie Unternehmen öffentlichen Rechts sind von einer BRAWO-Bezuschussung ausgeschlossen. 

Betriebsspezifische Weiterbildungen 

Für betriebsspezifische Weiterbildungen, können private Unternehmen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine „Ausbildungsbeihilfen“ beantragen. Ausgenommen sind Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen. Hat ein Unternehmen seinen Sozialsitz in einem anderen Teil Belgiens, werden nur Ausbildungen gefördert, die am Betriebssitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft stattfinden.

Bezahlter Bildungsurlaub

Arbeitnehmer im Privatsektor können, unter gewissen Voraussetzungen, den sogenannten “bezahlten Bildungsurlaub ” in Anspruch nehmen, wenn sie eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.

Das Prinzip geht folgendermaßen: 

  • Je nach Art der Weiterbildung erhält der Arbeitnehmer eine Freistellung von der Arbeit für eine gewisse Anzahl Stunden pro Schuljahr - unabhängig davon, ob der Unterricht während der Arbeitszeit stattfindet oder nicht und dies ohne Lohnverlust. 
  • Die Deutschsprachige Gemeinschaft erstattet dem Arbeitgeber eine Pauschale von 21,30 Euro pro Stunde zurück. Dabei gelten bestimmte Höchstgrenzen in Bezug auf die Anzahl Stunden, die pro Arbeitnehmer zurückerstattet werden können.